legt ein Vormundschaftsgericht den Preis einer Immobilie fest?

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Veräußert ein Betreuer (nicht Vormund) im Namen eines Betreuten eine Immobilie, bedarf dies einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das bedeutet aber nicht, dass das Betreuungsgericht den Verkaufspreis festlegt. Es prüft lediglich, ob die Veräußerung dem Wohl des Betreuten entspricht. Dabei spielt sicherlich auch der Verkaufspreis eine Rolle. So darf keine (Teil-)Unentgeltlichkeit vorliegen.

desperada 
Beitragsersteller
 29.01.2015, 22:02

ein vereidigter Sachverständiger hat auf Betreiben des Gerichts die Immobilie auf geschätzt. Anschließend wurde seitens des Gerichts noch ein Verfahrenspfleger bestimmt. Dieser hat das Haus nicht besichtigt, mit dem Makler kommuniziert und den Eigentümern einen Besuch abgestattet. 4 Fenster sind 10 Jahre älter als im Gutachten benannt, der marode Dachunterstand fand keine Berücksichtigung. Dies haben wir in unserem Gebot benannt und es deutlich unter dem Wert des Gutachtens angesetzt, aber als Verhandlungsbasis. - Keine Antwort bekommen. Nach 1 1/2 Wochen auf Nachfrage die Antwort bekommen, die vom Gutachter benannte Summe sei vom Gericht festgelegt worden, daher nicht verhandelbar, tschüß und viel Glück bei Ihrer weiteren Suche! Seit 6 Monaten sind wir in Warteposition! Hat man hier noch irgendwelche Möglichkeiten?

Menuett  30.01.2015, 11:44
@desperada

Nein, ihr habt da keine Möglichkeiten.

Es muß nicht an euch verkauft werden.

Es wird ein Gutachter vom Gericht bestimmt. Das Gericht kann den ermittelten Wert festsetzen, soweit niemand berechtigte Einsprüche geltend macht..

Den Wert einer Immobilie kann nur ein vereidigter Sachverständiger errechnen. Damit wäre ein Richter überfordert.