Offener Vollzug bei Schichtarbeit?
Ist es möglich eine HAftstrafe im offenen Vollzug abzusitzen wenn ich bei meiner Arbeitsstelle Schichtarbeit mache ? Oder ist ein 24-Stunden Ausgang/Zugang bei Haftanstalten des offenen Vollzuges nicht möglich ?
5 Antworten
Hallo, ist es denn sicher das du in den offenen Vollzug kommst? Rufe doch einfach bei der zuständigen Anstalt an und frage nach, bei einigen werden auch Schichtarbeit genehmigt - sogar auch Nachtschicht. Jede Anstalt handhabt das anders, daher kann dir hier wohl keiner eine genaue Antwort darauf geben. Als FB´ler hat man ein tägliches Ausgangskontingent von 15 Stunden, die aber auch strikt einzuhalten sind. Ansonsten spreche mit deinem Arbeitgeber und erkläre ihm die Situation, das du für einen gewissen Zeitraum nur bestimmte Schichten arbeiten kannst. Zu beachten ist, das - auch wenn du direkt in den offenen Vollzug kommst, man nicht automatisch direkt Freigänger ist, bei einigen werden die Lockerungen (also Ausgänge, Urlaube etc.) gestaffelt und so nach und nach kommt man in den Genuss diverser Lockerungen. Vg.
Der Sinn eines Gefängnisses ist, dass man da vorerst nicht mehr raus darf, auch wenn man dadurch Gefahr läuft, seinen Job zu verlieren.
Warum heisst es wohl "offener Vollzug", sicherlich nicht damit man nicht raus darf.
Ja, dies ist möglich, denn Dein Verdienst ist ist essentiell für die begleichung für entstandende Kosten, die es mit Deinem Einkommen zu tilgen gilt.
Nein, sicherlich werden die nicht der Schichtarbeit zustimmen. Irgendwo muss auch Strafe sein. Und das muss der entsprechende dann halt entsprechend einrichten lassen, dass er keine Schichtarbeit machen kann.
Knast ist Knast. Da ist nichts mit Arbeiten im Schichtdienst. Wenn Du überhaupt die Möglichkeit bekommst, überhaupt zur Arbeit gehen zu dürfen.
Im offen Vollzug kann man nur Tagsüber raus, wegen der Minimalbesetzung während der Nacht durch die Beamten. Da ist einfach keiner da der sich darum kümmern kann.