Ladendiebstahl durch Kind

2 Antworten

Hallo Tweety460,

grundsätzlich ist die Frage ob du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wie war denn der Tathergang, bzw. wo hast du dich zu dem Zeitpunkt aufgehalten?

Solltest du diese Pflicht nicht verletzt haben musst du nicht zahlen.

Die Rechtslage ist eindeutig, sagt Peter Lassek, Anwalt der Verbraucherzentrale Hessen. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, haften sie nicht für ihre Kinder und müssen daher auch nicht zahlen.

Quelle: http://www.fr-online.de/rhein-main/junge-ladendiebe-geschaeft-mit-der-scham,1472796,2961050.html

Ich glaube fast jedes Kind hat mal versucht Süßigkeiten im Laden zu klauen. Ich würde an deiner Stelle mal mit der Geschäftsleitung sprechen um eine Lösung zu finden. Auch mein Sohn hatte im Grundschulalter ein Eis im Laden geklaut und wurde erwischt. Er kam dann weinend nach Hause und berichtete mir was geschehen ist. Ich sollte mich sofort mit dem Geschäftsführer in Verbindung setzen. Ich habe mich so geschämt und mir kam es vor, als wüßte die ganze Welt was mein Sohn getan hat. Allerdings habe ich mich mit dem Leiter dann so geeinigt, daß mein Sohn schon eine Strafe bekommt, aber er die Schule nicht davon informiert. Wir haben uns geeinigt, daß unser Sohn eine Woche lang vor der Kaufhalle kehren sollte und kleinere Arbeiten erledigen mußte. Er hatte sich auch geschämt, da dort seine Klassenkameraden vorbei gingen und ihn auslachten. Er war am Schluß bei dem Verkaufspersonal so beliebt, daß er sogar kleinere Geschenke erhielt. Geklaut hatte er nie wieder. Ich glaube, das war eine richtige Lehre.
Vielleicht solltest du auch mal den Weg zum Geschäftsführer suchen und mit ihm reden. Ich wünsche dir und deinen Jungen alles Liebe und Gute und grüße ganz herzlichst, bienemaus63