legt ein Vormundschaftsgericht den Preis einer Immobilie fest?
Ist es wahrscheinlich, dass ein Vormundschaftsgericht/Amtsgericht den Verkaufspreis einer Immobilie der unter Vormundschaft stehenden Eigentümer festlegt?
Der Fall: Ein altes Ehepaar geht in ein Heim. Er dement, hat Pflegestufe, keinen Vormund. Sie keine Pflegestufe, ist noch relativ fit. Das Haus soll über einen Makler verkauft werden. Der demente Mann bekommt einen Vormund, den Sohn. Das Gericht schickt einen Sachverständigen ins Haus, das Haus wird geschätzt. Danach wird noch ein Verfahrenspfleger eingeschaltet, nun ist die mündliche Freigabe zum Verkauf erfolgt.
Wir sind seit August an dem Haus sehr interessiert, hatten unsererseits eine Sachverständigenbegehung, es wurden Fehler im Gutachten gefunden und uns wurde geraten, ein deutlich niedrigeres Gebot abzugeben, auf Verhandlungsbasis. Das ist auch erfolgt, keine Antwort vom Makler. Nach 1 1/2 Wochen stellen wir fest, das Haus steht wieder im Internet, in allen Immobilienbörsen auf Platz 1. Eine Nachfrage bei dem Makler, ob die Eigentümer sich auf unser Gebot gemeldet hätten, ergab die Antwort, das Gericht hätte das Gutachten machen lassen und der Preis wäre daher nicht verhandelbar. Weiß jemand, ob das stimmen kann?
3 Antworten
Veräußert ein Betreuer (nicht Vormund) im Namen eines Betreuten eine Immobilie, bedarf dies einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das bedeutet aber nicht, dass das Betreuungsgericht den Verkaufspreis festlegt. Es prüft lediglich, ob die Veräußerung dem Wohl des Betreuten entspricht. Dabei spielt sicherlich auch der Verkaufspreis eine Rolle. So darf keine (Teil-)Unentgeltlichkeit vorliegen.
Es wird ein Gutachter vom Gericht bestimmt. Das Gericht kann den ermittelten Wert festsetzen, soweit niemand berechtigte Einsprüche geltend macht..
Den Wert einer Immobilie kann nur ein vereidigter Sachverständiger errechnen. Damit wäre ein Richter überfordert.
ein vereidigter Sachverständiger hat auf Betreiben des Gerichts die Immobilie auf geschätzt. Anschließend wurde seitens des Gerichts noch ein Verfahrenspfleger bestimmt. Dieser hat das Haus nicht besichtigt, mit dem Makler kommuniziert und den Eigentümern einen Besuch abgestattet. 4 Fenster sind 10 Jahre älter als im Gutachten benannt, der marode Dachunterstand fand keine Berücksichtigung. Dies haben wir in unserem Gebot benannt und es deutlich unter dem Wert des Gutachtens angesetzt, aber als Verhandlungsbasis. - Keine Antwort bekommen. Nach 1 1/2 Wochen auf Nachfrage die Antwort bekommen, die vom Gutachter benannte Summe sei vom Gericht festgelegt worden, daher nicht verhandelbar, tschüß und viel Glück bei Ihrer weiteren Suche! Seit 6 Monaten sind wir in Warteposition! Hat man hier noch irgendwelche Möglichkeiten?