Verstoß gegen BtmG ( Marijuana )? NiederlassungsErlaubnis relevant?
Neulich wurde ich mit einer kleinen Menge von Marihuana 0,8 Gr kontrolliert, ich soll eine Geldstrafe erwarten. die Geldstrafe ist mir nicht bedeutend , aber wird die Ausländerbehörde das erfahren und ob es Niederlassungserlabnis relevant ist , seit ich in Deutschland bin, habe ich keine einzelne Strafe begegnet.
Letzte Woche habe ich den Antrag auf Niederlassungserlaubnis in Berlin (wo ich wohne ) gestellt und ein Tag danach wurde ich in Bayern auf einer Reise kontrolliert.
-was für eine Geldstrafe erwarte ich mit einem Netto Einkommen von 1000 Euro ( Stipendium + Minijob ) ?
-kann ein Anwalt mir mit der Sache weiterhelfen ?
- erscheint die Strafe in dem Führungszeugnis ?
- Niederlassungserlaubniss relevant ? ( erst Täter )
Vielen Dank im Voraus.
MfG
2 Antworten
verstehe ich nicht, man darf (je mach bundesland) zwischen 6-10g cannabis bei sich tragen. Dies ist die kleinstmenge bei der von einer strafe abgesehen wird weil es höchstwahrscheinlich zum eigenbedarf benutzt wird.
es wird dir zwar entzogen, aber dass du eine strafe bekommst ist in der regel unwahrscheinlich.
würde vllt die meinung eines Anwalts in betracht ziehen
die Ausländerbehörde wird bei ausländischen Staatsangehörigen über eingeleitete Strafverfahren infomiert und das selbstverständlich bei der Entscheidung über den Antrag auf Niederlassungserlaubnis berücksichtigen, vermutlich wird die Bearbeitung erstmal ausgesezt bis in der Strafsache entschieden worden ist