Ladendiebstahl & Fangprämie
Ich habe hier im Forum schon einige Meinungen zu diesem Thema gelesen. Sind alle aus 2009/2010. Mir geht es um die rechtliche Grundlage für s.g. Fangprämien. Grundsätzlich ist Ladendiebstahl falsch, aber die unterschiedlichen Beträge die die Unternehmen zusätzlich verlangen finde ich unangemessen und ungerecht. Wenn mir jemand einen Schaden zufügt und derjenige dabei erwischt wird, kann ich auch nur die Regulierung des Schades von ihm verlangen und nicht noch einen zusätzlichen Betrag. Mit eventuellen Aufwendungen für die Bearbeitung des Ladendiebstahls sind solch hohe Beträge (teilweise 100 - 150 €) nicht zu rechtfertigen. Bei einer Anzeige und möglicher Verurteilung gibt es ja auch schon eine Strafe. Wie seht ihr das?
5 Antworten
denke auch, dass das gerichten überlassen bleiben sollte,.. andererseits sind fangprämien eine gute abschreckung,.. im endeffekt wollen sich die unternehmen ja auch nur bereichern wie und wo es nur geht,.. dachte immer, dass es fangprämien nur für ladendetektive gäbe bis ich grad gegoogled hab,.. passiert es denn auch, dass man die prämie zahlt und das unternehmen verzichtet auf die anzeige? wäre ja auch mal eben ne kleine erpressung ;)
Eine strafrechtliche Sanktionierung bleibt den Gerichten überlassen und die Angemessenheit einer Fangprämie ist doch immer noch durch die Zivilgerichte überprüfbar.
fangprämien sind zivil rechtliche angelegenheiten.
Wenn du den Laden betritts und Schilder aushängen, die sagen, dass bei einem Diebstahlt 60€ z.b gezahlt werden muss ist das eine Vertragsstrafe die du eingegangen bist als du den Laden betreten hast. Ob das gerechtfertig ist hängt davon ab ob es richtig ausgeschildert worden ist z.B ein Plakat direkt am Eingang.
Der Laden kann aber immernoch Strafanzeige stellen und es gibt einige Firmen die diesen weg auch gehen wenn man die Vertragsstrafe bezahlt hat
Du hast grundsätzlich Recht, wenn du den präventiven und pönalen Charakter einer Fangprämie kritisierst, denn dies sind nicht die Zwecke des Schadensersatzrechts. Deshalb sind die Höhe dieser Fangprämien auch begrenzt. Unabhängig vom Warenwert werden 25 Euro als ersatzfähig angesehen, hingegen dürften mehr als 250 Euro zu viel sein.
LG Berlin, DB 1984, 1029 als Beispiel aus der Rechtsprechung oder in entsprechender Fachliteratur.
Unabhängig davon, dass ich Sadinio zustimme, dürfen selbstverständlich alle in Verbindung mit dem Diebstahl stehenden Aufwendungen geltend gemacht werden. Die müssen grundsätzlich auch entstanden sein und im Zweifel nachzuweisen sein. Solche Beträge sind also sehr wohl zu rechtfertigen. Wenn ein Unternehmen Pauschbeträge für solche Aufwendungen festgesetzt hat, dann sind die Berechnungen fast immer nachvollziehbar und justiziabel, damit sie auch im Falle einer Anfechtung Bestand haben.
100-150€ ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass eine Brutto-Arbeitsstunde eines Filialleiters (inkl. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, etc.) bereits über 200€ kosten kann und bei jedem Diebstahl ein Verwaltungsaufwand entsteht, bei dem sogar bis zu 3 Mitarbeiter beschäftigt werden (Bericht schreiben, Protokoll bei der Polizei, Arbeitsausfall, Ware ausbuchen und wieder einbuchen, Statistikbericht für den Dachverband, etc.)
3 MA? Das bei den Personalreduzierungen! Die Arbeitsabläufe sollten dringend überprüft werden!
diese "Fangprämien" sind noch viel zu niedrig.
wer klaut sollte grundsätzlich erstmal sofort mit 500.-€ belastet werden
Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Ist der, der klaut schlimmer als der, der Häuserwände beschmiert oder ein Auto zerkratzt?
Der Strafrahmen der beiden Delikte spricht dafür, wonach es im Falle des Diebstahls bis zu 5 Jahre, in Falle der Sachbeschädigung bis zu 2 Jahre Haftstrafe geben kann.
Danke für den Hinweis. Wo steht das?
LG