Darf ein Friedhof Strafgeld geben wenn ich trotz Verbot mit meinem Hund auf den Friedhof gehe?
Ich hatte vorhin auf dem Friedhof die Diskussion mit meiner Oma . Da war jemand der joggte auf den Friedhof mit Sportklamotten und andere die mit den Hund ohne Leine waren obwohl ein Schild dort war mit : Hunde bitte an die Leine führen ! Sie wohnt weit weg und bei ihr wenn sie auf dem Friedhof geht steht ein Schild, und die nehmen wirklich Strafgeld wer sich nicht an die Regeln hält ( steht dran ). Auf welcher gesetzlichen Grundlage wollen die jemanden ein Strafgeld geben ? Das darf doch nur Polizei / Ordnungsamt. Was wollen die tun wenn ich mich weigern würde zu zahlen und was wollen die tun die sind dazu doch gar nicht berechtigt ???
4 Antworten
Wenn das da steht werden die sicher mit dem Ordnungsamt zusammenarbeiten, denn auch ein privater Friedhof ist eine öffentliche Anlage. Und da es verdammt viele Bematschte gibt, die nicht wissen wie man sich in der Öffentlichkeit benimmt muß es eine Instanz geben, die aufpasst und Strafen verhängen kann.
Die Alternative wäre es, Friedhöfe grundsätzlich geschlossen zu halten und nur zu bestimmten "Besuchszeiten" zu öffnen,
Friedhöfe sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Die haben eine vom Rat der Stadt verabschiedete Friedhofssatzung, in der geregelt wird, ob man auf Friedhöfen Gassi gehen oder Rad fahren darf. Und genau diese Satzung ist die gesetzliche Grundlage.
Gemeinden und auch andere Friedhofsträger werden durch das Bestattungsgesetz ihres Bundeslandes ermächtigt, solche Satzungen zu verabschieden. Nicht-Staatliche Friedhofsträger müssen ihre Satzungen von einer Aufsichtsbehörde genehmigen lassen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wollen die jemanden ein Strafgeld geben ? Das darf doch nur Polizei / Ordnungsamt. Was wollen die tun wenn ich mich weigern würde zu zahlen und was wollen die tun die sind dazu doch gar nicht berechtigt ??
Hausrecht? Und im Falle der "Zahlungsverweigerung" könnte eine Zutrittsverbot ausgesprochen werden, dessen Missachtung eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" nach sich ziehen könnte.....Möglichkeiten gäbe es......
ok dann kann ich ja immer solange Mist machen bis ich Hausverbot bekomme Friedhof ist mir nicht so besonders wichtig da hin zu gehen
In speziellen Fällen darf der Friedhofsgärtner sein Hausrecht auch speziell ausüben....da wird ein Sarg ggf. doppelt belegt....mit einem "regulär" Verstorbenen und einem Störenfried......
Ich denke mal, dass das Ordnungsamt das kontrolliert und kassiert.
Wie denn ohne gesetzliche Grundlage ? Das sind doch nur ihre 'Hausregeln'
Na und? Warum gammelst du denn mit deinem Köter überhaupt auf einem Friedhof? Geh doch wo anders hin...
Also nur Hausverbot ? ok dann kann ich ja immer solange Mist machen bis ich Hausverbot bekomme Friedhof ist mir nicht so besonders wichtig da hin zu gehen