Gibt es eine Norm für Hundeleinen?
Bei mir gibt es eine Leinenpflicht für Hunde, jedoch hab ich keine Lust immer diese nervige Hundeleine rum zu tragen. Schließlich ist mein Hund gut erzogen und die Leine ist einfach nur überflüssig! Deshalb habe ich mir folgendes überlegt, ich habe meine alte Hundeleine modifiziert, indem ich die Schnurr durch einen viel dünneren Faden ausgetauscht habe und alles überflüssige entfernt wurde! Nun ist die Leine zwar völlig Sinnfrei und jedes Kind könnte die Leine durchtrennen.... Jedoch stört sie mich nicht mehr, denn ich kann das Ding einfach einfach in die Jackentasche stecken! Und der Hund ist auch angeleint( mehr oder weniger)
Doch neulich hatte ich eine Auseinandersetzung mit einer Rentnerin, am Ende wollte sie mich Anzeigen! Deshalb frag ich mich ob, es eine Norm für Hundeleinen gibt! Oder wie ist das gesetzlich geregelt??
8 Antworten
Die Gesetzlage unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. (http://www.leinenpflicht.com/bundeslaender.html). In Bayern gibt es gar keine Leinenpflicht, während es in Berlin heißt:
"(1) Hunde sind [...] an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben unberührt." (§3 HuHG)
Schau einfach auf die oben gelinkte Internetseite.
Die Gesetzeslage ist Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Weiter haben viele Städte und Gemeinden Hundeverordnungen, in denen das geregelt ist. Manche Gemeinden begrenzen die Länge der Leinen und manche weisen explizit darauf hin, dass die Leine geeignet sein muss, direkte Kontrolle über das Tier auszuüben.
Generell darfst du aber davon ausgehen, dass deine "Leine" den Anforderungen nicht entspricht. Sinn und Zweck einer Leine ist die direkte Kontrolle des Tieres. Wenn der Faden bei einem kleinen Ruck reisst, kannst du über die Leine keine Kontrolle auf das Tier ausüben und das Tier gilt als nicht angeleint.
Wenn die Dame dich zur Anzeige bringt, musst du damit rechnen, dass die Anzeige durchkommt.
Das ersetzt die Leine nicht. Wenn Leinenpflicht besteht, musst du mit einer "geeigneten" Leine anleinen.
Deine Kommandos sind dabei vollkommen aussen vor. Hier geht es um die tatsächliche Kontrolle durch Festhalten. Wenn du deinem Hund ein Kommando gibst und er rennt trotzdem los, was machst du dann? Genau! Hast du ihn an einer stabilen Leine, kannst du ihn immer zurückhalten.
Ich frage mich gerade folgendes: du schreibst dein Hund ist gut erzogen - nach welchem Maßstab? kannst du Prüfungen etc vorlegen? ....
Warum gerätst du dann mit einer anderen Person aneinander????
zitiere:
"Doch neulich hatte ich eine Auseinandersetzung mit einer Rentnerin, am Ende wollte sie mich Anzeigen! "
Was eine Hundeleine ist und wie sie beschaffen sein muss, hättest du selber googlen können:
zB Wikipedia: Eine Hundeleine ist eine Leine aus Rindsleder, seltener Elchleder oder Nylon (auch mit Lycra oder Neopren), die zum Führen von Hunden, seltener auch anderen Haustieren verwendet wird. Eine Hundeleine verbindet ein Geschirr oder ein Halsband mit einem Haltegriff oder einer Schlaufe.
Eine Schnur mit dünnen Faden ist demnach keine Hundeleine. Aber das werden dir dann vielleicht demnächst die städtischen Ordnungshüter besser erklären....
Das ist mir schon klar! Aber solange dass nicht genau definiert ist(Wiki reicht nicht aus), kann ich es ja auslegen wie ich möchte! Bei dem Streit mit der älteren Dame ging es ja genau um diese Thema! Sie hat mich zur Rede gestellt, da es ja eine anleinpflicht gibt
Es muss nicht alles genormt und in (deutsche) Gesetze gepackt sein. Wie stark udn haltbar eine Hundeleine für welchen Hund ist, erfährt man zB beim Kauf oder sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Auch eine handelsübliche Hundeleine kann reissen!
Wenn du allerdings deinen Hund an einer Art Bindfaden führst, er sich befreien kann und auf die Strasse läuft, einen Verkehrsunfall provoziert - möglicherweise noch mit verletzten Menschen - dann handelst du grob fahrlässig und man kann dich strafrechtlich belangen. Lass dir das von deinem Versicherungsvertreter erklären, bei dem du (hoffentlich) eine Hunde Haftpflicht Versicherung hast.
Alles andere ist dein Bier.
bytheway: ich habe auch keine Lust immer diese nervigen Auto Papiere, Führerschein etc mit mir rumzutragen.... ;-)
Nein gibt es nicht, ich mache das ähnlich wie du. Wir benützen für unseren Golden eine dünne Leine für kleine Hunde, die verschwindet in der Jackentasche oder ich trage sie um den Bauch wie ein Gürtel. Für den hübschen Gurt hab ich schon Komplimente bekommen ;)
Aufpassen musst du in Parks mit der Länge der Leine. Wo Leinenpflicht ist, heisst es nicht unbedingt, dass der Hund an der 10 Meter Rolleine gehen. darf.
Nimmst du einfach nen Meter Paracord - 5mm dick - machst an ein ende ne Schlaufe, ans andere nen kleinen stabilen Karabiner und schon hast du eine Leine die jeder Norm genügt, da du damit selbst ne riesige Dogge anbinden kannst.
für die Kontrolle hab ich Kommandos!