HILFE! Diebstahl im Kaufland
Hallo,
Ich weiß, dass ich einen dummen Fehler gemacht habe.
Ich bin ein ausländische Student, 24 Jahre alt, und habe zum ersten Mal einen Ladendiebstahl in Kaufland begangen (gestern, in Wert von ca. 35 Euro).
Ich wurde vom Kauflanddedektiv erwischt und musste die Waren auf einen Tisch legen. Der Dedektiv hat eine Strafanzeige ausgefüllt. Er hat mir ein Hausverbot von 3 Monaten gegeben und soll ich 100,- € Strafe bezahlen. Ich habe das Geld schon bezahlt und eine Quittung bekommen. Er sagte später wird ich ein Anhörungsbogen per Post von der Polizei bekommen. Jetzt noch nicht bekommen.
Ich schäme mich und habe wirklich Angst vor Ausweisung zum Beispiel! Ich wollte im nächste Jahr mein Visum verlängern lassen, da ich weiterhin in Deutschland leben, studieren und eventuell auch später arbeiten möchte.
Meine Fragen sind:
bekomme ich für diesen Delikt einen Eintrag in das Führüngszeugnis oder in das BZR?
Ob die Ausländerbehörde informiert wird (von der Polizei oder dis STA) und ob sie daraus Konsequenzen zieht (d.h. keine Verlängerung des Visums oder Druck auf mich das Studium schnell abzuschließen und Deutschland zu verlassen).
Was kann da im schlimmsten Fall passieren? (Was für eine Strafe gibt es in meiner Situation? Ersttäter, Geringwertige Sache? )
Vielen Dank im Voraus!
10 Antworten
Freunde suchen in deinem Umkreis, die dir weiter helfen wollen. Ich kann das nicht beurteilen, was da alles auf Dich zukommt. Da der Ablauf so ist, dass in der Regel jeder Ladendiebstahl an die Polizeibehörde weiter gemeldet wird. Denn jeder Geschäftsinhaber will sich schützen und es kann ja sein, dass wer da erwischt wird schon öfters in Erscheinung getreten ist und man will solche 'Elemente' natürlich aus dem Verkehr ziehen. Was jetzt auf Dich zukommt kann ich nicht beurteilen und vieles liegt ja auch im Ermessen der Polizei oder bei einem Strafverfahren im Ermessen des Richters. Hoffentlich hast du da gnädige Beamte. Das wird Dir eine Lehre sein.- mach so etwas nie wieder.
Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute.
Naja, das ist schon eine schlimme Sache was du da getan hast. Trotzdem hoffe ich für dich, dass du keine Gerichtsverhandlung bekommst, denn dann wirst du bestimmt einen Eintrag in deinen Führungszeugnis bekommen. Deshalb rate ich dir dringend, wenn du eine poliz. Vorladung bekommst, unbedingt dort hinzugehen. Sage ihnen dort die ganze Wahrheit und auch das du dich schämst und es sehr bereust und es keinen Widerholungsfall geben wird. vielleicht kannst du dich im Geschäft entschuldigen, das gibt ein gutes Bild. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut wird und du weiterhin ohne Eintrag in Deutschland leben darfst. Alles Liebe und Gute, bienemaus63
Hallo und nun mal langsam mit den jungen Pferden:
Der Sachwert spielt keine Rolle, Diebstahl ist und bliebt Diebstahl, so, dass ist schon mal geklärt. Allerdings sind wir in Deutschland und hier wird man wegen einer ersten Dummheit nicht an den Pranger gestellt oder schlimmeres. Ich muss nicht schreiben das es Schwachsinn war, da bist nun ja schon selber dahinter gekommen. In der Regel wird Dir als Ersttäter nicht viel passieren, eine Geldstrafe vielleicht im unteren Bereich. Im Führungszeugnis wird dies nicht erscheinen, im amtlichen Führungszeugnis hingegen schon. Ich halte es nach wie vor für ein Amenmärchen, dass von Behörden daraufhin Druck ausgeübt wird, logisch wird man dafür kein Lob bekommen, aber Druck .. ?! In einem solchen Fall hätte man diverse Anlaufstellen die der Behörde übergeordnet sind und könnte im aller schlimmsten Fall sogar eine Petition beim zuständigen Landtag einreichen. Ich habe nicht geschrieben das dies in Deutschland unmöglich sei so was zu erleben, ich habe nur geschrieben das es nicht die Regel ist und man sich wenn so ist wehren kann.
Klar schwebt über ausländischen Mitbürgern immer das Damoklesschwert der Ausweisung, andere Länder sperren Deutsche für lange Jahre ein oder machen sonst was mit ihnen.
Dennoch führt ein Fehler nicht zum Schlussstrich und zur Abschiebung, zumal das Delikt ja nun nicht wirklich eine schwerste Straftat war, was es natürlich nicht besser macht oder verniedlicht. Angst um Deine Zukunft auch in Deutschland musst Du Dir deshalb aber nicht machen, da wären ganz andere Kaliber da die man dann erst einmal verpacken und nach Hause schicken müsste.
Ich kenne mich damit nicht aus aber ich bin sicher mal gelesen zu haben, dass man keine Strafe direkt beim Erwischtwerden bezahlen muss. Und ich bin auch sicher, dass du deswegen nicht ausgewiesen wirst, da gibt es andere, die wirklich schwere Straftaten verüben. Was aber nicht heißen soll, das man kleinere Vergehen begehen kann. Warte jetzt erstmal ab was kommt, ich denke es wird wieder eingestellt, wegen Geringfügigkeit. Du solltest es aber wirklich bei diesen einen mal belassen.
Danke : )
"Ladendiebstahl durch Erwachsene
Bei einem erwachsenen Straftäter wird das Erwachsenenstrafrecht angewandt (§ 242 Strafgesetzbuch ). Wird er zum ersten Mal beim Ladendiebstahl gestellt, so muss der Ladendieb mit einer Geldstrafe rechnen.( ca. ein Monatsgehalt ) Der Arbeitgeber wird über die Straftat nicht informiert und der Ladendieb bekommt als Ersttäter keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Ein Wiederholungstäter muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen (Geldstrafe Bewährungsstrafe) und er bekommt einen Eintrag ins Führungszeugnis. Wer einmal beim Ladendiebstahl aufgefallen ist, der sollte die Finger in Zukunft von fremdem Eigentum lassen. Ein Ladendieb schädigt nicht das Kaufhaus sonder sich selbst, seine Familie, die ehrlichen Kunden und die Angestellten des Kaufhauses. "
Google: Ladendiebstahl Eintrag ins Führungszeugnis?
Die Täter - Ladendiebstahl
ladendiebstahl.de/taeter.htm