Erbe ausgeschlagen trotzdem Brief bekommen?

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Der Gläubiger weiß nicht ob du ausgeschlagen hast oder nicht. Wenn deine Mutter die Unterlagen nicht mehr hat (das hebt man eigentlich auf), dann wende dich an das Nachlassgericht und hoff, dass die Aktenaufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Aber auch sonst muss der Gläubiger nachweisen, dass du Erbe geworden bist. Auf der anderen Seite dürfte die Forderung auch schon lange verjährt sein, wenn sie nicht tituliert wurde. Was wird denn vorgelegt?

LuckvsSammy 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 00:18

Anscheinend Mietschulden, die vor 20 Jahren, also vor meiner Geburt entstanden sind.

Du bist als Kind neben der Ehefrau auch Erbe in der gesetzlichen Erbfolge.

Da du damals noch ein Kind warst, hätte deine Mutter das Erbe auch für dich ausschlagen müssen. Wenn nicht, erbst du 50% der Schulden.

Der Gang zum Anwalt ist als dringend zu empfehlen, der kann sowohl beim Amtsgericht anfragen was damals erklärt wurde, und auch prüfen ob ggfs Verjährung eingetreten ist.

Deine Mutter wird nur für sich das Erbe ausgeschlagen haben, nicht aber für Dich. Deshalb versuchen sie es.

Erkundige Dich beim Nachlassgericht, wenn Deine Mutter die Ausschlagung nicht mehr findet. Sollte auch für Dich ausgeschlagen worden sein, mach eine Kopie und schick die hin. Sollte nicht für Dich ausgeschlagen worden sein, widersprich der Forderung wegen Verjährung.

Ach ja: Ruf nicht bei denen an! Mach alles schriftlich. Immer per Einwurfeinschreiben. 

LuckvsSammy 
Beitragsersteller
 25.09.2020, 12:41

Kurze Frage, die geben mir nur 10 Tage zum antworten, also bis nächsten Samstag. Wie kann ich denen sagen, dass das alles nicht so schnell geht?

tinalisatina  25.09.2020, 16:17
@LuckvsSammy

Schick denen einen Brief mit den Inhalt, dass sie sich jetzt 20 Jahre Zeit gelassen haben, da kannst Du nicht so schnell die erforderlichen Unterlagen beibringen. Du meldest Dich, sobald Du alles hast. Keinen Termin angeben.

Rud nicht an, Brief senden per Einschreiben, dass du und deine Mutter das Erbe ausgeschlagen hast und ihr keine Schuldner seid.

Es ist nicht ok, 11 Jahre nach dem Tod Schulden einzufordern, die verjährt sind.

Und versuche vom Nachlassgericht, wo ihr das damals gemacht habt eine Kopie der Auschlagung zu bekommen.

Wenn das nicht funktioniert bei der Schuldnerberatung mal nachfragen, was ihr machen könnt. Bzw, eine Nachlassinsolvenz anmelden.

Es kann nämlich sein, dass deine Mutter nur für sich, nicht für dich das Erbe ausgeschlagen hat. Damit wärst du Erbe geworden. Normalerweise klärt sich so etwas aber nicht erst nach 11 Jahren... daher glaube ich eher an einen Betrugsversuch.

Das ist sicher noch mehrfach festgehalten. Muß Dich halt durchfragen. Angefangen bei dem Nachlassgericht wo das damals angefertigt wurde.

Des weiteren ist ein Einspruch dagegen so schnell wie möglich ein zweiter Schritt. Mit der Begründung, daß auch sie wissen müßten, daß das Erbe ausgeschlagen wurde. Sie werden es versuchen, mußt nur durchhalten.

CarlaMFranka  24.09.2020, 00:13

Einspruch gegen was?

McBean  24.09.2020, 01:52
@CarlaMFranka

Gegen die Forderung schon mal und dann solltest Du Dich ausgiebig beraten lassen. Es gibt Fristen und so ein Einschreiben ist so etwas wie ein Stein im Weg. Haste eine Rechtschutzversicherung? Erbe ist kompliziert und wenn es kein Testament gibt kann es noch komplizierter werden. Du wirst Dich intensiv mit dem Thema befassen müssen. Hier haste vielleicht ein paar Tipps aber lerne mehr. Nicht, daß Du am Ende zahlen mußt. Die kennen keinen Gnade und holen sich sogar das letzte Hemd.

CarlaMFranka  24.09.2020, 13:08
@McBean

Hey, also ich denke nicht dass sie einen Anwalt braucht.

McBean  24.09.2020, 18:14
@CarlaMFranka

Erben ist kompliziert und wenn es ums Geld geht, hört selbst Freundschaft auf. Wenn man dann noch keine Ahnung hat und es geht um viel Geld, braucht man Rat und Hilfe. Ein Testament ist immer hilfreich. Selbst wenn es handschriftlich auf einem Bierdeckel steht.

CarlaMFranka  24.09.2020, 18:30
@McBean

Ich bin immer für Anwalt nehmen.