Leinenbefreiung NRW?
Guten Abend liebe Community,
Gerade eben war ich mit meiner Hündin unterwegs ohne Leine und wurde vom Ordnungsamt erwischt. Zum Glück waren beide sehr nett und musste ich nichts zahlen, sondern kam mit einer mündlichen Abmahnung davon. Im Laufe des Gesprächs meinte der eine Mann vom Ordnungsamt, das Hunde über 20kg oder 40cm (letzteres trifft zu) eine Art Test machen können um eine Leinenbefreiung zu erhalten.
Ich kenne solche Tests nur von Listenhunde für eine Maulkorb-Befreiung jedoch wusste ich nicht das dies auch für andere Hunde mit der Leine möglich ist.
Nun war meine Frage ob jemand sich damit auskennt bzw. So etwas selbst schon gemacht hat und mir berichten könnte wie schwierig das ist bzw wo man das ablegen muss usw.
wir sind ein sehr sicheres Team draußen im Straßenverkehr usw und sie hört absolut zuverlässig jedoch müsste man vorher bestimmt nochmal in der Hundeschule vorbei oder denkt ihr eine private Erziehung über die Grunderziehung hinaus ausreicht und man es auch ohne Trainer extra schafft?
Bitte seid nicht allzu streng ich habe heute das erste mal von dieser Form gehört und wenn ich irgendwas falsch verstanden habe wäre es super wenn ich mir das nett erklären könntet.
Also wer mehr darüber weiß wie sowas abläuft, was das genau ist bzw was man danach darf und wo man sich melden muss kann mir sehr gerne antworten.
Vielen dank im Voraus
LG
4 Antworten
Also alles was mit Leinenpflicht innerhalb der Gemeinde zu tun hat ist von Kommune zu Kommune Unterschiedlich, dass hat nichts mit dem Bundesland zu tun (außer Listenhunde). Ich persönlich kenne solche Befreiungen von der Leine nicht, vor allem wenn es eine Leinenpflicht gibt, aber wenn müsste es in der jeweiligen Satzung drinstehen. Oder einfach nochmal beim Ordnungsamt nachfragen, vllt auch einfach falsch verstanden
Ich kann da nur für unsere Stadt sprechen:
Es gilt Leinenpflicht innerorts, außerhalb dürfen alle Hunde frei laufen, Listenhunde ausgenommen.
Kleinstadt in NRW.
Nö.
Gerne reiche ich noch den entsprechenden Paragraphen nach:
Quelle: Landesforstgesetz für das Land NRW, Stand 01.01.2020
§2 Betreten des Waldes
...Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden;....
Ergo: Auf Wegen geführt dürfen Hunde sehr wohl frei laufen!
Es gibt noch nicht einmal ein Verbot, Hunde in der Brut- und Setzzeit frei laufen zu lassen. Jedem verantwortungsvollen Hundebesitzer ist jedoch schon mit gesundem Menschenverstand eingängig, dass bis Ende Juni die Schleppleine angesagt ist.
Zum Thema Leinenpflicht gibt es zig aussagekräftige Links in den Suchmaschinen, man muss diese nur bemühen wollen.
Den Test kann man nicht machen, den muss man sogar (in NRW) machen, wenigstens mittlerweile. Der ist aber nicht zur Befreiung von der Leinenpflicht sondern als Sachkundenachweis um überhaupt solche "riesigen" Hunde ;-) zu halten.
Ja den kenne ich ich dachte nur bzw meinte er es gibt einen ausdrücklich zur Leinenbefreiung aber gut
schade das es nicht möglich ist es wäre so schön zumindest morgens wenn alles leer ist ohne leine raus zu gehen mit gutem Gewissen finde sowas echt bescheuert das es keine Möglichkeit gibt egal wie gut der Hund hört :( vielen Dank trotzdem
Ich würde einfach Mal beim Ordnungsamt fragen, ich kenne solch eine Leinenbefreiung nur aus Hamburg.
Wenn es das bei euch gibt einfach einen Antrag dafür stellen und vor Ort wirst du dann eh darüber informiert.
Hier die Prüfungsinhalte von denen, wird vom Prinzip wahrscheinlich die selben Kriterien haben:
Außerhalb der Gemeinde gilt entweder das Waldgesetz das Deutschlandweit gleich ist:Leinenpflicht. Oder die Satzung der nächsten Gemeinde. Die Gemeinden grenzen ja aneinander