Zahlt die Versicherung bei Schranken-Unfall?
Hallo liebe Leute.
Folgendes ist vor kurzem passiert: Beim Verlassen eines Supermarktparkplatzes schloss sich urplötzlich die Schranke der Ausfahrt über mir und verursachte einige übele Dellen auf dem Autodach. Vorher war weder die Schranke der Ein- noch der Ausfahrt geschlossen, weshalb ich von einer Fehlfunktion ausgehe. Außerdem musste ich auch kein Ticket ziehen, um den Parkplatz befahren zu könnnen. Das zweite Problem ist die Tatsache, dass sich das ganze in einem nahen EU-Land abspielte, deren Sprache ich nicht wirklich mächtig bin... Also fuhr ich erstmal weiter um mir das Malheur anzusehen.
Okay, ich war überrascht, was eine solche Mini-Schranke anrichten kann.
Meine Fragen sind nun: - Wird das meine Versicherung zahlen? - Falls ja, werde ich dann in Zukunft höhere Beiträge zahlen müssen? - Kann man eine solche Fehlfunktion überhaupt nachweisen? - Falls nein, wie wird das ganze dann gewertet?
Für hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar :-)
Sencuby
7 Antworten
Wenn du eine Kaskoversicherung hast, bezahlt sie das, abzüglich des Selbstbehaltes
Eine Schranke also hat angeblich dein Dach in einem nahen EU Land beschädigt.
Dann bist du weitergefahren, weil du der Sprache nicht mächtig bist??
So so... man sollte nur wissen, das Deutsch die meist gesprochene Sprache in Europa ist und da willst du uns weiß machen du könntest dich nicht verständigen??
Sehr unglaubhaft deine Geschichte.
Im übrigen hilft hier auch der ADAC oder die eigene Versicherung -die man natürlich anrufen müßte. Dort übrigens sprechen alle deutsch!!!
Falls du tatsächlich eine Versicherung hast, so wird diese wohl keinen Cent bezahlen, da du dich absolut falsch verhalten hast und den Schaden auch garnicht dem Supermarkt gemeldet hast. Demnach ist dieser Schaden unbekannt und keiner weiß vielleicht davon
Außerdem kann es ja auch sein, dass du aufgrund deiner Sprachprobleme, vielleicht garnicht gelesen hast was an der Schranke geschrieben stand. Vielleicht schließt diese ja automatisch nach jedem Fahrzeug via Druckkontakt.
Vielleicht erwartet dich auch eine Anzeige wg. Fahrerflucht vom Supermarkt, weil du die Schranke beschädigt hast und einfach abgehauen bist.
ich geh davon aus, das man sich da an den betreiber der schranke wendet.
ein nachbarort hat deshalb beim öffentlichen parkhaus die schranke ausser betreib gestellt, da es sie zu oft nicht richtig funktionierte
Aus welchem Grund auch immer du uns im unklaren lässt um welches nahe EU-Land es sich handelt, es gelten immer die Haftungsgesetze dieses Landes. Was deine Versicherung evtl. bezahlt, hängt davon ab welche Versicherung du abgeschlossen hast und was in den Bedingungen steht.
Ich dachte das Land wäre nicht so wichtig :-) es handelt sich um Belgien. Ich habe eine Vollkaskoversicherung.