Kann man jemanden vom Ordnungsamt beim Arbeitgeber anzeigen, wenn sie kein Bußgeld verhängen?
Wenn im Park z.B. jemand mit seinen Hunde ohne Leine unterwegs ist, vom Ordnungsamt kontrolliert wird und die aus irgendwelchen Gründen kein Bußgeld verhängen, aus Mitleid oder sonst was, kann man die dann beim Arbeitsgeber anzeigen? Ich meine, sie dürfen doch nicht selber darüber entscheiden, wer ein Bußgeld bekommt und wer nicht?
8 Antworten
Doch. Sie haben etwas das Du als "Ermessen" googlen kannst. Sie dürfen entscheiden ob und wie sie einschreiten. (Und natürlich gibt es Ermessensfehler)
Die Mitarbeiter haben einen Ermessensspielraum. Sie können es auch bei einer Verwarnung belassen! Sie müssen den Verstoß nicht mit einem Bußgeld ahnden.
Sicher du kannst jeden Menschen anzeigen. Egal ob er bei einer Behörde beschäftigt ist oder nicht. Nur die Polizei wird hier nicht tätig werden.
Du kannst auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten oder beim Behördenleiter einreiche. Aber auch hier wirst du keinen Erfolg haben.
Zu deiner Frage müsste man zuerst mal wissen, ob es in der Gemeinde eine Leinenpflicht für Hunde gibt. Außerdem, muss das Ordnungsamt kein Bußgeld verhängen - es kann auch den Hundeführer verwarnen. Auch andere Gründe könnten noch vorhanden sein - Training eines Rettungshundes. Vielleicht war es auch ein Polizeihund.
Du solltest jedenfalls eine Beschwerde einlegen. Wenn sich keiner beschwert, wird der Typ nicht entlassen/bestraft.
Quark!
Doch, dürfen sie.
Sie dürfen auch die Ermahnung wählen, wie sie es z.B. in etlichen Abstandsverstößen in der Covid 19 Situation gemacht haben.