Vorgehen bei Ladendiebstahl?
Sehr geehrte Mitleser!
Ich möchte einen Sachverhalt noch einmal schildern und wissen, wie Sie dies einschätzen:
Person P began am 31.08.21 in einem großen Lebensmittelgeschäft Diebstahl und wurde vom Ladendetektiv gestellt. (Wert ca. 90 Euro)
Diese erklärte ihm, seinen derzeitigen psychischen Zustand und entschuldigte sich demütig mehrfach für ihre Tat und auch für den Aufwand, den sie nun dem Mitarbeiter dadurch auferlegt habe.
Dieser dokumentierte akribisch alle Gegenstände und deren Preis, und schrieb ebenso die Daten des Personalausweises ab.
Ein Diebstahl(versuch) wird in diesem Laden mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro geahndet. (Lt. Aushang)
Der Detektiv sprach ein mündliches Hausverbot von 1 Jahr aus und teilte mit, dass P in der nächsten Woche Post von der Filiale erhalten würde.
Das umgehende Bezahlen wurde nicht angeboten und P aus dem Laden begleitet.
P wartete bis Ende September, als sie dann selbst Kontakt zur Filiale aufnahm, da bis dato kein Brief der Filiale einging.
Nach mehreren Kontaktversuchen erreichte sie einen (mittlerweile neuen) Detektiv und dieser war verwundert darüber, dass P eigens und ohne Aufforderung die offene Vertragsstrafe begleichen möchte. Sie verabredeten sich und Mitte Oktober wurden die 100 Euro gezahlt und diese Zahlung quittiert.
Auf der Quittung war ein Hausverbot von 3 Monaten schriftlich vermerkt.
Als P im November immernoch keine Meldung durch die Polizei erhielt, wurde die Filiale nochmals kontaktiert.
Der neue Detektiv rief am 12.11 zurück und veräußerte, dass die Tat noch nicht bei der Polizei angezeigt worden ist und „auf dem Tisch läge", weil sie alsbald erst an die Rechtsabteilung weitergeleitet werden würde.
Auf Nachfrage, weshalb so vorgegangen werde, teilte der Detektiv mit, dass dies aus diesem Grunde geschehe, dass die Rechtsabteilung bei Einspruch wegen des Hausverbotes seitens des Täters, die Akte bei sich haben möchte.
Er merkte außerdem an, dass er das eigeninitiative Zahlen der offenen Vertragsstrafe in der Akte positiv vermerkt habe.
Person P hakte nicht weiter nach.
Sie verwirrt dieses beschriebene Vorgehen, da in 3 Wochen das Hausverbot ja sowieso nicht mehr gilt.
Zum anderen, verwirrt P das Agieren des ersten Detektiven und seine widersprüchlichen Aussagen bzgl der Dauer des Hausverbotes.
Wie würden Sie dieses Prozedere werten?
P hegt die Hoffnung, dass eventuell keine Anzeige getätigt wird und der Detektiv dies einfach nicht klar aussprechen möchte
5 Antworten
Bitte, wer klaren Verstandes, fragt denn selbst nach, wann er endlich die Vertragsstrafe bezahlen darf? Die Sache war sicher erledigt durch den Wechsel des Detektivs, und kam nur durch die Nachfrage wieder auf den Tisch.
Und wer fragt nach, ob denn endlich der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde?
Wie würden Sie dieses Prozedere werten?
So bewerte ich das. Völlig sinnbefreit.
Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Hätte P einfach die Füße still gehalten, wäre die Angelegenheit eventuell untergegangen.
P kann das insgesamt unter Dummheit verbuchen oder ausgleichende Gerechtigkeit.
Ja, kann er, muss er aber nicht. Hier kann keiner wissen, wie der Filialleiter so drauf ist.
Scheint ein chaotischer Laden zu sein. 😂
Da wird nach drei Monaten wohl keine Anzeige mehr kommen, für die ist die Sache erledigt.
Ja so sehe ich es auch.
Aufgrund des Wertes könnte noch eine Anzeige folgen.. die Möglichkeit der Anzeigeerstattung verjährt ja erst nach 5 Jahren..
Der Diebstahl ist ja noch nicht mal 3 Monate her und ich kenne die Vorgehensweise der Geschäfte so:
Anzeige wird in der Regel mittels einem Vordruck bei der Polizei erstattet. Meistens gehen bei der Polizei "gesammelte Werke" ein. Das heißt, das Geschäft sammelt seine Anzeigen und schickt sie irgendwann im dicken Umschlag an die Polizei. Dort muss jede einzelne Anzeige im System mit den erforderlichen Angaben erfasst werden.
Und das d a u e r t eben seine Zeit. Und ein paar Monate sind da gar nichts.
Ja, dessen sind wir uns bewusst. Nur finde ich es unüblich. Eine Freundin von mir ist Filialleiterin und sagte, dass solche Anträge mit der normalen Post, spätestens zum Ende der Woche rausgehen würden.
Die Beschreibung des Detektiv finden wir seltsam, denn, wenn die Rechtsabteilung die Akte bis zum Ende der Hausverbotsfrist behalten würde, so könnten sie ja zB Diebstähle mit geringem Wert ja gar nicht mehr anzeigen.. (3 Monate Frist)
Das wird sicherlich auch von Geschäft zu Geschäft etwas verschieden gehandhabt.
Mir ist in meinen Berufsjahren aufgefallen, dass vor allem größere Geschäfte (Supermärkte) das so praktizieren wie ich beschrieben habe.
Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass wohl die Person P eine seltsame Art hat, um Schläge zu bitten. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung und für die Sache nicht relevant.
Es wird wohl keine Anzeige erfolgen..
lerne daraus, dass man nicht klaut
Meinen Sie nicht, dass der Filialleiter aufgrund des Verhaltens von P noch von der Strafanzeige absehen könnte?