Kann ich eine Fangprämie nach begangenem Ladendiebstahl verweigern?

8 Antworten

Gerichte sehen eine Fangprämie von 50 EUR allgemein als gerechtfertigt an

http://www.juraforum.de/forum/t/zahlungsverpflichtung-der-fangpraemie-bei-ladendiebstahl.32985/

Ist aber auch schon 10 Jahre alt, der Link, gut möglich, dass inzwischen 100 rechtlich möglich sind.


mepeisen  10.08.2015, 16:19
Geheim0815  10.08.2015, 19:50
@mepeisen

finde ich interessant. Also demnach dürfte ein fest angestellter Ladendetektiv nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden, ein freier der nur auf Provisionsbasis arbeitet aber schon? Da ziehe ich doch gleich die Analogie zum Inkasso... wäre der Ladenbetreiber nicht verpflichtet selbst auf Diebesjagt zu gehen um den Schaden zu minimieren? :-)

mepeisen  11.08.2015, 07:00
@Geheim0815

 Also demnach dürfte ein fest angestellter Ladendetektiv nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden, ein freier der nur auf Provisionsbasis arbeitet aber schon?

Der fest angestellte wird ja so oder so bezahlt. Der Dieb übt da keinen Einfluss drauf aus. Genauso wie die Kamera ja in jedem Fall läuft, sei es nun wegen Dieben oder Belästigung von Personal oder oder oder.

Die Fangprämie ist ja, wie der Name schon sagt, eine individuell vereinbarte Prämie. Würde die nicht ausbezahlt, passt die Argumentation nicht, dass eine Fangprämie als Schaden entsteht. Es gilt wie immer: Bereichern darf sich niemand.

Es ergibt ja auch keinen Sinn, dass man dem Dieb auferlegt, Teile des Grundgehalts eines Verkäufers zu zahlen, nur weil es der Verkäufer war, der ihn überführt hat.

Dein Versuch, nun ein neues Argument pro Inkasso zu haben, funktioniert absolut nicht. Inkassos gehen nicht auf die Jagd nach Schuldnern. Aber bei dir wundert mich nichts mehr.

Geheim0815  11.08.2015, 08:36
@mepeisen

Es gibt 2 Möglichkeiten... ich bin bis jetzt eher davon ausgegangen das die Fangprämie eine zivilrechtliche Vereinbarung ist: Zahlung gegen Verzicht der Anzeige (wobei ich mir da auch die Frage stellen ob das nicht irgendwo auch als Erpressung gelten könnte).

Sieht man es als Schadensersatz ziehe ich klar hier diesen Vergleich, weils die gleiche Grundsituation ist... dem Detektiv müsste nichts bezahlt werden wenn der Ladeninhaber das ganze unentgeltich selbst machen würde. Der unterschied ist sogar deutlicher, das Inkasso wird erst aufgrund des Falles beauftragt und aktiv (also ist die Arbeit direkt zurückzuführen), der Kaufhausdetektiv schon davor womit es fraglich ist die Fangprämie als echten Schaden zu sehen.

mepeisen  12.08.2015, 07:49
@Geheim0815

ich bin bis jetzt eher davon ausgegangen

Ne, so würde es nicht funktionieren. Und wie du bereits vermutest könnte das sogar in den Bereich einer Nötigung gehen (Erpressung eher weniger).

Deine restlichen Ausführungen sind einfach nur Schwachsinn. Du hast doch so oft schon erklärt bekommen, wie das mit dem Schadensersatz funktioniert.  Du willst es einfach nicht verstehen. Dein Vergleich würde passen, wenn der Ladenbesitzer den Detektiven dazu holt, nachdem er selbst den Diebstahl bemerkt hat. In so einem Fall darf auch keine Fangprämie erhoben werden.

Ja, das musst du tun. Sobald du das Geschäft betrittst, stimmst du den Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen zu. Bei Diebstahl muss man 100 € Vertragsstrafe bezahlen.

Georg63  10.08.2015, 14:00

"Sobald du das Geschäft betrittst,...."     Unsinn

mepeisen  10.08.2015, 16:25
@Georg63

Nein, in dem Fall ist das kein Unsinn. Dass die Fangprämie gezahlt werden muss, auch wenn man ihr nicht explizit vertraglich zustimmt, ist allgemein anerkannt. Allerdings darf die Fangprämie nicht willkürlich sein. Sie muss auch tatsächlich beispielsweise an das Ladenpersonal oder den Detektiven als Sonderprämie gezahlt werden.

Hallo? Du hast einen Diebstahl begangen, jetzt steh auch dafür gerade!

Georg63  10.08.2015, 14:10

Tut er ja - er hat den Diebstahl schriftlich gestanden. Wenn der Laden seine Forderung nicht korrekt geltend macht, sondern sich Abzockermethoden bedient, hat er halt Pech (der Laden)

Kandahar  10.08.2015, 14:13
@Georg63

Das sind keine Abzocker-Methoden. Jeder Kunde, der den Laden betritt, erklärt sich automatisch mit den Geschäftsbedingungen einverstanden. Dazu gehört auch die sog. Fangprämie im Falle eines Diebstahls. Leider informieren sich die wenigsten Kunden in so weit.

du hast gestohlen. das ist ja ganz offensichtlich fakt.

und ich finde es nicht mehr als richtig das du dafür eine saftige Strafe erhälst. aus welchem grund sollte ich denn sonst noch meine Lebensmittel bezahlen wenn man so einfach davon kommen könnte?

Schreib dem Inkassofirma kurz, dass du die Zahlung verweigerst, da es keine Forderung des Landens gegen dich gibt und widersprich der Weitergabe deiner Daten gemß BDSG.

Die haben sich dumm angestellt. Eine Anzeige hätte zeitnah erfolgen müssen.

Schon der Punkt, das die Inkassofirma bei dem Betrag sofort einknickt zeigt deutlich, dass die wissen, dass ihnen nichts zusteht.

Beim nächsten Diebstahl rechne damit, dass der Detektiv sofort die Polizei verständigt und die Anspüche des Ladens mit einer Anzeige sichert. Wenn dann statt sinnloser Inkassopost gleich ein Anwaltsschreiben kommt, kann es durchaus teuer werden.

mepeisen  10.08.2015, 16:21

Ob die Argumentation funktioniert, würde ich mal bezweifeln. Eventuell sollte man hier auf BGHZ 75, 230 verweisen. Demnach ist bei Bagatellfällen die Erhebung der Fangprämie nicht zulässig.

Geheim0815  10.08.2015, 19:45
@mepeisen

die Fangprämie ist wie z.B. das erhöhte Berförderungsentgeld ja eher ein Ersatz für eine Strafanzeige, selbst wenn sie teil der AGB wäre müsste diese zum gültig werden ja einsehbar aushängen... hätte ich jetzt noch nirgends gesehen (von der generellen Problematik von Vertragsstrafen bei B2C abgesehen). Somit entstand ohne Unterschrift ja auch keine Forderung... in wie weit allerdings nachträglich Strafanzeige gestellt werden kann weiß ich nicht und falls es noch geht muss man genau abwägen was einem mehr weh tut.

mepeisen  11.08.2015, 06:55
@Geheim0815

z.B. das erhöhte Berförderungsentgeld ja eher ein Ersatz für eine Strafanzeige

Völliger Quatsch. Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht. Das hat miteinander erst mal nichts zu tun.

Auch hat das nicht zwingend etwas mit AGB zu tun.