Vorgehen bei Ladendiebstahl?

5 Antworten

Bitte, wer klaren Verstandes, fragt denn selbst nach, wann er endlich die Vertragsstrafe bezahlen darf? Die Sache war sicher erledigt durch den Wechsel des Detektivs, und kam nur durch die Nachfrage wieder auf den Tisch.

Und wer fragt nach, ob denn endlich der Diebstahl bei der Polizei angezeigt wurde?

Wie würden Sie dieses Prozedere werten?

So bewerte ich das. Völlig sinnbefreit.

Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Hätte P einfach die Füße still gehalten, wäre die Angelegenheit eventuell untergegangen.

P kann das insgesamt unter Dummheit verbuchen oder ausgleichende Gerechtigkeit.

ichhabnefrag123 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 09:19

Meinen Sie nicht, dass der Filialleiter aufgrund des Verhaltens von P noch von der Strafanzeige absehen könnte?

DogDiego  15.11.2021, 09:23
@ichhabnefrag123

Ja, kann er, muss er aber nicht. Hier kann keiner wissen, wie der Filialleiter so drauf ist.

Scheint ein chaotischer Laden zu sein. 😂

Da wird nach drei Monaten wohl keine Anzeige mehr kommen, für die ist die Sache erledigt.

ichhabnefrag123 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 08:32

Ja so sehe ich es auch.
Aufgrund des Wertes könnte noch eine Anzeige folgen.. die Möglichkeit der Anzeigeerstattung verjährt ja erst nach 5 Jahren..

Der Diebstahl ist ja noch nicht mal 3 Monate her und ich kenne die Vorgehensweise der Geschäfte so:

Anzeige wird in der Regel mittels einem Vordruck bei der Polizei erstattet. Meistens gehen bei der Polizei "gesammelte Werke" ein. Das heißt, das Geschäft sammelt seine Anzeigen und schickt sie irgendwann im dicken Umschlag an die Polizei. Dort muss jede einzelne Anzeige im System mit den erforderlichen Angaben erfasst werden.

Und das d a u e r t eben seine Zeit. Und ein paar Monate sind da gar nichts.

ichhabnefrag123 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 08:46

Ja, dessen sind wir uns bewusst. Nur finde ich es unüblich. Eine Freundin von mir ist Filialleiterin und sagte, dass solche Anträge mit der normalen Post, spätestens zum Ende der Woche rausgehen würden.
Die Beschreibung des Detektiv finden wir seltsam, denn, wenn die Rechtsabteilung die Akte bis zum Ende der Hausverbotsfrist behalten würde, so könnten sie ja zB Diebstähle mit geringem Wert ja gar nicht mehr anzeigen.. (3 Monate Frist)

AngiedieSchlaue  15.11.2021, 08:52
@ichhabnefrag123

Das wird sicherlich auch von Geschäft zu Geschäft etwas verschieden gehandhabt.

Mir ist in meinen Berufsjahren aufgefallen, dass vor allem größere Geschäfte (Supermärkte) das so praktizieren wie ich beschrieben habe.

Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass wohl die Person P eine seltsame Art hat, um Schläge zu bitten. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung und für die Sache nicht relevant.

Es wird wohl keine Anzeige erfolgen..

lerne daraus, dass man nicht klaut