Zusätzliche Person in Wohnung aufnehmen?

6 Antworten

Sie riskieren Ärger bis hin zur Wohnungskündigung.

Falls Ihnen die Unterbringung einer fremden Person in Ihren vier Wänden und die Aufgabe ihrer persönlichen Ungezwungenheit und Freiheit ohne jede Einschränkung sowas wert ist, können Sie es auf einen kostspieligen Rechtsstreit ankommen lassen.

Die Entscheidung des Vermeiters ist Ihnen schließlich schriftlich bekannt.

Er wird Sie mit neuem Grund erneut abmahnen, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:28

Ich nehme ja jetzt nur vom Besuchsrecht Gebrauch. Und der darf nicht länger als 6 Wochen am Stück bei mir bleiben. Wenn sie doch 3 Tage in der Woche bei mir ist, dann kann man nicht von 6 Wochen am Stück bei mir sein reden..?

Ich hab die ADVOCARD, Anwalts Lieblingskarte 💁🏽‍♀️

schelm1  18.04.2019, 18:35
@UschiOB

Sie mögen "Anwalts Liebling haben. Ihr Vemeiter hat für sochen "Spielchen" Ihre Kaltmiete gesammelt, die er für die Beschäftigung eines erstklassigen Anwalts verwenden kann; dies so völlig ohne ADVOCARD, die für Sie ja nicht kostenlos ist.

Viel Spaß noch beim Streiten für fremde Personen, mit denen Sie nichts gemein haben.

Kaufen Sie sich für das Geld lieber was Nettes zum Anziehen!

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:42
@schelm1

Ein Vermieter darf kein Besuch verbieten.. außer aus einem triftigen Grund.

Ich verstehe „ihr“ Problem nicht. Sind sie selber Vermieter und ihnen ist das schonmal passiert?

anitari  18.04.2019, 18:52
@UschiOB
Ich nehme ja jetzt nur vom Besuchsrecht Gebrauch. 

Die Freundin ist aber kein Besuch, sondern zieht mit Sack und Pack ein.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:53
@anitari

Tut sie nicht! Das hab ich nie behauptet. Es kommt keine Möbel von ihr in meine Wohnung und wenn ich mal ne Hose und Shirt von ihr mitwasche.. juckt das jez echt irgendwen hier in Deutschland?

Dann kommt sie halt erst einmal für einige Wochen besuchsweise zu Dir - daran kann Dein Vermieter gar nichts machen.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:20

Was wäre denn wenn sie 2 Tage bei mir schläft und 3 Tage bei ihrem Bruder.. und das die ganze Zeit.. dann ist ja ihr Lebensmittelpunkt nicht bei mir in der Wohnung sondern vom Bruder. Dann sollte doch alles klar gehen, oder denke ich da irgendwie falsch drin?

schelm1  18.04.2019, 18:27
@UschiOB

Sie schreiben selber, das die Dame unbescholten ist, weshalb will Sei dann abwechselnd bei Ihnen und bei Ihrem Bruder pennen?

Da kann sie genausogut ganz bei ihm nächtigen und Sei ersparen sich den Ärger.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:30
@schelm1

Weil sie lieber bei mir ist als beim Bruder. Schließlich gibt es nur eine beste Freundin. Anmelden muss sie sich ja nicht hier, kann sie auch beim Bruder

Nein, § 553 Abs. 2 des BGB.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:32

Den Paragraphen kenn ich, aber da steht doch drin das er die Nebenkosten gerne erhöhen kann. Das war ja auch der Grund warum ich ihm Bescheid geben wollte

Kamihe  18.04.2019, 18:38
@UschiOB

Erst einmal darfst du sie aufnehmen, er verstößt gegen Recht es abzulehnen. Wenn er die Nebenkosten erhöht, steht noch lange nicht Fest, ob du sie auch verbrauchst und nur das kann er abrechnen, dann muss er eben, bei der Jahresabrechnung, zurück zahlen.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:45
@Kamihe

Ich mein auch, weil sie ist ja auch in einer Notlage. Sie muss jetzt schnell da raus. Aber wenn alle Stricke reißen dann schläft sie halt 3 Tage in der Woche bei mir und 4 Tage in der Woche bei ihrem Bruder und anmelden kann sie sich ja bei ihren Eltern. Kann ja keiner verbieten das sie 3 Tage in der Woche hier schläft.

Kamihe  18.04.2019, 18:49
@UschiOB

Ohne Zustimmung des Vermieters darf deine Freundin bis zu 8 Wochen bei dir als Besucherin wohnen.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 18:51
@Kamihe

6 Wochen!

Ich Danke dir vielmals für die Antworten!

anitari  18.04.2019, 18:54
@Kamihe
Ohne Zustimmung des Vermieters darf deine Freundin bis zu 8 Wochen bei dir als Besucherin wohnen.

Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

Kamihe  18.04.2019, 18:54
@anitari

Such es dir selber !

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 19:04
@anitari

Google nach Besuchsrecht

Kamihe  18.04.2019, 19:07
@UschiOB

Hätte ich ihm nicht gesagt, es ist seine Art überall seinen Senf dazu zu geben.

UschiOB 
Beitragsersteller
 18.04.2019, 19:11
@Kamihe

Hab ich auch gerade gesehen :D er hat ja mehr kommentiert als ich :D :D

Kamihe  18.04.2019, 19:12
@UschiOB

Wünsch dir noch schöne Feiertage !

Ja, er darf das verweigern. Keiner Zustimmung des Vermieters bedarf es nur bei engen Verwandten wie Eltern, Kinder.

Ja, das darf er. Es ist immer noch seine Wohnung.