Ladendiebstahl Ergreifungsprämie/Fangprämie zahlen?
Hallo, hab vor paar Tagen beim Rewe mit 2 weiteren Freunden Alkohol im wert von ca 40€ geklaut.. wurden an der Kasse erwischt und der Detektiv hat uns mitgenommen.
Ich hatte nur 2 Klopfer in drin die großen Flaschen waren beim Kollegen im Rucksack, der andere hatte nichts. Dann wurde direkt nach Ausweis gefragt ich hab meinen gegebn Kollegen nicht bis Polizei kam. Der Detektiv hat sofort Anzeige gegen uns 3 geschrieben und auch halt die Polizei gerufen. Als dann die Polizei kam wurde ich und 1 Kollege mit auf die Wache genommen (der andere war schon 18 deshalb nicht) und mitgegeben wurde uns 3 ein Ladendiebstahl Protokoll von Rewe wo jeweils drauf stand was wir geklaut haben (mit preis) und rechts in klein das wir 2 Wochen haben 50€ Ergreifungsprämie auf ein Konto zu überweisen. Meine Frage jetzt ob ich das zahlen muss und ob die welche Briefe ich von der Polizei erhalte, denn die Polizei meinte zu mir das ich WAHRSCHEINLICH ein Brief bekommen würde und mich interessiert es ob es möglich das ich einfach garnichts bekomme da ich erststraftäter bin.
5 Antworten
Post kommt auf jeden Fall, denn selbst wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, wirst Du darüber informiert.
Die 50 € sind eine zivilrechtliche Forderung des Geschädigten, die i.d.R. auch gerichtlich durchsetzbar wäre. Das solltest Du zahlen; günstiger wird's nicht.
Dann kommt evtl. ein Mahnbescheid. Keine Ahnung, wie kulant REWE da ist. Allzuviel würde ich aber nicht erwarten - ihr wolltet sie schließlich beklauen.
Ja, das musst du zahlen und die Post wirst du wohl abwarten müssen, da kann man nur raten.
Diese "Bearbeitungsgebühr" wir deutlich durch Aushang im Laden bekannt gemacht.
Das kann man ganz einfach vermeiden, indem man eben keine Ladendiebstähle begeht.
Mit Strafe hat das nichts zu tun, diese verhängt der Jugendrichter. Das dürften dann in deinem Fall , eher Sozialstunden werden,
Das dürfte gar nichts werden, Ersttäter, wird nach § 153 StPO eingestellt, weil die Leute besseres zu tun haben. Im äußersten vielleicht noch gegen eine (geringe) Auflage.
Es KANN eingestellt werden. Es kann aber auch sein, dass ein Jugendrichter ein Stop-Zeichen setzen will. Er könnte sogar Wochenendarrest verhängen.
Bei 40€ Warenwert auf drei Personen geschieht das aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich gelangweilt ist.
Natürlich musst du das zahlen. Was glaubst du denn?
Ich hoffe du schämst dich für die Tat in Grund und Boden...aber so etwas ist dir wohl fremd.
- So eine Fangprämie ist, zumindest 50€ bei 40€ Warenwert, rechtmäßig und muss demnach geleistet werden. Wenn du das nicht zahlst werden zunächst Mahnungen kommen, dann ein Mahnbescheid und im die Forderung wird irgendwann gerichtlich durchgesetzt.
- Post kommt sicher. Entweder weil das Verfahren (gegen Auflage oder einfach so) eingestellt wird oder weil es eben nicht eingestellt wird.
Also ich hatte eine Frist bis zum 03.08 und konnte jetzt nicht rechtzeitig zahlen, habe die möglichkeit es jetzt zu tun aber ich frage mich wie ich das denn tun soll.
Auf dem Ladendiebstahl Protokoll ist diese "Ergreifungsprämie" nur sehr leicht beschrieben und da steht auch nur eine Iban mehr nicht, ich meine wie soll das überhaupt kontrolliert werden das ich überwiesen habe.
Sollte ich jetzt überweisen obwohl es eigentlich schon 3 Tage zu spät ist oder sollt ich einfach abwarten bis eine Mahnung kommt oder eventuell sogar garnichts mehr?
was wenn ich nicht rechtzeitig zahlen kann?