Was würde passieren wenn ein Polizist beim kiffen erwischt würde?
Die Frage beschäftigt mich schon etwas länger...
MfG Trimar
10 Antworten
Kifft er in der Freizeit oder im Dienst?
Zunächst in jedem Fall:
Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das BtmG - illegaler Besitz von Betäubungsmitteln (nein Konsum ist nicht straffrei, denn wenn man den Joint in der Hand hat, besitzt man damit auch das Zeugs in dem Ding und alleine der Besitz ist untersagt).
Zudem die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Zunächst mit der Folge einer sofortigen Suspendierung (halbe Bezüge) und der Untersuchung durch den Polizeiarzt, ein Drogenscreening.
Eingehende Befragung, woher hat er das Zeug, Namen, Adressen, Mengen, Zeiten, Preis.
Im Strafrecht hat er ein Aussageverweigerungsrecht, im Disziplinarrecht ist das in dieser Ausprägung nicht der Fall, dort hat er ein Aussageverweigerungsrecht auf seine Person bezogen, nicht aber auf andere Aspekte der Verfehlung (woher er das Zeugs, das man bei ihm fand, hatte z.B.), selbstverständlich können seine Aussagen im Disziplinarrecht dann auch im Strafverfahren verwendet werden.
Und dann, hat er außer Dienst gekifft:
Abwarten des Strafverfahrens (das kann locker mal ein bis eineinhalb Jahre gehen) Ist das Strafmaß hoch genug, wird er aus dem Dienst entfernt.
Wenn nicht, könnte es dennoch versucht werden, ihn zu entlassen. Das wird sicherlich versucht, wenn er keine Reue zeigt und nicht in alen Punkten vollständig und ohne Murren kooperiert (Angaben zum Bezug / Erwerb, woher, Preis, wieviel etc verweigert)
Auf jeden Fall jedoch eine weitergehende Untersuchung mit dem Ziel, diesen nur noch komplett Drogenfrei wieder zum Dienst zuzulassen, mehrere Überprüfungen über einen längeren Zeitraum und auch eine immer wieder kehrende Untersuchung, wenn die Suspendierung aufgehoben wurde. Fällt er noch einmal auf, ist er draußen.
Hat er im Dienst gekifft:
Eröffnen des Entlassungsverfahrens mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.
Und danach ist er:
a.) Bestraft durch das Strafverfahren.
b.) Suspendiert bei halben Bezügen über einen längeren Zeitraum.
c.) Dann je nach Sachlage aus dem Dienst entfernt und arbeitslos..
Polizisten sind keine Übermenschen. Ebenso wenig wie Richter und Staatsanwälte. Auch unter diesen Berufsgruppen gibt es Kiffer, die ab und zu mal einen durchziehen, sich aber clever und unauffällig im Alltag bewegen. "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" heißt es. Würde also jemand von einem Kollegen erwischt, dann entscheidet das persönliche Verhältnis zum Kiffenden darüber, ob eine Anzeige daraus wird. Wird tatsächlich Anzeige erstattet, dann kann der sachbearbeitende Staatsanwalt - wie in der Mehrzahl aller übrigen Fälle - bei einer sog. Ersttäterschaft" das Verfahren einstellen. Möglicherweise wäre die Sache aber schon mit einem vorausgehenden internen Disziplinarverfahren abgetan.
Es gibt durchaus Beamte, die die Hatz auf Kiffer sehr kritisch sehen. So der Pollizeipräsident Huber Wimber. Siehe auch: http://hanfverband.de/index.php/nachrichten/aktuelles/194-polizeipraesident-will-entkriminalisierung-von-cannabiskonsumenten
In der gesamten EU gibt es schätzungsweise 45 Millionen einmalige, gelegentliche oder Dauerkonsumenten von Cannabis. Etwa 1,5 - 2,2 % dieser Konsumenten zeigen ein problematisch psychotisches Konsumverhalten. In etwa gleich hoch dürfte m.E der Anteil der Kiffer in verbeamteten Berufen sein.
Taschenrechner raus...dann musst Du Dich nicht länger mit dieser Frage beschäftigen.
Nach eigener Erfahrung: Wenn er Polizeiarzt ist (der z.Bsp. über Krankschreibungen entscheidet) , nichts. Solche Menschen sind gern gesehene Gäste auf Parties, die ungestört sein möchen.
Polizeiärzte sind keine Polizisten, die haben noch nicht mal eine Waffe ; - )
Entweder droht ihm (wie jedem Beamten in so nem Fall) ein Disziplinarverfahren oder seine Kollegen decken ihn.
Schätze mal, er würde erst mal vom Dienst suspendiert werden und dann würde in einem internen Verfahren geklärt, wie es danach weitergeht.
Und nicht zu vergessen: Er darf den beruf dannnicht mehr ausüben, wenn sie illegal ist...