Mein Partner wurde vom offenen Vollzug ins geschlossene verlegt möglicherweise u-Haft wo sind seine / meine rechte? Wie können wir jetzt dagegen vorgehen?
Guten Abend ich hoffe jemand kennt sich mit solchen Sachen aus und zwar mein Partner war 1 Woche im offenen Vollzug wurde dann plötzlich ins geschlossene Vollzug verlegt Grund dafür ist ein offenes Verfahren gewesen die Justiz Beamten wollten mir keine genaueren Details sagen es ist auch war auch die Rede von U-Haft mir wurde nicht einmal mitgeteilt das er von dem offenen Vollzug ins geschlossene kam (JVA Remscheid) und anschließend haben sie ihn nach JVA Wuppertal Vohwinkel verlegt das hab ich von der Vollzugsleitung aus Remscheid erfahren ich hatte keine Möglichkeit gehabt mit meinem Partner zu sprechen bin ziemlich ratlos wir haben kein Anwalt ich weiß selbst nicht wie ich da vorgehen kann ich habe echt Angst das es aus 10 Monaten mehr wird wir haben einen 7 Monate alten Sohn ich leide ziemlich darunter da ich ungern mein Sohn ins Knast bringe da die Kinder auch abgetastet werden und alles und das möchte ich nicht das mein Sohn so früh so eine Erfahrung machen muss ich leide selbst darunter diese Ungewissheit macht mich ziemlich fertig ich bin total verzweifelt...
Ich hoffe jemand kann mir helfen der so eine ähnliche Situation hatte oder sich zumindest mit sowas auskennt.
Danke schon mal im Voraus
3 Antworten
Dann hat er wohl gegen seine Auflagen verstoßen. Einfach so wird niemandem der offenen Vollzug wieder entzogen.
Wenn er in U-Haft sitzt dann läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn,Du kannst Ihn dann nur noch über eine Besuchsserlaubnis sehen,und er bräuchte dann dringend einen Anwalt der ggf Haftprüfung beantragt.
https://gangway.de/en/die-untersuchungshaft-was-ist-das-eigentlich/
Er wurde insgesamt 3 mal verlegt er war 1 Woche im offenen Vollzug in Remscheid dann haben die mein Partner neben an ins geschlossene Vollzug verlegt in Remscheid und anschließend am Montag gestern nach JVA Vohwinkel die meinten irgendwas von u Haft weil angeblich noch etwas offen sei
Du solltest schon die Frage richtig lesen!
Du solltest deinen Partner mal fragen mit wievielen weiteren Straftaten noch zu rechnen ist und welche. Dann kannst mal hochrechnen ob das Kind in noch im Kindergarten oder erst in der Grundschule wiedersehen darf.
Klar wird es mehr wenn noch mehr Straftaten dazukommen, und damit ist zu rechnen wenn er nun wieder in U Haft sitzt. Du wirst ihn kaum besuchen können wenn die glauben das du da mit drin hängst. Und offenen Vollzug kannst du auch vergessen.
Was erwartest du
Deinen Sohn kannst du sicher für einen "Besuch" irgendwo parken. DU bist keine Beteiligte im Verfahren, dir erzähl nur dein Freund was Sache ist
Nein mir wurde nicht mal mitgeteilt das er verlegt worden ist erst als ich ihn am Sonntag im offenen besuchen wollte hab ich erfahren das er verlegt worden ist
Du hast mich falsch verstanden, die schicken keine Postkarte :-) Aber dann hat man es dir dich mitgeteilt ?!?!?
Das schlimme an dem ganzen ist das ich kaum mit ihn in Kontakt treten konnte weder als er verlegt worden ist noch als die Rede von u Haft war die Beamten wollen mir auch keine genaueren Informationen geben
Sitzt der in Haft, dann sagt man es dir auch. Dann stellt man einen Besuchsantrag.
Offener Vollzug in der U-Haft? Die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir nicht wirklich.