Ladendiebstahl Ergreifungsprämie/Fangprämie zahlen?

5 Antworten

Post kommt auf jeden Fall, denn selbst wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, wirst Du darüber informiert.

Die 50 € sind eine zivilrechtliche Forderung des Geschädigten, die i.d.R. auch gerichtlich durchsetzbar wäre. Das solltest Du zahlen; günstiger wird's nicht.

AndyPlay 
Beitragsersteller
 24.07.2018, 23:01

was wenn ich nicht rechtzeitig zahlen kann?

RobertLiebling  24.07.2018, 23:03
@AndyPlay

Dann kommt evtl. ein Mahnbescheid. Keine Ahnung, wie kulant REWE da ist. Allzuviel würde ich aber nicht erwarten - ihr wolltet sie schließlich beklauen.

Ja, das musst du zahlen und die Post wirst du wohl abwarten müssen, da kann man nur raten.

Diese "Bearbeitungsgebühr" wir deutlich durch Aushang im Laden bekannt gemacht.

Das kann man ganz einfach vermeiden, indem man eben keine Ladendiebstähle begeht.

Mit Strafe hat das nichts zu tun, diese verhängt der Jugendrichter. Das dürften dann in deinem Fall , eher Sozialstunden werden,

HansImGlueck178  24.07.2018, 22:51

Das dürfte gar nichts werden, Ersttäter, wird nach § 153 StPO eingestellt, weil die Leute besseres zu tun haben. Im äußersten vielleicht noch gegen eine (geringe) Auflage.

DerHans  24.07.2018, 22:55
@HansImGlueck178

Es KANN eingestellt werden. Es kann aber auch sein, dass ein Jugendrichter ein Stop-Zeichen setzen will. Er könnte sogar Wochenendarrest verhängen.

HansImGlueck178  24.07.2018, 22:55
@DerHans

Bei 40€ Warenwert auf drei Personen geschieht das aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich gelangweilt ist.

Natürlich musst du das zahlen. Was glaubst du denn?

Ich hoffe du schämst dich für die Tat in Grund und Boden...aber so etwas ist dir wohl fremd.

  1. So eine Fangprämie ist, zumindest 50€ bei 40€ Warenwert, rechtmäßig und muss demnach geleistet werden. Wenn du das nicht zahlst werden zunächst Mahnungen kommen, dann ein Mahnbescheid und im die Forderung wird irgendwann gerichtlich durchgesetzt.
  2. Post kommt sicher. Entweder weil das Verfahren (gegen Auflage oder einfach so) eingestellt wird oder weil es eben nicht eingestellt wird.
AndyPlay 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 18:51

Also ich hatte eine Frist bis zum 03.08 und konnte jetzt nicht rechtzeitig zahlen, habe die möglichkeit es jetzt zu tun aber ich frage mich wie ich das denn tun soll.

Auf dem Ladendiebstahl Protokoll ist diese "Ergreifungsprämie" nur sehr leicht beschrieben und da steht auch nur eine Iban mehr nicht, ich meine wie soll das überhaupt kontrolliert werden das ich überwiesen habe.

Sollte ich jetzt überweisen obwohl es eigentlich schon 3 Tage zu spät ist oder sollt ich einfach abwarten bis eine Mahnung kommt oder eventuell sogar garnichts mehr?