ist eine private Zufahrtsstrasse ein öffentlicher Weg?
Hallo, ich habe mit meinem Nachbar eine ca. 50 m lange private Zufahrtsstraße, ohne eine Absperrung bei der Einfahrt. Mein Nachbar hat jetzt eine Kamera installiert um die Strasse zu überwachen. Ist das erlaubt wenn ich dagegen bin?
4 Antworten
Wichtig für diese Frage dürften die allgemeinen oder gemeinsamen Eigentumsverhältnisse an diesem Weg sein.
Wenn diese 50 Meter Weg auf ganzer Länge Euch beiden gemeinsam gehören und die Stadt / Gemeinde daran kein Eigentum besitzt, müsste Dich Dein Nachbar m.W. fragen ob der mittels Cam diesen Weg überwacht.
Um diese Frage zu beantworten, wirst du einen Rechtsanwalt benötigen. Wenn die Kamera weder dein Haus noch den öffentlichen Gehweg erfasst, wird es schwierig. Eine Eigentümergemeinschaft nach BGB bestehend aus 2 Personen:
BGB § 744 (2) :
(2) Jeder Teilhaber ist berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstands notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen; er kann verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen.
Meiner Meinung nach, müsstest du also nachweisen, dass die Kamera nicht zur Erhaltung ( als Schutz vor Vandalismus), sondern nur für deine Überwachung installiert wurde.
Ist das erlaubt wenn ich dagegen bin?
Siehe dazu http://www.internet-law.de/2014/12/wann-ist-eine-private-videoueberwachung-zulaessig.html sowie https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/die-ueberwachungskamera-auf-dem-nachbargrundstueck-317992
Wie der Name schon sagt: private Zufahrtsstraße! Dann kann die Straße wohl kaum öffentlich sein, wenn sie Privat ist!