Laut bat-kf befristeten Arbeitsvertrag kündigen?
Hallo, ich habe einen Jahresvertrag befristet bis zum 19.06.2015. ich möchte aber vorher kündigen, weil ich eine neue Stelle gefunden habe. Im Tarifvertrag steht, dass man eine vierwöchige Kündigungsfrist zum Monatsende hat. Also könnte ich zum 31.04. kündigen. Aber irgendwie bin ich mir nicht so sicher, ob ich da richtig liege. Kennt sich da jemand aus?
2 Antworten
Du solltest mit Deinem Chef reden. Eine Kündigung kann bei einem befristeten Vertrag ausgeschlossen sein. Wenn er damit einverstanden ist, dass Du früher gehst, kann er Dir auch einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Bezieht sich die vierwöchige Kündigungsfrist auch wirklich auf befristete Arbeitsverträge?Der Inhalt des Tarifvertrages ist mit leider nicht bekannt.
Die vorzeitige Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist in der Regel nur möglich,wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Ansonsten endet ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit.