Ich hab eine Abmahnung bekommen: Müssen die Hunde aus der Wohnung?
Ich hab vor ein paar tagen eine Abmahnung bekommen da meine Hündin anscheinend agressiv ist und Leute anspringt. ich geb zu sie lief bis jetzt immer ohne Leine. Sie ist aber ein wirklich lieber Hund. Zu Leuten geht sie aber nicht.
Ich hab nun erfahren das meine Nachbarin sich beschwert hat da meine Hündin zu ihren Hund ist. Sie ist so ne über Hunde Halterin zu ihren Hund darf niemand. meine Hündin hat aber null agressiv sich verhalten sondern nur Hunde typisch neugierig.
was kann ich jetzt tun. Ich wohne bei einer Baugenossenschaft in einem häuserkomplex mit 77 Wohnungen.
Es kann ja nicht sein das ich wegen einer Frau eine Abmahnung bekomme und meine Hunde weg müssen.
12 Antworten
Die Abmahnung hast du bekommen, weil du deinen Hund in der Anlage nicht an der Leine führst. Ist also ganz allein deine Schuld.
Dein Verhalten schadet allen Hundehaltern, die Regeln gelten auch für dich. Musst also allein auf dich wütend sein.
Geh rum und sprech andere nachbarn an ob denen dein hund auch schon negativ aufgefallen ist.
Und vll. suchst du sogar das gespräch mit besagter frau um in ruhe zu reden und eine gemeinsame lösung für ein friedliches beieinanderwohnen zu finden
Doch du führst deinen Hund in der Anlage nicht an der Leine. Selber verbockt, musst ganz allein auf dich verärgert sein.
Darum geht es doch nicht meine frage ist kann man mir ohne abmahnung gleich sagen das die Hunde weg müssen ohne das ich den Versuch hab mich zu bessern
in deiner frage geht es durcheinander- wer hat die abmahnung geschickt, was ist der vorwurf, was ist die forderung?
wenn deine hunde draußen (nicht im haus) jemand (keinen "mitbewohner") anspringen, dann kann keiner verlangen, deine hunde wegzugeben.
wenn du entgegen des mietvertrags hunde hältst oder deine hunde mitbewohner belästigen, dann kann das für dich die konsequenze haben, dass die hunde weg müssen. es ist egal, ob sich "nur" einer belästigt sieht- und die anderen sich vielleicht nicht trauen, was zu sagen/ machen. und es ist auch egal, ob die eine frau überängstlich ist oder nicht- dein hund hat nicht auf andere hunde oder auf menschen zuzugehen, sondern du hast deinen hund an der leine zu halten.
du hast jedoch die möglichkeit, widerspruch einzulegen und die sache prüfen zu lassen.
lies deine Abmahnung nochmal genau- es würde mich wundern, wenn dort nur gedroht wird, dass du bei Wiederholung des angemahnten verhaltens deine Hunde abschaffen müsstest.
eine Abmahnung dient dazu, jemanden auf ein unerwünschtes verhalten aufmerksam zu machen und ihm Gelegenheit zu geben, dieses zu ändern, ohne dass der abmahner für vergangene vorfälle etwas einleitet.
wenn dort NICHT nur gedroht wird
Daß dein Hund nix tut weißt nur du, obwohl man da auch nie sicher sein kann. Die Frau hat ihren Hund an der Leine, da ist es eine Unart von dir deinen Hund einfach hinlaufen zu lassen, noch dazu wenn sie das nicht möchte. Sie wird dir sicher schon des öfteren gezeigt haben, dass sie das nicht will. Auch der Hund der Frau könnte agressiv werden, weil er an der Leine nie hundegerecht reagieren kann. Dann wird deiner auch nicht ruhig bleiben oder?
In Wohnhausanlagen ist es Pflicht, die Hunde an die Leine zu nehmen, das ist nix neues und sollte eingehalten werden, schon aus Gründen der Verschmutzung von Rasen und Kinderspielplätzen. Es ist für die anderen Mieter sicher nicht angenehm, wenn unter deren Fenstern die Kothäufchen der Hunde liegen. Du sprichst in deiner Frage in der Mehrzahl, dass man annehmen muß, es handelt sich nicht nur um 1 Hund.
Ich habe zwei Hunde der eine ist immer an der Leine und meine Hündin durfte bis jetzt immer von der Garage bzw vom Auto ohne keine zum Haus laufen. Ja ich weiß es ist verboten darum geht es ja nicht direkt. Die Frau mit dem Hund bin ich jetzt 2 mal begegnet.MMeine Hündin ist kurz hin als ich sie rief kam sie auch gleich. Sie hat nichts gemacht und der andere Hund auch nicht. Meine Frage ist kann man mir bei einem vergehen gleich verbieten die Hunde weiter in der Wohnung zu halten oder nicht.
Nein, so einfach geht das nicht und wegen 1 Person schon gar nicht. Halte dich einfach an die Leinenpflicht. Mit dem Vermieter würde ich die Abmahnung aber trotzdem noch abklären, vielleicht sucht man auch nur einen Grund um dich irgendwie loszuwerden.
Hunde sind erlaubt es gibt hier mehrere hunde. Auch ältere die immer ohne Leine laufen.
es hat sich laut der Baugenossenschaft nur einer Beschwerde. Ich wollte mich entschuldigen leider wahr nur der mann da ich hab Pralinen und Leckerlis vorbei gebracht und sollte heute nochmal kommen jetzt macht keiner die tür auf.
mich interessiert es ist es rechtens das wenn ich ein mal ein Fehler gemacht habe die Hunde ohne abgemahnt worden zu sein gleich aus der wohnung entfernen muss?
bzw was ich tun kann um dagegen vor zu gehen