Kann man einen Gutachter auch nach Gebotsabgabe schicken?
Hallo,
wir haben vor ein Gebot für ein Haus abzugeben. Der Eigentümer möchte noch 195.000 Euro haben. Das ist aber für Lage und Zustand zu viel. Wir möchten 150.000 Euro bieten, was auch unsere Obergrenze ist. Nun vermuten wir, dass der Eigentümer in einer Notsituation ist und schnell verkaufen will (Preis in 14 Tagen 2 mal geändert). Das ganze läuft über Makler.
Zur eigentlichen Frage: Kann ich auch erst ein Gebot für das Haus abgeben und warten wie der Eigentümer reagiert und dann einen Gutachter schicken? Da wir eh keinen Handlungsspielraum haben dachten wir wir zocken. Entweder er sagt ja oder wir haben Pech. Wir wollen das Geld für den Gutachter nicht ausgeben, wenn der Eigentümer über einen Preis von 150.000 eh nicht verhandeln würde. Wir denken, dass der Preis ok ist wollen uns aber davor absichern, dass vielleicht extreme bauliche Mängel auftreten, die wir in der Besichtigung nicht sehen konnten. Wird so etwas nicht gefunden steht der Preis.
Wäre eh nett wenn jemand schreibt, der auf diesem Gebiet schon Erfahrung hat.
7 Antworten
Wenn Du ein Gebot abgeben möchtest, um das Haus zu kaufen, kannst Du auch nach dem Gebot noch einen Gutachter hinzuziehen, der Schäden am Haus feststellt, die du als Laie nicht erkennen kannst. Z. B. Feuchte in den Wänden, defekte Sparren im Dachstuhl usw. Du müsstest im Gebot vermerken, dass der von dir angebotene Preis vorbehaltlich einer gutachterlichen Stellungnahme abgegeben wird. Stellt der Gutachter fest, dass für dich Sanierungsmassnahmen von mehreren tausend Euro anfallen, dann würdest du dein Gebot entsprechend der Sanierungskosten reduzieren. Entweder der Verkäufer geht darauf ein, oder aber du verzichtest auf den Kauf. Kaufinteresse kann man bekunden, aber nicht die Katze im Sack kaufen. Davor würde ich warnen. Eine weitere Möglichkeit wäre die, vom Makler ein Gutachten über den Zustand der immobilie vorlegen zu lassen. Dann wäre der Makler am Zug. Ich gehe mal davon aus, dass diese Preisänderung ( 2 mal in 14 Tagen) auf Vorschlag des Maklers gegenüber dem Eigentümer zu erklären ist. Der Eigentümer möchte das Haus los werden, befindet sich evtl. in einer Notsituation. Der Makler möchte am Verkauf auch verdienen und so schaukelt sich der Preis hoch. Je höher der Preis, umso mehr verdient der Makler. Wenn ein Gutachter keine Mängel feststellt, was bei älteren Immobilien eher selten der Fall ist, dann kannst du dein Gebot über 150 000 € als Festpreis abgeben.
Ich würde das Gebot, mit dem von mir gemachten Vorschlag schriftlich abgeben.
Da hat man immer etwas zum Nachweis. Also , vorbehaltlich einer gutachterlichen Stellungnahme. Richtige Empfängeradresse und eigenen Absender. Datum und Unterschrift. Besondere Regeln gibt es da nicht zu beachten.
Bei Hauskäufen oder Verkäufen immer alles schriftlich machen, das würde ich empfehlen. Telefonate die wichtig sein können, schriftlich bestätigen lassen, auch mündliche Absprachen immer schriftlich bestätigen lassen.
Bin seit vielen Jahren im Baugewerbe tätg und kenne die Winkelzüge mancher Makler sehr genau.
Es würde funktionieren. Das Gebot sollte dann aber schriftlich und unter ausdrücklichen Vorbehalt (Ergebnis Gutachter) mit einem befristeten Enddatum: z.B. 9.11.2012 abgegeben werden. Dann hat der Verkäufer zwar das Risiko, dass Sie ablehnen können, aber ein Käufer wäre zumindest in Sicht und für Sie wäre das Objekt bis zur entgültigen Entscheidung reserviert. Viele Grüße
Ihr seid rechtlich nicht an Eure Gebote gebunden und könnt jederzeit einen Gutachter hinschicken, den Ihr bezahlt und der ins Haus gelassen wird.
Also wenn ihr ein gebot abgebt, braucht ihr keinen Gutachter mehr schicken. Entweder ihr gebt ein Gebot von 150k ab und lebt dann damit oder ihr wollt weniger zahlen und schickt von hausaus nen Gutachter um noch weniger als 150k zu zahlen.
sicher kann man immer einen Gutachter beauftragen, nur kostet der erstens viel geld und zweitens ist natürlich nicht beindend was der sagt. Um sicher zu gehen, dass keine extremen bauichen mängel vorliegen ist er natü+rlich geeignet.
BJ 1996. Wie genau läuft eine Gebotsabgabe von statten? Macht man die mündlich oder schriftlich? Muss die irgendwelche besonderen Regeln befolgen? Danke schon mal für deine Antwort. So etwas hatte ich mir vorgestellt.