Mitten im Monat Arbeitsverhältnis kündigen?
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich 4 Wochen Kündigungsfrist habe, aber NICHTS davon, dass diese zum 15. oder zum Monatsende ist, wie verhält sich das dann?
3 Antworten
Das war bei mir und meinem früheren Arbeitgeber auch so. Ich habe dann am 10. März gekündigt und war dann ab 08. April nicht mehr in der Firma tätig.
Wenn es also nicht direkt im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann man immer kündigen und muss lediglich die 4 Wochen Frist einhalten.
Allerdings muss man auch schauen, ob man an irgendeinem Tarifvertrag gebunden ist und dort dann genaueres festgelegt ist, denn dann würde der Tarifvertrag zur Geltung kommen.
das steht, was man eigentlich, wenn man die Schule besuchte, wissen sollte, im BGB
4 Wochen Kündigungsfrist zum 15ten oder dem Monatsende
um diese Alberne Diskussion abzuschliessen
wenn nichts im Arbeitsvertrag steht
gilt das Gesetz
Hier steht aber etwas im Vertrag: nämlich "4 Wochen"!
Und wenn es - abweichend vom Gesetz - keine Festlegung auf den 15. oder das Monatsende gibt, dann gilt das eben zu jedem beliebigen Datum.
Dass das im BGB steht weiß ich selbst, danke. Jedoch sind davon nur Verträge betroffen, die nichts angegeben haben.
das täuscht !
Aber es steht doch was drin. "Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen."
Es steht lediglich nicht dabei, ob zum Monatsende oder dem 15.
um genau dieses geht es doch
im Gesetz steht zum 15ten oder Monatsende
was soll dieses kindische gefeilsche:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden
@ SveaFro:
loewenherz2 begreift es nicht!
@ loewenherz2:
im Gesetz steht zum 15ten oder Monatsende
Das muss arbeitsvertraglich aber nicht genau so geregelt werden!!
Die arbeitsvertragliche Regelung "4 Wochen" ersetzt die gesetzliche Regelung "4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats"!
Ist das jetzt verständlich??
Das gilt zumindest für die Kündigung durch den Arbeitnehmer; für den Arbeitgeber gilt das in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn man "4 Wochen" nicht als Verkürzung der Kündigungsfrist gegenüber "4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats" ansieht.
Wenn die Firma klein ist (nicht mehr als 20 AN), dann kann auch einzelvertraglich sowas vereinbart werden. Du kannst dann mit der 4-Wochen-Frist ab bzw. zu jedem beliebigen Datum kündigen.
Das stimmt so nicht ganz. Mein früherer AG hatte mehr als 10.000 Mitarbeiter weltweit und dort habe ich auch am 10. kündigen können. Kommt eben immer drauf an, wie es im Vertrag geregelt wurde :)
Das stimmt definitiv. Schau doch mal in § 622 BGB. Und bei dir dürfte das dann per Tarifvertrag geregelt worden sein. Anders gehts bei einer größeren Firma gar nicht.
@ loewenherz2:
Hier ist aber eine andere Regelung als die nach BGB getroffen worden - und um das festzustellen, muss man auch eine Schule besucht haben, um nämlich lesen zu können, was in der Frage steht!
Solche Abweichungen sind erlaubt: arbeitsvertraglich auch längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer (aber nicht länger als die für den Arbeitgeber), tarifvertraglich längere oder auch kürzere Fristen.