Bauen auf dem Reiterhof der Eltern?

5 Antworten

Außerdem ist offensichtlich das er das ganze irgendwann übernimmt.

Wurde das denn schon notariell festgehalten? Wenn´s dann 'plötzlich' soweit ist, kann´s gut sein, dass ihr beiden euch da falsche Hoffnungen gemacht habt. Das nur am Rande, ihr braucht etwas vom Notar, wenn ihr noch ein Wohnhaus bauen wollt, so oder so.

Was mir hier noch einfiele, wär ein Austragshaus. Also ein Haus, in dem der Hofbetreiber wohnt (könntet ihr sein, der sog. Altenteil oder ein Bediensteter), das muss aber beglaubigt vorgelegt werden.

Einfach abreißen und wieder was hinstellen geht keines Falls, da macht kein Bauamt mit.

Auch das Mischgebiet spielt an und für sich dann keine Rolle, entweder ihr dürft den Austrag bauen oder ihr müsst die Position des Hauses verändern.

Aus deinem Text kann ich leider nicht entnehmen, ob dein Freund/Mann Voll- oder Nebenerwerbslandwirt ist und ob ihr ggf Mitglied im Bauernverband seid, was die Sache ungemein erleichtern würde, denn die können euch entsprechend beraten und Auskunft erteilen, gerade was Neu- und Umbauten angeht, die haben die 'richtigen' Leute für so was an der Hand.

"Der Hof liegt im Mischgebiet (also das Wohnhaus der Eltern,..."

Wer sagt das? Der Flächennutzungsplan? Oder gibt es einen Bebauungsplan? Finde heraus, welche Flächen noch im Mischgebiet liegen und plane dort einen Neubau.

Die Lage des Stalls zählt das Bauamt offensichtlich auch zum Außenbereich. Daher könnt ihr euch nur auf Bestandschutz berufen, so dass der Abriss nichts bringt.

Wenn Du eine vollständige Bauvoranfrage gestellt hast und dich nicht auf Rücknahmeempfehlungen des Bauamtes eingelassen hast, warte den schriftlichen Bescheid ab. Hierin müssen die Versagungsgründe ausführlich angegeben sein. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, lege Rechtsmittel ein und suche einen versierten Fachanwalt.

Bezüglich der Privilegierungsvoraussetzungen könnte auch die Kontaktaufnahme mit der Landwirtschaftskammer hilfreich sein.

MyKey90 
Beitragsersteller
 12.04.2018, 15:42

Laut Bebauungsplanübersicht liegt der Hof (auch der Stall) in einem Gewerbegebiet mit sonstiger Nutzung. Davon hat aber sowohl das Bauamt als auch die Landwirtschaftskammer, mit der wir auch schon Kontakt hatten, nichts gesagt. Beide sprachen immer vom Außenbereich. Wir haben das mit dem Mischgebiet erst jetzt vor kurzem festgestellt. Sehen die Gegebenheiten da anders aus? Auch was den Stall angeht?

Feldnuss  12.04.2018, 18:32
@MyKey90

Was heißt Bebauungsplanübersicht? Und was heißt sonstige Nutzung? Wenn es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, ist zunächst zu prüfen, welchem Abschnitt des §30 BauGB er zuzuordnen ist. Ein B-Plan nach Absatz 1 weist die Art der baulichen Nutzung mit exakter Abgrenzung und den überbaubaren Flächen aus. Gegebenenfalls gibt es noch textliche Festsetzungen, die die mögliche Nutzung genauer beschreiben (einschränken oder erweitern). In einem echten Mischgebiet nach §6 BauNVO wäre die Versagung von Wohnbebauung wahrscheinlich anfechtbar.

Kannst Du einen großzügigen Ausschnitt aus dem Plan posten? Ihr habt doch schon was eingereicht. Ohne Architekt?

Frag beim Katasteramt nach und lass dir alles schriftlich geben.

MyKey90 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 14:15

Was genau soll ich mir da schriftlich geben lassen?

blacksheepkills  11.04.2018, 14:18
@MyKey90

Wo du bauen darfst und wo nicht...

PatrickLassan  11.04.2018, 14:31
@blacksheepkills

Das Katasteramt ist der falsche Ansprechpartner.

enginmachine  12.04.2018, 05:49
@MyKey90

Das Katasteramt hat überhaupt keinen Einfluß auf eine Baugenehmigung. Das ist völlig Fehlgeleitet.

blacksheepkills  12.04.2018, 07:53
@enginmachine

Das Katasteramt kann dir aber mit Sicherheit sagen was Bauland ist und was nicht...

blacksheepkills  12.04.2018, 10:04
@Feldnuss

Komisch, bei uns ist es das Katasteramt...

nach einreichen der Bauvoranfrage, telefonisch mitgeteilt das die Nutzungsänderung nun ginge wenn die komplette äußere Gestallt des Gebäudes bestehen bleibt.

damit ist deine frage

Könnte man den Stall nicht auch abreißen und wir bauen an der gleichen Position neu?

beantwortet: NEIN

MyKey90 
Beitragsersteller
 11.04.2018, 14:17

Und wenn seine Eltern das Gebäude abreißen lassen (nach der Genehmigung natürlich)? Dann wäre die Fläche ja frei.

Bueropost  11.04.2018, 14:33
@MyKey90

auch dann nicht... hat dein freund wenigstens die auskunft vom bauamt verstanden? um ihn gehts ja schlussendlich

Sie wollen dass es genau so aussieht wie das schon jetzt bestehende, mehr Stockwerke sind also nicht drinnen und es darf auch nicht von der Fläche Gelder sein. Wenn ihr also nicht unter trage leben wollt bleibt euch wohl nichts anderes übrig als euch was anderes zu suchen