Leerstehendes Gebäude versichern und Kosten?
Guten Abend,
ich habe vor aus einer Zwangsversteigerung ein Gebäude zu erwerben. Dieses ist derzeit noch bewohnt. Der Gesamtzustand des Gebäudes ist eher schlecht das Baujahr von 1914 eine alte Fabrikantenvilla. Das Grundsrück umfasst über 5.000m2 ist komplett abgezäunt und hat eine eigene Zufahrt die ebenfalls mit einem Tor verschlossen ist.
Sollte ich das Objekt erfolgreich ersteigern würde ich es für 1-2 Jahre leerstehen lassen um später entsprechende Umbaumaßen durchzuführen.
Meine Frage wäre diesbezüglich welche Kosten hierfür anlaufen. Generell könnte man ja alles abmelden Energie, Müll etc...
Wie schaut es mit einer Gebäudeversicherung aus? Eine Pflicht besteht in Deutschland ja nur wenn z.B. eine Bank im Spiel ist. Desweiterem ist es extrem schwierig ein leerstehendes Gebäude zu versichern, da die Versicherer dort ein erhöhtes Risiko sehen. Das Objekt hat einen Schätzwert von ca. 70.000 €.
Was würdet ihr Raten?
9 Antworten
Das sollte kein Problem sein: Eine bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmst Du ja automatisch mit dem Erwerb des Objektes. Wenn dann der letzte Mieter auszieht, musst Du den Versicherer über den vorübergehenden Leerstand informieren und mit ihm die Sicherheitsvorschriften für die Zeit des Leerstands besprechen/ verhandeln.
Sollte - was unwahrscheinlich ist - derzeit keine Gebäudeversicherung bestehen, kannst Du ebenfalls problemlos eine solche abschließen, solange das Gebäude noch bewohnt ist. Danach wieder so verfahren, wie oben beschrieben.
Unabhängig von einer möglichen Versicherung fallen für das Grundstück bzw. Gebäude kommunale Abgaben wie Grundsteuern an. Selbst wenn Du das Trinkwasser kündigst, können eventuell Gebühren für die Kanalisation (Regenwasser) anfallen.
Ja, eine Gebäudeversicherung ist immer zu empfehlen, außer dir sind die 70.000€ egal.
Leerstehende Objekte werden immer teuer versichert. Das Risiko ist immens hoch. Sind die Leitungen leer, dann brauchst du aber beispielsweise keine Leitungswasserschäden versichern.
Ein leerstehendes Wohngebäude ist im Prinzip ein "ungewolltes Risiko". Die wenigsten Gesellschaften zeichnen dieses Risiko überhaupt.
Wenn, dann nur zu Einzelrisiken. Für Leitungswasser muss die Wasserführende Leitung (auch die Heizungsanlage) vollkommen entleert sein.
Wende dich doch einfach an den Versicherungsvermittler, bei dem du deine anderen Verträge hast.
Viele Gesellschaften zeichnen leerstehende Gebäude nicht (erst recht wenn evtl. noch Baumängel vorliegen), aber eine gute Kundenverbindung kann da natürlich helfen eine Sonderregelung zu finden.
Desweiteren benötigst du unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hier kannst du aber vorher mal bei deiner Privathaftpflichtversicherung anfragen ob ein nicht selbstgenutztes und nicht vermietetes Haus evtl. mitversichert ist.