Lehrling baut einen Unfall mit einem Kundenwagen - Was tun?
Hallo, mein Vater hat eine kleine Autowerkstatt mit nur zwei Angestellten, beziehungsweise Auszubildenden. Einer von diesen Holzköpfen - entschuldigt bitte diesen Ausdruck aber es passiert ständig sowas - hat heute mit dem Auto von einem Kunden einen Auffahrunfall gebaut, weil er mal wieder zu schnell gefahren ist.
Mein Vater hat nicht so viel Geld um den Schaden aus eigener Tasche bezahlen zu können, da es sicherlich mehree tausend Euro kosten wird; hat man da eine Chance die Haftpflichtversicherung wenn man die Haftpflichtversicherung des Lehrlings kontaktieren würde, oder die KFZ-Versicherung seines Autos?
Vielen Dank für die Antworten.
5 Antworten
zuerstmal wäre die KFZ versicherung des verursachenden Fahrzeuges zuständig. Der Kunde wird seinen Schaden von der Werkstatt ersetzt haben wollen ( zu Recht ). Aber die Werkstatt müsste für Unfälle die ihre Mitarbeiter mit Kundenautos verursachen eine Versicherung haben. Der Mitarbeiter ist nur dann haftbar wenn man ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Das wird nicht einfach sein. Aber das müsste doch dein Vater wissen
Na klar, der Lehrling zahlt den Schaden - wo von denn bitte ? Für den Kunden ist erst mal der Inhaber der Werkstatt und seine Betriebshaftpflicht Handel-Handwerk der richtige Ansprechpartner.
Q imager, sorry aber leider quatsch.
Dein Vater müßte eine sogenannte Betriebshaftpflicht-Versicherung haben. Diese haftet in der Regel für Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht werden. Bist Du nicht offiziell als Mitarbeiter geführt, sieht die Schadensregulierung hierüber allerdings schlecht aus. Dann wird zunächst die Kfz-Versicherung eintreten, diese jedoch wird sich die Kosten von Deinem Vater zurückholen wollen. Evtl. kann man hier eine monatliche Abzahlung vereinbaren. Lg Renate
hallo rena, die betriebshaftpflicht deckt das leider nicht. hierfür gibt es die KFZ-Handel u. Handwerk Police. kurz haftpflicht wenn kundenautos bewegt werden oder durch diese schäden angerichtet werden mit optional vollkasko für an den kundenfahrzeugen verursachte schäden.
Der Inhaber der Werkstatt ist dafür verantwortlich. Er kann - und sollte - dieses Risiko auf eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handel und Handwerk verlagern.
einzig richtige antwort
Ähnliches hatte ich auch schon geschrieben, jedoch hatte er dann meine Antwort beanstandet. Vielleicht ist er ja selbst einer dieser "Holzköpfe" wie er die Azubis bezeichnet.
wer hat beanstandet ? Yilzi oder allianzer ?
ICH hab nix beanstandet ;-)
wenn dein vater eine kfz-werkstatt betreibt sollte er auch eine entsprechende haftpflicht- und ggf. auch vollkaskoversicherung für "KFZ-Handel-und Handwerk haben". Nur DIESE deckt solche Schäden. Weder die Versicherung des Kunden noch die des Lehrlings haben damit was am Hut. Nicht auszudenken wenn bei so einer aktion mal ein mensch verletzt wird.
wenn er eine Werkstatt hat dann muss er auch eine Betriebshaftpflicht haben die das übernimmt.
Die Haftpflicht des Lehrlings wird sicherlich nicht zahlen, da es ein Betriebsunfall war.
Prima Antwort - DH!
Ergänzend der Hinweis, dass bei einer gutachterlich ermittelten Ursache überhöhter Geschwindigkeit als ursächlich für den Auffahrunfall genau der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt ist, die eine Schadensersatzpflicht des Rasers begründet.
Das Gutachten soll der Vater mal bei der Versicherung des Kundenfahrzeugs in Aufrag geben.
Damit könnte er seine Betriebshaftpflicht schonen, den Lehrling zur Zahlung verdonnern, knackig abmahnen und nie wieder ein Kundenfahrzeug lenken lassen :-O
G imager761