Ladung in den Offenen Vollzug sofort Möglich?

4 Antworten

Also die Praxis ist wohl so, daß erstmal 1-2 mon. im geschlosssenen.

Kümmere dich  bitte jetzt um einen Arbeitsvertrag draußen, dann kannst du zur Arbeit raus, u. schläfst nur noch drin.

Der Lohn geht an die Justizkasse.

Du kannst Arbeit Mindestlohn anbieten, vllt. kannst du schon mit dem Sozialarbeiter der Einrichtung Kontakt aufnehmen.

Alles ist zu beantragen, und entscheidet die Einrichtung. Nach H.antritt.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 15:29

Super Danke!

Ich habe mal gehört, das man auch draussen nur in Betrieben Arbeiten Kann, die Von der Anstalt genehmigt worden sind stimmt das?

Kann ich mir nen Entsprechenden Fernseher im Vorfeld holen, oder muss der Über die Anstalt bezogen werden?

Was kann ich den alles Im vorfeld beantragen?

stern311  18.03.2017, 15:37
@FATJOE2

Das mit den Betrieben kann ich mir vorstellen.

Du kannst einen FS besorgen, und wenn du drin bist, kannst du den Antrag stellen. Wenn der genehmigt ist, kannst du dir den Fs. bringen lassen.

Du bekommst eine Ladung zum Strafantritt, da ist ein Merkblatt dabei, so nach dem  Motto: Lösen Sie alles auf.

Wer vbezahlt die Miete für deine Wohnung?

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 15:45
@stern311

Ich habe grade keine Wohnung. Wohne zusammen bei einem Freund, auf dessen der Name die Wohnung Läuft.

Habe auch keine Freunde mehr ausser den einen. Keine Freundin Kontakt abgebrochen. Hatte damals ne Therapie Gemacht.

Leider Rückfällig geworden....

Freu mich iwie schon... One M*st..

Will daraus nen Neustart machen. Habe eigentlich gute Vorraussetzungen wie Realabschluss, Ausbildung, Führerschein usw....

stern311  18.03.2017, 15:50
@FATJOE2

Das klingt ja alles positiv.

Vielleicht bekommst du Geld vom Amt. Das wäre noch abzumelden.

Wenn du die H. pünktlich antrittst, und auch sonst keine Probleme machst, bestehen gute Chancen daß du auf 2/3  rauskommst.

Es ist natürlich gut, wenn du es als Chance für dich und als Neuanfang begreifen kannst.

Ich wünsch dir alles Gute.

Weißt du schon in welche JVA du  kommst?

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 16:00
@stern311

Vielen Dank!

Wenn die ladung in den offenen erfolgt dann JVA  Sehnde Abt. Burgdorf

Und wenn geschlossen dann Uelzen...

Das hab ich Vor. Bin auch erst 26 Jahre alt und war 2,5 Jahre Trocken.

Will das Jetzt für immer Bleiben.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 16:11
@stern311

Einige Zeit im Geschlossenen werde ich wohl auch aushalten.

Verdient habe ichs nunmal einfach.

Hallo.

Sie haben div Straftaten im Suff begangen.
Die Presse, durch  ihr verhalten stark gegen sich. Zumal meines Wissens noch 1 bzw 2 Sachen auf sie zukommen,  diese jedoch wohl vorm Landgericht enden. In Niedersachsen.
Da sie so mir bekannt, schon einige Bewährungsstrafen haben, und weiteres auf sie zukommt, incl, Alkohol.
Sie müssen sich, um überhaupt in den offenen Vollzug zu kommen, eine Kur und eine Selbstbeherrschungstherapie in Alkohol in einer Fachklinik,behandeln lassen.

Ferner kommen ja noch 2 Sachen, wenn sie als "den" der mir aus der Presse bekannt ist, einmal mit einem Pfleger und einmal wegen Ex-Freundin.
Da  laufende Verfahren sind, hierzu kein Kommentar.

In Niedersachsen, kommt man sehr selten in den Knast, aber bei Mehrfach-
Täter schon mal eher, zumal bei ihnen keine   echte Reue laut Presse rübergekommen ist, sondern sie die Taten immer als "Kleinigkeit" abgetan haben, sollen, und nicht aus ihrer Schuld sondern durch irgendwelchen " "Zufällen" in die Taten geraten sind.

In den offenen Vollzug können sie sehr schnell reinkommen, jede Einzelperson, nach dem Vertrauen in der JVA. Wenn sie denen Nachweisen durch Gutachter werden sie zügig in den offenen Vollzug kommen, aber sie nur sie können das durch ihr Verhalten abändern.
Eine Person im offenen Vollzug ist für den Staat viel günstiger wie ein Dauerinsasse.

Reue zeigen und auch befolgen, und annehmen.

Mit Gruß

Bley 1914

FATJOE2 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 11:59

Hallo!

Es tut mir leid, aber ich war nie in der Presse. Sie verwechseln mich!

Bley1914  19.03.2017, 12:04
@FATJOE2

Kann durchaus sein, da sich beide Fälle derart gleich waren ?, bin ich darauf wohl reingefallen.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 12:05
@FATJOE2

Aber ich wäre froh, wenn sie mir einen Link dazu da lassen Könnten

Bley1914  19.03.2017, 12:10
@FATJOE2

Hallo. Einen Link dazu habe ich nicht, aber entweder die NWZ (OL), MT (CLP) oder OV aus (VEC).

FATJOE2 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 12:15
@Bley1914

Ich weiss nicht ganz genau was die Kürzel bedeuten.

Nein nein, also vorm Landgericht ende ich nicht. ich habe blödsinn angestellt aber das ist alles wieder gut machbar.

Ne Milchglasscheibe ist kaputt, ein Beamter wurde beleidigt, Ein pfleger ist aufs Knie gefallen... Tut mir auch alles sehr leid und ich habe mich auch entschuldigt.

Bley1914  19.03.2017, 12:28
@FATJOE2

Nord- west-Zeitung aus Oldenburg, Münsterländer Tageszeitung, im Verbund Oldenburger Volkszeitung Cloppenburg/Vechta.
Nein nach dem war es nicht beim Landgericht, sondern für 2 offene Verfahren würde es wohl zum Landgericht kommen, so der Kommentar aus dem Gedächtnis..
Ja das habe ich aus dem Fall gelesen,Pleger und Polizist, aber habe das nur so zum Zeitvertreib im Krankenhaus gelesen.
Und mit einer Ex-Freundin. Mehr kann ich allerdings auch nicht sagen. Sollte nicht falsch rüberkommen, dann bitte um Entschuldigung.

Das ist zunächst mal abhängig vom jeweiligen Bundesland und auch davon ob bereits Vorstrafen und Haftstrafen da waren.

Sollte es die erste Verurteilung sein, so wird in NRW z. B. in der Regel in den offenen Vollzug geladen, in Bayern jedoch meist nicht.

Geregelt ist das zunächst im Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundelandes. Diese kann man im Internet aufrufen, z. B. den hier:

http://www.vollstreckungsplan.nrw.de/einwplan.jsp

Allerdings ist es, gerade wenn in den OV geladen wird, nicht sicher daß man dort auch bleibt. Darüber entscheidet die zuständige JVA in eigner Zuständigkeit.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 16:30

Guten Tag!"

Das erste mal in haft ja, die erste straftat leider nein.

Bundesland ist Niedersachsen. Landgericht Burgwedel....

Bin auf zwei bewährungen.

Einmal 5 und einmal 4 monate.

Dazu kommt:

-Beleidigung Und Sachbeschädigung (Ca. 200€) - 2,2 Promille

-Leichte vorsätzliche Körperverletzung ( wurde auf § 18 Eingewiesen, bei meiner Fixierung wehrte ich mich und der Pfleger hat sich am Knie weh getan) - 3,4 (!!!!)

-Versucht ein Auto zu Öffnen mit Draht. (Kein schaden entstanden)


Alles mega unnötig und dut mir auch sehr leid.

Artus01  18.03.2017, 19:24
@FATJOE2

Da kommen dann die Bewärungswiderrufe noch drauf zu den letzten Sachen? Waren die auch für solche Sachen wie Körperverletzung?

Alleine daß vor dem Landgericht verhandelt wird, läßt nichts Gutes erwarten.

Bei dieseer Sachlage kann man absolut nicht voraussagen was so herauskommt.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 21:56
@Artus01

Hallo nochmal!

Tut mir leid, war ein Fehler meinerseits das Landgericht zu erwähnen. Ich meine Natürlich Amtsgericht.

Unter anderem schon. KV taucht da nun  ein drittes mal auf. Einmal vollkommen berechtigt, da hatte sich ein Polizist an der Hand leicht verletzt, als er mich festnehmen wollte.

Urteil damals 5 Monate auf bewährung. Das war allerdings 2012.

Die 4 Monatige zweite Bewährung wird ende April neu Verhandelt (Berufung) Da geht es um meine EX. dich ich angeblich mit Stahlkappenschuhen zusammengetreten haben soll. Typische rachenummer von Ihr.  Anzeige wurde wochen Später nach der angeblichen tat mit ihrer Besten Freundin als ,,Zeugin´´  gemacht. Zeitraumangabe: 6-12 feb. 16... rest kann man sich eigentlich denken... Kein Attest, keine Verletzung, kein Garnix.

Bei der Dritten KV  hat sich wie gesagt der Pfleger einer Psychatrischen Einrichtung verletzt, als er mich Fixieren wollte.

Habe mich dagegen gewehrt. Als er sich auf mich geschmissen hat hab ich ihn runter geworfen. Dabei Hat er sich am Knie verletzt. absolut grose K*cke und auch die sache, die mir am meissten leidtut, der er nur helfen wollte.

Aber alles in allem bin ich an dem Mist selber schuld....

FATJOE2 
Beitragsersteller
 18.03.2017, 22:01
@FATJOE2

Bin sogar am Überlegen, um §64 zu bitten. Ich hasse meine
Unkontrollierten Handlungen die ich im Suff mache. Habe auch angst
Rückfällig zu werden und bin es auch schon, auch wenn ich mich Grössten
teils zusammenreissen kann. Auch wenns wahrscheinlich länger gehen
sollte als meine eig. Haftstrafe.

Artus01  19.03.2017, 07:58
@FATJOE2

Die Bewährung von 2012 dürfte ja erledigt sein, oder wurde sie verlängert? Aber egal, es ist eine eindeutige Vorstrafe aus der der Staatsanwalt die Gewaltproblematik ableiten wird.

Deine Schätzung mit einem Jahr ist also durchaus realistisch. Dann kommt es darauf an was die Berufungsverhandlung ergibt, die 4 Monate kommen dann nämlich noch dazu. Hast Du einen Anwalt? Es ist wohl möglich aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe zu bilden, könnten dann 14 Monate werden.

Was den 64er angeht so solltest Du diesen beantragen, am Besten natürlich auch über einen Anwalt. Allerdings erspart Dir das die Strafe vorerst nicht, es kommt darauf an wie die Unterbringung verläuft. Wenn es gut läuft wäre eine erneute Bewährung möglich.

FATJOE2 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 12:11
@Artus01

Ich wurde leider 1 einhalb Monate vor ablauf der Bewährung wieder Straffällig.

Einen anwalt habe ich nicht, da ALG1 empfänger und somit keinen Anspruch drauf.

Und so kann ich mir den nicht leisten

Artus01  19.03.2017, 13:45
@FATJOE2

Na klasse, dann gibt es die 5 Monate auch noch dazu.

Versuch es mit dem 64er.

Immerhin bist Du dann am Ende mit allem durch, wenn Du es schaffst die Finger vom Alk zu lassen.

Mit deinen Infos bitte die VV zu §10 StVollzG lesen.