Leinenpflicht Gartenanlagen?

6 Antworten

Besteht denn in der Anlage Leinenpflicht?

Davon abgesehen finde ich es auch rücksichtslos den Hund da frei laufen zu lassen. In eurem Garten okay, aber in der Anlage nicht.

Kopary 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:33

Ich möchte keine persönlichen Meinungen sondern gesetzliche.

Und in der Frage steht schon...nein keine Leinenpflicht in der Anlage

Ansotica  27.08.2021, 22:37
@Kopary

Oh entschuldigung, dann hole ich mal meine Glaskugel in der ich die genauen Umstände und Hundeverordnung deiner Stadt nachlesen kann wozu du ja scheinbar nicht selbst in der Lage bist.

Und nein, da stand nur, dass der Vorsteher dir eine mündliche Erlaubnis gegeben hat.

Kopary 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:39
@Ansotica

Steht in der Frage drin als P.S.

Hab ich extra nachgetragen also kein Grund hier großkotzig zu werden, einfach dann nachfragen ob die mir Bekannt ist

Wo Leinenpflicht herrscht, ist Kommunalsache. Da musst du bei deiner Stadt anrufen und fragen. Ich kann das nicht wissen.

Du willst ihn anleimen ??? ;-DD

Ich finde es relativ rücksichtslos, den Hund in den Garten der Nachbarn frei laufen zu lassen. Ihr habt ihn nicht unter Kontrolle. Ich hätte überhaupt keinen Bock dass ein Hund auf meinem frischen Möhrenbeet mit dem Ball spielt.

Wenn er bei euch im Garten bleibt, dann ist Leinenpflicht Unsinn, aber das tut er ja nicht.

Kopary 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:30

Die Gartenanlage hat über 200 Parzellen. Jeder Garten hat ein eigenes Tor die verschlossen sind. Es gehen mehre Wege durch die Angalge die zu den Parzellen führen.

Keine wirklich sinnvolle Antwort

Rheinflip  27.08.2021, 22:33
@Kopary

Warum läuft er denn bei anderen Leuten durch den Garten? Wenn er nur auf eure Parzelle wäre, würde das garantiert niemanden stören.

Willst du nur hören, was dir gefällt?

Kopary 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:37
@Rheinflip

Die Anlage hat Durchgangswege die zu durch die Anlage führen. JEDE Parzelle hat ein eigenes Tor also läuft er nicht beim Nachbarn in Garten

Rheinflip  27.08.2021, 22:38
@Kopary

Aha. "Nun hat sich noch einer in Garten beschwert, das mein Hund frei in der Anlage läuft.,"

Wenn du dich auf einen Tatbestand geeinigt hast, dann stell die Frage noch mal neu

Kopary 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 22:45
@Rheinflip

Das ist ein Tatbestand weil die beiden Personen sich zusammen beim Vorstand beschwert haben.

Der Vorstand hat auf die Satzung verwiesen und da steht, daß keine Leinenpflicht besteht in der ganzen Gartenanlage.

Wenn er bei Euch im Garten ist, kann er doch niemanden stören - oder? Da kann er dann natürlich ohne Leine laufen. Und da kann er ja auch Ball spielen. Aber offenbar beschweren sich die Leute ja, weil er außerhalb Eures Gartens rumläuft?

Ich würde ihn außerhalb Eures Gartens erstmal anleinen und nochmal mit dem Vorstand der Gartenanlage reden, sicherheitshalber. Welches Recht dort gilt, wer das Sagen hat, weiß ich leider nicht.