Was für eine strafe kriege ich wenn ich mein Hund nicht beim Veterinäramt vorstellen lasse?
Hallo,
Ich habe eine Old English Bulldogge. Das Veterinäramt verlangt von mir einen Sachkundenachweis und eine Versicherung einzureichen. soweit so gut ich auch bereit das einzureichen weil es ja so üblich ist bei Hunden über 20kg und/oder über 40cm groß sind.. aber das Veterinäramt will auch das ich mit dem Hund vorbeikomme damit die den als Listenhund einstufen können bzw sagen das es sich nicht um ein Listenhund handelt.. dies ist sehr umstritten das es sich bei der Rasse um einen Listenhund handelt einige Gerichte haben abgestimmt das es kein Listenhund ist naja wie auch immer...
Welche strafe kriege ich also wenn ich nur den Papierkram einreiche sprich Sachkundenachweis Versicherung etc.. und mein Hund nicht bei denen Vorstellen lasse? Wird mir mein Hund mir weggenommen?
LG und danke für antworten
Buldogge
14 Antworten
Ah, das Vetamt geht wieder auf Dummfang.
Da du Papiere hast kann dir das Vetam gar nichts und es darf deinen Hund nicht begutachten, vorausgesetzt du verhältst dich richtig.
Als erstes wendest du dich an den Club http://www.cobd.de/oeb_probleme.html
dann an deinen Rechtsanwalt und legst ihm gleich das Urteil von Potsdam vor.
Das Vetamt hat beim OEB kein Recht die Papiere anzuzweifeln oder sich zu erdreisten eine eigene Rassebestimmung zu machen.
Wenn das mein Hund wäre und die kommen mir so blöd, würde ich ihnen das ganz fix austreiben.
Der FCI ist der letzte Verein von dem ich einen Hund kaufen würde, das mal so nebenbei. Es gibt genug OEB Clubs die als Club vor Gericht eine Chance haben siehe Potsdam. Das Urteil ist längst gefällt, wenn man mit Anwalt und Zuchtclub gegen die Willkür des Vetamtes vorgeht, wird sich das auch irgendwann in den Köpfen der Menschen festigen. Aber schön das du dich auch über die Richter von Potsdam stellst. Bist wohl vom obersten Gerichtshof und kannst das Urteil aufheben. oder was... Das Vetamt hat nicht das Recht einen Hund vorzuladen, wenn dieser Papiere hat. Das gilt auch für den Mini Bully (unabhänig der FCI Papiere)
Das Vetamt hat nicht das Recht einen Hund vorzuladen, wenn dieser Papiere hat
Natürlich haben die das Recht - weil Papiere eben nicht Papiere sind. Papiere kann sich jeder "Vermehrer" selbst am PC erstellen und ausdrucken - wunderbar und mit viel Phantasie. Und so etwas soll dann eine Gültigkeit haben (nicht, dass ich das in diesem Fall unterstellen würde).
Und da gerade in NRW (und da scheint der Fragesteller ja herzukommen) viel Schindluder mit der "Rasse" OEB getrieben wurde, hat NRW im vergangenen Jahr die Bestimmungen für als solche deklarierten Hunde verschärft - indem nämlich Kontrollen eingeführt wurden.
Und Hollandgroede hat auch nirgendwo geschrieben, ob er der FCI nun positiv oder negativ gegenübersteht - darum geht es ja auch gar nicht. Aber Papiere dieser Organisation werden eben fraglos anerkannt - so ist das eben.
Warum hier immer gleich derart aggressiv reagiert wird, mit persönlichen Unterstellungen und auch Beleidigungen, wird mir immer ein ungelöstes Rätsel bleiben.
Das ist doch relativ einfach zu lösen: Sieh im Landeshundegesetz des Bundeslandes in dem du wohnst und gemeldet bist, nach - und du wirst sehr schnell sehen, ob dein Hund zu den dort genannten Listenhunden gehört. Denke auch immer dran: Mix mit Listenhund = ebenfalls Listenhund.
das es sich bei der Rasse um einen Listenhund handelt einige Gerichte haben abgestimmt das es kein Listenhund ist naja wie auch immer...
Bei Gericht wird niemals darüber abgestimmt ob deine Hund ein Listi ist oder nicht.
Einzig das Landeshundegesetz ist Grundlage für die Einstufung.
Was soll der Blödsinn? Arbeite und trainiere mit deinem Hund für den Wesenstest - dann hast du nichts zu befürchten.
Du musst dazu ein sauberes Führungszeugnis vorweisen können, eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung usw. - das erfährst du beim Vet.-Amt oder beim ordnungsamt, Abt. Hundewesen.
Strafe bei Nichtbefolgen der Anordnung? Du bist so ab ca. 1000€ dabei... Als vorbestraft wirst du dann auch geführt...
Der Hund wird dir weggenommen und du bekommst ein Haltungsverbot für Hunde.
Warum soll man einer völlig unberechtigten und gesetzeswidrigen Aufforderung nachkommen? Anwalt und Zuchtclub einschalten und dem Vetamt eins auf die Mütze geben.
@BlackMaverick, Richtig danke !!!! du verdienst ein dicken fetten Stern !!!
Hallo,
Sachkunde für 20/40 Hunde ist doch nicht schwer zu erlangen - die Antworten sollte jeder halbwegs informierte Hundehalter aus dem Ärmel schütteln (zumindest in NRW).
Haftpflichtversicherung sollte man ohnehin immer haben - sonst kann man im schlimmsten Fall der Fälle arm werden.
Es gibt auch für dein Bundesland eine genaue Auflistung, welche Hunde zum "Klasse 1" der "gefährlichen Hunde" gehören. Das ist von Bundesland zu Bundesland ganz verschieden. Aber immer sind die Rassen explizit aufgeführt.
Und wenn man die Rasse seines Hundes nicht durch Zuchtpapiere nachweisen kann, dann muss so ein Hund eben vom Amtstierarzt oder einer anderen befähigten Person nach "überwiegender Rassezugehörigkeit" begutachtet werden. Das ist doch kein Akt.
Was kann passieren? Das fängt mit einem Verwarnungsgeld an - und kann damit aufhören, dass dir dein Hund weggenommen wird. Denn "Klasse 1 Hunde" dürfen eben nur unter ganz speziellen Auflagen gehalten werden. Wer die nicht erfüllt oder erfüllen will - der zeigt damit, dass er nicht verantwortungsvoll genug ist, solch einen Hund halten zu dürfen und zu können.
Also - es bleibt dir gar nichts anderes übrig, als die Auflagen "abzuarbeiten", wenn du deinen Hund behalten willst.
Gutes Gelingen
Daniela
Und glaub mir sollte mein Hund eingestuft werden als Listenhund werde ich zum Anwalt gehen und jeden Hund hier am block verpetzen der nicht so dieser art gehört aber trotzdem agressiv ist dann sollen sich die anderen mal auch schön aufregen !!!!!!! denn meiner packt den Wesenstest und alles andere locker ich glaube er würde so den einbrecher ablecken !!!
Erstmal muss ich dir sagen das die old english bulldogge nirgends aufgeführt wird. Es ist eine nicht annerkannte Rasse
Ja eben, versteh das doch. WEIL es eine nicht anerkannte "Rasse" ist, wurde z.B. gerade in NRW viel Schindluder damit getrieben. alle verbotenen Vermehrungen von "Listenhunden" als OEB zu deklarieren. Daher hat NRW im vergangenen Jahr diese Begutachtung eingeführt - um diesen Auswüchsen Herr zu werden. Bis dahin wurde auch in NRW die OEB einfach so akzeptiert - aber wenn soviel "Lug und Betrug" damit betrieben wird, ist es doch verständlich, wenn das Land sich absichern will.
Und wenn es sich bei deinem Hund eindeutig um eine OEB handelt - wovor hast du dann Angst? Der Phänotyp eines Hundes ist doch ganz klar einstufbar - und man sollte den Ämtern nicht immer nur Böses unterstellen. Geh hin, lass deinen Hund begutachten - und sollte es zu einer falschen Einstufung kommen, dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen und Hilfe holen. Du kommst ohnehin nicht drum herum!
Erstmal muss ich dir sagen das die old english bulldogge nirgends aufgeführt wird. Es ist eine nicht annerkannte Rasse zweitens muss ich dir sagen das ich nachweisen kann das mein Hund eine old englisch bulldogge ist habe schließlich über 1000tausent euro bezahlt auch aufgrund einer seltenen Farbe aber für diesen preis ist klar: das ist kein Hinterhof-Welpe ! Also habe ich alle Papiere und kann die Rasse nachweisen. Trotzdem soll ich den Hund vorstellen .. und das ihr hier alle für die ämter aussagt finde ich schrecklich warte nur bist einer von euch vom anderen Amt jemand probleme macht damit ich schön kontra meine Meinung sagen ´kann gegen euch!
Ich meine jetzt nicht gerade dich auch wenn du etwas negatives beigeschrieben hast und ich finde das du mir ein bisschen unterstellst das ich keinen hund halten kann sollen die leute mit den schäferhunden doch dahin fahren !!!
Über diese Problematik hast du dich aber doch sicher vor dem Kauf informiert?
Die OEB ist ja keine anerkannte FCI-Rasse - also sieht es mit anerkannten Abstammungspapieren ja auch eher schlecht aus.
Daher müssen zunehmend Halter Auskunft über die Herkunft und Abstammung ihrer OEB geben, da immer mehr Hunde aus fragwürdiger Herkunft und mit fragwürdiger Abstammung als OEB angemeldet werden.
So wird dem Halter die Möglichkeit gegeben, nachzuweisen, dass es sich bei dem fraglichen Hund eben nicht um einen direkter Nachkommen solcher Rassen handelt, die als Listenhunde Nr. 1 geführt werden.
Warum regst du dich also auf? Wenn dein Hund nicht direkt ein Abkömmling solcher "Listenhunde" ist, dann hast du doch gar nichts zu befürchten.
Und wenn es sich eben doch um einen solchen Hund handelt - dann weiß man im Vorfeld, welche Umstände und Kosten auf einen zukommen.
Naja würdest du dich nicht aufregen wenn einer der keinen Führerschein besitzt dementsprechend auch kein Fahrlehrer ist dein Prüfungstest für denn Führerschein kontrollieren soll? klingt erstmal komisch aber warte: es gibt 100verschiedene Bulldog Rassen da kann man nicht einfach sagen ja der Kopf ist ein bisschen dicker LISTENHUND oder die Augen stehen etwas weiter auseinander LISTENHUND nein das kann man nicht!! das geht nur mit einen DNA test denn das Veterinäramt komischerweise nicht annimmt :warum? na ganz einfach die kacken sich in die Hose und haben angst das sie komplett falsch stehen oder hast du schonmal von irgendeinen Amt gehört "ja wir sind schuld" nein das wird es auch nie geben!
Und noch etwas ich halte meinen Hund nicht als Waffe sondern als Beschäftigung/Hobby .. wieso sollte man dafür ein Hund haben wenn man ein 35cm Metzger Messer in der Schublade liegen hat SCHWACHSINN ! klar gibt es immer wieder Leute die damit sagen wollen hey schaut mal was ich habe und eigentlich ist genau für solche Leute die Rasseliste zuständig denen sollte der Hund weggenommen werden und nicht mir .. wenn ich ein sauberes Führungszeugnis habe ein beheiztes Zuhause ein Garten warum muss ich 5x mal mehr zahlen ne moment was viel schlimmeres warum muss mein Hund eine 1meter Leine tragen mit Maulkorb und der sche iß agressive Schäferhund vom Nachbar muss das alles nicht? obwohl er sogar bei Besuch im Keller eingeschloßen wird weil er sonst die Leute beißt? also irgendwie läuft das ganze System hier falsch ... Leute die den Hund nicht anmelden bekommen garnichts und Leute die den Hund anmelden bekommen tausende auflagen und wenn die nicht zu 100% stimmen wird direkt mit strafe gedroht ... wenn ihr das alles so befürwortet bitteschön wegen so Leuten die immer sagen man MUSS man MUSS man MUSS fließt auch alles nach griechenland am besten ich gehe wieder zu meiner Heimat nach Italien dort interessiert es keinen ob du einen Hund hast weil es ist DEIN Hund und damit will auch kein Amt was zu tun haben.
LG
Ja zum Glück. Aber vergess mal nicht dass Italien 135 Rassen in der Liste hatte. Trauriger Rekord. Zum Glück wieder abgeschafft.
Na ja, in Italien ist die Hundehaltung auch nicht ohne Komplikationen - da müssen Hunde auch Maulkörbe tragen
De Hund wird eingezogen,und Du bekommst eine saftige Geldstrafe.An die Gesetze sollte man sich halten.
OEB sind doch gar keine von der FCI anerkannte Rasse - daher haben die Besitzer auch meist keine anerkannten Papiere. Papiere für Hunde kann sich jeder "Züchter" selbst ausdrucken.
Da immer wieder und vermehrt Hunde als OEB ausgegeben werden, die aber aus verbotenen "Listenhunden-Verpaarungen" entstanden sind - hat das entsprechende Amt die Befugnis, diese Hunde nach Rassetyp begutachten zu lassen.