Leeres Tütchen + Faltzettel mit Cannabis-Anhaftungen sichergestellt, erwartet mich nun eine Strafe?
Hey Leute,
vor knapp 2 Wochen wurden zwei Freunde und ich willkürlich von der Polizei durchsucht. Ich selbst kiffe schon eine ganze Weile nicht mehr, hatte aber leider ein leeres Tüchen und Flyer in meinem Rucksack, die meine Freunde vor einiger Zeit benutzt haben und in meinen Rucksack liegen lassen haben. Allein aus Faulheit, habe ich diesen Müll dort leider nicht entsorgt. Als ich mit meinen Freunden draußen war, hatte einer von Ihnen Cannabis dabei, welches er weggeworfen hat und welches dann auch von der Polizei gefunden wurde. Dadurch, dass ich der einzige bin, der einen Führerschein besitzt (das ganze geschah aber NICHT im Straßenverkehr), haben sie nur "meine" Utensilien (Tütchen + Flyer) mitgenommen. Mir wurde gesagt, die FSST bekomme Bescheid und ich kann mit Urinproben rechnen. Jetzt aber der Knaller: vor ein paar Tagen kam ein Brief nach Hause, worin ich beschuldigt werde, diese 0,7g Cannabis besessen zu haben, und dass man diese Utensilien positiv auf Anhaftungen untersucht hat (keine wiegbare Menge). Ich habe gehört, dass allein Anhaftungen kein Strafbarer Tatbestand sind, sofern die Menge so klein ist, dass sie zum menschlichen Gebrauch nicht mehr geeignet ist < das ist der Fall. Ich war leider schon 2 Mal bezüglich BTM auffällig, habe aber ungelogen aus der Sache gelernt. Habe leider noch "Freunde" die ab und an kiffen und sich an meinem Rucksack bedienen um sich Ihre Utensilien (Flyer) zusammen zu suchen. Dass ich jetzt lediglich wegen dem Müll ein Ermittlungsverfahren am Hals habe, regt mich tierischst auf. Zumal die anderen Leute ebenfalls Flyer, sowie Long-Papers dabei hatten, welche denen aber nicht einkassiert wurden.
Meine Frage an euch: Was kann mich erwarten? Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem Durchsuchenden Polizisten einräumen, da dieser ja willkürlich nur "meine" Utensilien mitgenommen hat und ich somit fälschlicher Weise verdächtigt werde?
5 Antworten
Das verwindert mich, och dachte nämlich auch, dass man bei (fast) nicht festsetellbaren Mengen nicht belangt werden kann. Aber wenn du die Sache klar stellst müsste das scho wieder werden
Zeig aufjedenfall Reue.
Die FSST dürfte dir glaube ich dir fahrerlaubnis entziehen und dich könnte eine mpu erwarten.
Erachte ich aber als unwahrscheinlich.
Da du aber btm vorbelastet bist, solltest du damit rechnen.
Würde aufjedenfall versuchen klar zu stellen, dass du dich wenn du geraucht hast nicht im Straßenverkehr aufhälst.
Das könnte dazu führen dass du den Führerschein behalten könntest... Vill brauchst du ihn ja auch für den Job oder so ;)?
O je, Du bist also tatsächlich willkürlich durchsucht worden. Du kannst ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Du kannst sie aber auch vor Gericht zerren, dazu musst Du bei der Polizei eine Anzeige machen und ziehe die Gerichtsverfahren durch bis zum Bundesgerichtshof, solange Du kein Recht bekommen solltest.
Nun möchte ich doch nicht vor Gericht gehen!
Hier wie Du mir der Sache umgehen solltest: http://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Wenn die Führerscheinstelle Bescheid bekommt, musst Du damit rechnen ein "äG" - ein ärztliches Gutachten vorlegen zu müssen, in dessen Verlauf Du auch Abstinenznachweise erbringen musst.
Google dazu "Grüne Hilfe Cannabis Führerschein"
Die Polizei hat das Recht, Dich zu untersuchen, Du bist ja auch schon polizeibekannt und sie hatte ja auch Recht, denn die hat bei Dir etwas gefunden. Den Inhalt Deines Rucksacks musst Du Dir zurechnen lassen. Was Du sagst, gilt als Schutzbehauptung. Und wenn Du so blöd bist, für andere Drogen zu transportieren, wird man Dir noch Dealen unterstellen. Hoffentlich ist Deine Urinprobe clean.
Sei dir da aber wenigstens im klaren drüber, ob du auch wirklich zu 100% im recht bist und sauber bist, sonst geht der Schuss nach hinten los.