Strafe zahlen an Ladendetektiv wegen Ladendiebstahls?

3 Antworten

Ja, das ist gut möglich, aber das letzte Wort wird wohl tatsächlich der Richter haben. Unternehmen handhaben das unterschiedlich und das ist auch erlaubt. Vor dem Jugendgericht dann ,wirds allerdings auch schon langsam unangenehm für euch, weil ihr Wiederholungstäter seid und das könnte den Richter veranlassen euch eine saftige Strafe plus Sozialstunden aufzubrummen. Die Standpauke die ich noch auf Lager habe, behalte ich mal besser von mich, denn danach hast du ja nicht gefragt. Aber mein Rat: Lasst das künftig. Sowas landet irgendwann im polizeilichen Führungszeugnis, da steht dann "vorbestraft" . Ihr habt euer Leben noch vor euch, verbaut es euch nicht mit solchem Blödsinn. Das geht schneller als ihr euch das denken könnt

franzihoneyy 
Beitragsersteller
 21.04.2016, 20:07

Danke und ja ich weiß das war echt dumm 

Das soll er dir doch mal schriftlich schicken!

ich würde an deiner Stelle bichts so bezahlen! 

Sandspit  21.04.2016, 20:07

Klar und weiter klauen.

Repwf  21.04.2016, 20:24
@Sandspit

DAS hab ich nicht gesagt! 

Strafe wird gerichtlich festgelegt und nicht vom Ladendetektiv "telefonisch gefordert"! 

Hallo, franzihoneyy.

Lass das KLAUEN und das ZAHLEN AN DEN LADENDETEKTIV!

Zahlung erfolgt nur als Strafe, wenn ein Gericht das festsetzt und dann an die Staatskasse oder ihr arbeitet es als Sozialstunden ab.

Die 100 €uronen sind aber normal, als Bearbeitungsgebühr, welche du jedoch dem Ladeninhaber gibst, nicht dem LD - der als Solcher hat gar nix von euch zu fordern.

Dem Inhaber kannst du aber dabei mal erzählen, was der LD wollte - könnte sehr interessant für den sein, lG.