Obdachlos und gerichts Verhandlung ?
mal angenommen man ist obdachlos geworden und hat ein laufendes Verfahren, wie will das Gericht einen anfordern zum Gericht zu kommen
bzw man hat keine melde Adresse und kann nicht eingeladen werden.
was kann passieren ?
und wenn man kein Geld für den Bus hat
was kann einen drohen ?
5 Antworten
Das kommt darauf an, vor welchem Gericht verhandelt wird, und welche Konsequenzen drohen können.
Vor dem Amtsgericht beim Strafrichter kann fast ausschließlich ohne den Beschuldigten verhandelt werden. Jedoch kann ein Nichterscheinen dazu führen, dass zu Gunsten des Gegeners entschieden wird.
Wenn man ansonsten keine Meldeadresse hat oder zwischenzeitlich obdachlos wird, kann eine Fahnung und eine U-Haft eingeleitet werden.
Sollte es zu einer U-Haft kommen, kann man dagegen vorgehen und das Landgericht kann die U-Haft dann aufheben ggfs. mit Auflagen. Eine Auflage wäre in deinem Fall beispielsweise, dass man sich in einem Obdachlosenheim meldet, ein Postfach einrichtet oder sich wöchentlich bei der Polizei meldet.
Wenn man kein Geld für Bus hat oder am Tag der Verhandlung nicht erscheint und noch von der Polizei aufgegriffen wird, kann eine Vorführung angeordnet werden. Die Polizei bringt einen dann zum Gericht. Das macht einen schlechten Eindruck und ggfs. muss man Aufwandsentschädigung zahlen.
Wenn man Pech hat, dann kommt man in U-Haft.
Auch ohne Melde Adresse kannst du deine Post an Freunde, Verwandte uä schicken. Notfalls bieten auch Caritas usw vereinzelt solche dienste an.
Wenn man tatächlich nicht erreichbar ist/sein will und es besteht ebenfalls durch die Obdachlosigkeit Fluchtgefahr weil eine höhere Strafe droht, ist es ziemlich sicher, das man zumindest bis zur Verhandlung freie Unterkunft und Verköstigung bekommt.
Da die Frage etwas allgemein gehalten ist und nicht weiß um welche Verhandlung es geht, hier die übliche Vorgehensweise wenn Wohnsitz einer Person nicht bekannt ist: in jedem Gericht gibt es eine Art schwarzes Brett für amtliche Mitteilung. Schriftstücke die also nicht zugestellt werden, werden als Mitteilung an das schwarze Brett geheftet mit der Aufforderung diese im Geschäftszimmer abzuholen.
Ohne festen Wohnsitz wird ein Beschuldigter in U-Haft landen.
Jeder Mensch in Deutschland ist verpflichtet ein Postfach zu haben. Auch Obdachlose. Also können sie eingeladen werden. Und sonst wird nach ihnen gefahndet und dann in UHaft.