Haftpflichtversicherung bei angebohrtem Abwasserrohr
Hallo, wir sind letzte Woche umgezogen, allerdings nur zwei Stockwerke tiefer. Mein Mann hat dann am Mittwoch einen ganz normalen Küchenhängeschrank befestigen wollen auch an der ganz normalen Küchenwand, die auch für die Montage für eine Küche gedacht war! Nun unser Problem: Beim bohren für den Hängeschrank hat er eine Abwasserleitung getroffen, uns war nicht bekannt das an dieser Stelle eine Leitung ist, auf elektrische Leitungen haben wir alles abgesucht nur dieses Plastikrohr war natürlich nicht zu finden. Wir, und auch mein Vater (selbstständiger Maurermeister) sind der Meinung an dieser Stelle dürfte die Abwasserleitung nicht sein, denn dort hätte jeder der eine normale Küche aufstellt rein gebohrt. Und uns wurde auch nicht gesagt das diese Leitung da ist. Wir den Fall unserer Vermieterin gemeldet, sie wollte nun unbedingt das wir das unserer Haftpflicht melden. Haben wir dann auch getan, mit einem unguten Gefühl. Die Haftpflicht hat sich dann die Tage gemeldet und kommt für den Schaden nicht auf! Allerdings nicht aus besagtem Grund sondern weil wir uns nicht umgemeldet haben! Wohlbemerkt wir haben nicht die Adresse gewechselt sondern lediglich das Stockwerk! Ob die Haftpflicht aber sonst dafür aufgekommen wäre können sie uns nicht sagen.
Wir und auch alle die bisher das gesehen haben sind der Meinung das es nicht unsere Schuld ist, denn da hätte jeder reingebohrt. Mein Vater hat dann bemerkt das das nur eine 10er Wand ist und das Rohr ist auch ein 10er Rohr. Also gerade mal einen Zentimeter unterm Putz befindet sich das Rohr, also mit jedem Nagel hätte man es getroffen. Nun zur Bausubstanz des Hauses, wo die Küche sich jetzt befindet, war bis vor drei Monaten nicht die Küche sondern die Toilette! Die Abwasserleitung wurde nicht umgelegt sondern lediglich durch ein neues Rohr ersetzt.
Kann mir da irgendjemand helfen? Ob wir nun auf den Kosten für den Schaden sitzen bleiben oder ob die Vermieterin das selbst tragen muss?
Danke im Vorraus!
5 Antworten
Es ist ein Leitungswasserschaden an Gebäudeteilen entstanden. Derartige Schäden sind über die Wohngebäudeversicherung versichert. Die Mieter haben - unabhängig von einem eventuellen Verschulden - Anspruch darauf, dass die Gebäudeversicherung zur Regulierung der Kosten der Schadenbeseitigung herangezogen wird, da ja die Beiträge zur Gebäudeversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Sollte Euch ein Verschulden nachzuweisen sein (was ich bezweifle), kann Euch dann höchstens der Gebäudeversicherer in Regrass zu nehmen versuchen.
Das Gleiche gilt doch auch für die Reparatur der Schadenursache. Rohr wurde angebohrt = Rohrbruch (sofern versichert). Sofern Verschulden vorliegt wird Verursacher bzw. dessen PHV in Regress genommen.
Hm wem soll man da mehr glauben? Einem der Versicherungen nur verkauft oder einer Person die Schäden begutachtet? Denke die Antwort ergibt sich von selbst..... und die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden übrigens!
Vielen Dank, diese Antwort hilft mir schon einmal weiter :) An diese Versicherung haben wir gar nicht gedacht! Stimmt die zahlen wir ja jeden Monat brav mit den Mietnebenkosten!
Dass ihr da Rohr angebohrt habt, ist nunmal eindeutig. Ebenso eundeutig ist das ein Mietsachschaden, der durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Für den Fall eines Umzugs ist man für eine Übergangszeit sogar an BEIDEN Vesicherungsorten versichert. Das ist also Quatsch, was da erzählt wird.
Die Ablehnung muss also andere Gründe haben. Entweder wurde die Prämie nicht gezahlt, oder ihr habt gar keine PH.
Das die Aussage der Haftpflicht Schwachsinn ist, weiß ich selbst! Das stand auch nicht zur Debatte.
Schublade auf* Und natürlich ich bin so dreist und habe keine Versicherung oder zahle die Prämie nicht und wende mich dann trotzdem im Schadenfall an die Versicherung! Natürlich! Vorsicht Ironie lässt grüßen! Schublade zu*
In diesem Fall hat nur einer den Nachteil und zwar die Versicherung.... Denn wir haben dort alle Versicherungen gekündigt und wo anders versichert! Wer uns als Kunde nicht möchte bekommt uns auch nicht.....
Ich gehe davon aus, daß bei der Haftpflicht die Privathaftpflichtversicherung gemeint ist. Diese kommt für Schäden auf, die du an fremden Eigentum verursachst..Außer natürlich bei Vorsatz. Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters, also müßte die Privathaftpflichtversicherung dafür aufkommen. Es ist nur eine Theorie--ich habe wenig Ahnung von Versicherungen, aber so sehe ich das.
Die Haftpflicht muß zahlen, denn es spielt keine Rolle, wo wann und ob überhaupt. Ihr habt einen Schaden verursacht ohne Vorsatz, und das müssen die zahlen, laßt euch nicht abwimmeln, schaut in euren Versicherungsbedingungen nach da steht alles drinn was versichert ist!
da ihr den Schaden verursacht habt müsst ihr auch dafür aufkommen, aber dass sich die Haftpflicht versicherung drücken will ist eigentlich unerhört. Ich würde da nochmal nachhaken
Die Gebäudeversicherung zahlt aber nur die Leitungswasserschäden, die in de Folge durch diesen Fehler auftreten. Sie wird den Verursacher auf jeden Fall in die Haftung nehmen.