Lebensversicherung angenommen, Erbe ausgeschlagen, Insolvenzverwalter des Vaters fordert diese jetzt zurück - wer hat Recht?
Der Vater ist vor einigen Jahren verstorben und war Privatinsolvent. Daher wurde das Erbe ausgeschlagen. Die Anwälte sagten jedoch die betriebliche Altersvorsorge, wo die Kinder als Bezugsberechtig angegeben waren, wäre davon nicht betroffen und dementsprechend wurde dieser Betrag angenommen. Nun 3 Jahre später wird diese Summe vom Insolvenzverwalter eingefordert. Ist dies rechtens? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit diese Summe auch in Raten zurück zu zahlen?
4 Antworten
Nun 3 Jahre später wird diese Summe vom Insolvenzverwalter eingefordert. Ist dies rechtens?
Ja, sofern folgende Annahmen zuträfen:
- Die Forderung wäre innerhalb der regelm. Verjährungsfrist gestellt, mithin innerhalb von drei Jahren beginnend ab Ende des Sterbejahres des VN
- Es handelt sich um eine private Altersvorsorge
- Die Bezugsrechtmitteilung des Versicherten ist nicht explizit als unwiderruflich vereinbart worden
Gläubigerbenachteiligende Wirkungen der erklärten Bezugsrechtseinräumung unterliegen der Anfechtung n. § 134 InsO.
G imager761
Und wegen der Ratenzahlung, das müsst ihr mit dem Insolvenzverwalter klären. Oder einen Kredit aufnehmen.
Wieso betriebliche Altersvorsorge? Hat hier ein Arbeitgeber für den Vater eine Versicherung geführt, die auch noch vom AG angespart wurde?
Ich würde wieder bei den Anwalt von damals gehen.
Das kann nicht sein, es sei denn er war z.B. beherrschender GGF.
Eine betriebliche Altersversorgung können nur Arbeitnehmer abschließen!
Möglich wäre, dass er eine während seiner Arbeitnehmerzeit hatte und diese mit Beginn der Selbständigkeit beitragsfrei gestellt hat.
Was für eine Versorgung war es genau? Eine Lebensversicherung, die er abgeschlossen hatte?
Er war selbstständig und hat eine betriebliche Altersvorsorge abgeschossen
Nope
Er war selbstständig und hat eine betriebliche Altersvorsorge abgeschossen