Vom Amtsarzt Haftunfähig geschrieben. Was passiert mit der Strafe?
Ein Freund von mir wurde wegen Betruges zu 4 Jahren Haft verurteilt. Da er sehr krank ist und mehrere wirklich sehr schwere Krankheiten hat, ordnete die Staatsanwaltschaft eine amtsärztliche Untersuchung zur Haftfähigkeit an.
Nach zweimaliger amtsärztlicher Untersuchung (davon eine Nachuntersuchung) steht fest, dass er dauerhaft haftunfähig ist und aufgrund der Tatsache, dass die Krankheiten irreversibel sind, auch laut Amtsarzt keine Nachuntersuchungen notwendig sind. Auch eine Unterbringung in einem Haftkrankenhaus wurde von amtsärztlicher Sicht ausgeschlossen.
Es stellt sich daher die Frage, da die Strafe ja nun nicht vollstreckt werden kann, was mit der Verurteilung und den 4 Jahren Freiheitsentzug passieren, da das Urteil und die Strafe damit ja nicht automatisch aufgehoben sind. Meinem Freund geht es dabei hauptsächlich um die Zukunftsplanung, weil die lässt sich ja angefangen von einer Wohnung bis hin zu einem Job nicht planen, wenn man immer wieder damit rechnen muss, dass von der Strafvollstreckung irgend etwas hinterher kommt.
Im Regelfall ist es so, dass bei einer Haftunfähigkeit alle 6 Monate neu untersucht werden muss, ob diese weiterhin besteht. Aber das wurde ja bereits von Anfang an Seitens des Amtsarztes ausgeschlossen.
Hat jemand einen Tipp, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht bzw. wie man das Damoklesschwert der offenen Strafe weg bekommen kann?
3 Antworten
Dein Freund ruht sich etwas zu sehr auf dem Urteil eines Amtsarztes aus. Nur das ist das Urteil eines Arztes. Das Gericht kann, wie du selber sagst, alle 6 Monate eine neue Untersuchung an ordnen. Und wenn ein Arzt der Meinung ister ist doch Haftfähig fährt er ein. Und die Medizin entwickelt sich auch weiter. Er muß alsi immer damit rechnen das er die vier Jahre absitzen muß.
Sobald er hafttauglich ist, sitzt er ein.
Du hast die Frage nicht gelesen! Seine Krankheiten sind laut Amtsarzt IRREVERSIBEL. In der Medizin werden nicht wieder heilbare Schäden durch Krankheit als irreversibel bezeichnet. Das heißt, es wird nie eine Hafttauglichkeit eintreten, da die Krankheiten die er hat dauerhaft und nicht heilbar sind.
Hey bin etz auch in der Situation das ich aber nur 2 Jahre 3 Monate in Haft muss und wollte mal fragen was für Krankheiten man haben muss um Haftunfähig zu sein?
Und zu deiner Frage wenn er Krankheiten hat die unheilbar sind braucht er sich um seine Zukuft keine Sorgen machen weil ich des durch zufall mal mittbekommen hab, das heißt er ist Lebenslanghaftunfähig ;)