Lebensgefährten mit in Wohnung aufnehmen?
In einer 2 Zimmerwohnung wohnt ein Ehepaar. Sie benutzen die Wohnung jedoch nur noch als Meldeadresse, weil sie dauerhaft auf einem Campingplatz leben. Der Sohn hat sich nun dauerhaft in der Wohnung eingenistet. Ich hatte einer Anmeldung zugestimmt, weil man das bei Angehörigen ja auch nicht verweigern kann. Jetzt kommt der Verdacht auf, dass er seinen Freund mit in die Wohnung aufnehmen will.
Kann ich das verweigern mit der Begründung, des er kein Verwandter der Hauptmieter ist?
Ich bin der Vermieter
2 Antworten
Für den Sohn bedarf es keiner Zustimmung des Vemieters, er ist Bewohner aber nicht Mieter. Diese sind nach wie vor die Eltern, auch wenn sie nicht in der Wohnung wohnen. Wenn der Sohn einen Freund zu sich ziehen lassen möchte, bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Ohne die riskieren die Eltern die fristlose Kündigung wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte. Selbstverständlich müssen die Eltern als Wohnungsgeber auch einverstaden sein. Sie wären bei Zustimmung ihres Vermieters für die Wohnungsgeberbestätigung für den Freund zuständig, damit der sich damit beim Meldeamt anmelden könnte.
Der Mieter darf nicht ohne dem Vermieter bescheidzugeben jemand anderes einziehen lassen. Jedoch kannst du wenn der Mieter zu dir kommt nicht nein sagen, einfach weil du nicht darfst. Und irgendwie zu behaupten das ist aber nur der Junge wird dir nicht helfen die Eltern werden vermutlich schon hinter ihm stehen. Es muss dafür schon so sein das die Eltern das auch nicht wissen und dagegen wären sonst sind dir die Hände gebunden.
Der Junge wohnt schon in der Wohnung, das ist genehmigt. Es geht um den Freund vom Sohn, der ist ja nicht verwandt mit den Hauptmietern.