Lackschaden von 5-jähriger. Wer haftet?

14 Antworten

Ein 5jähriges Kind ist nicht deliktfähig und muss auch nicht mehr ununterbrochen beaufsichtigt werden. Du wirst also mit einiger Wahrscheinlichkeit auf deinem Schaden sitzenbleiben.

Ich kann nur empfehlen, bei jeder Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit einzuschließen. Die wenigen Euros im Jahr können einem generationenlangen Nachbarschaftssteit vorbeugen.

Apolon  05.09.2017, 15:02

Ich kann nur empfehlen, bei jeder Haftpflichtversicherung deliktunfähige Kinder mit einzuschließen.

Dies ist nicht erforderlich, wenn die Eltern ihrem Privathaftpflichtversicherer mitteilen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, denn in diesem Fall zahlt die PHV den Schaden.

Aliha  05.09.2017, 20:01
@Apolon

Die Versicherungen werden allerdings sehr genau prüfen, ob eine Aussichtspflichtverletzung vorliegt.

EinGast99  05.09.2017, 20:01
@Apolon

Lieber Apoton, die Prüfen erstmal ob die Aufsichtspflicht wirklich verletzt wurde.

Aliha  05.09.2017, 20:12
@EinGast99

Dies ist nicht erforderlich, wenn die Eltern ihrem Privathaftpflichtversicherer mitteilen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben,
 

1. wird der Versicherer das genau prüfen und

2. kann das sogar Versicherungsbetrug sein.

Apolon  06.09.2017, 16:35
@EinGast99

Und - welcher Jurist wird dies anzweifeln, wenn ein Elternteil mitteilt wir haben 3 Stunden lang unsere kleine vergessen zu beaufsichtigen.

Möglich wäre dann eher, dass bei einer privaten Zivilklage der Richter diesen Vorfall dem zuständigen Jugendamt meldet.

Apolon  06.09.2017, 16:36
@Aliha

Versicherungsbetrug - sorry dieser Hinweis ist in diesem Fall völliger Quatsch.

Oder würdest du auch ein 5-jähriges Kind 3 Stunden alleine auf die Straße lassen ohne ab und zu nachzuschauen.

Aliha  06.09.2017, 17:30
@Apolon

"Dies ist nicht erforderlich, wenn die Eltern ihrem Privathaftpflichtversicherer mitteilen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, denn in diesem Fall zahlt die PHV den Schaden."

Das ist wohl allgemein gehalten und bezieht sich nicht auf den Fall der in der Frage genannt wurde. Und genau das wäre zumindest versuchter Versicherungsbetrug. Also vergiss das mal mit dem Quatsch.

Aliha  06.09.2017, 17:32
@Apolon

"Und - welcher Jurist wird dies anzweifeln,"

 Im vorliegenden Fall zweifelt das zumindest ein Jurist aus der Rechtsabteilung der Versicherung an.

Euer Besuch hat nicht auf das Kind aufgepasst, was ist so schlimm daran einen Fehler zuzugeben?? Mögen die euch nicht mehr? Ein bisschen Schuld müssen die Eltern schon sein, sonst werden solche Schäden selbstverständlich abgewehrt.

Hätten zugeben sollen, daß der 5 Jährige stundenlang alleine draußen spielte und sie nur ab und an mal aus dem Fenster sahen. Dann kann der Versicherer auch zahlen.

Wenn die Eltern sich keiner Schuld bewußt sind, dann frage ich mich, was ihr für Besuch bekommt.

DREI Stunden ohne Aufsicht?

Und da ist keiner mal schauen gegangen?

Das wäre eine Aufsichtspflichtverletzung.

Wenn die Eltern allerdings alle 20 Minuten mal geschaut haben, dann ist es keine.

Pebbles1980 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 17:40

Sie waren nicht schauen. 

Menuett  05.09.2017, 18:28
@Pebbles1980

Dann muss die PHV zahlen und das Jugendamt sollte man auch informieren.

Das Kind selber ist nicht deliktfähig. Nun muss also die Haftung der Eltern geprüft werden. Konkret, ob diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn wirklich 3 Stunden lang keiner nach dem Kind geschaut hat, ist eine solche Aufsichtspflichtverletzung sicherlich gegeben. Aber irgendwie bezweifle ich, dass das wirklich so war...

Wie dem auch sei, zur Not bleibt halt nur die Klage auf Schadenersatz. Oder die Regulierung über die Vollkasko (unter Anrechnung der Selbstbeteiligung und Rückstufung zum 01.01.).

Sag deinen Bekannten, sie sollen mal eine gescheite Privathaftpflicht abschließen, in der die Klausel "Schäden durch nicht deliktsfähige Kinder" mit drin ist. In dem Fall würde die Versicherung auf ausdrücklichen Wunsch ihres Kunden den Schaden regulieren, ohne dass die Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen worden ist. 

Apolon  05.09.2017, 13:45

Hallo NamenSindSchwer,

Sag deinen Bekannten, sie sollen mal eine gescheite Privathaftpflicht abschließen,

Ich würde eher empfehlen, die Bekannten zu wechseln, denn wenn die Bekannten in ihrer Schadensmeldung geschrieben hätten, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, wäre der Schaden anstandslos von dem Versicherer gezahlt worden.

Gruß Apolon

kim294  05.09.2017, 13:58
@Apolon

Sowas wissen aber die Laien im Versicherungsrecht, bzw. Haftungsrecht nicht.

Die meisten denken dann nämlich genau andersrum: "Wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe, bin ich ja schuld und die Versicherung zahlt bestimmt nicht"

Und somit wird dann ein Kreuz bei "Ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt" gesetzt.

Ein guter Berater hätte darauf hingewiesen, dass man ein Kind durchaus auch mal unbeaufsichtigt lassen kann und das nicht gleich eine Aufsichtspflichtverletzung ist, wenn man es mal unbeobachtet lässt und die Haftpflicht nur bei Aufsichtspflichtverletzung zahlt.

Ein noch besserer Berater hätte natürlich den Vertrag längst auf aktuelle Bedingungen umgestellt und Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen.. oder zumindestens die Kunden auf diese Lücke hingewiesen.

NamenSindSchwer  05.09.2017, 14:18
@kim294

Genau so kann ich mir das sehr gut vorstellen. 

DerHans  05.09.2017, 14:27
@kim294

Woher weißt du denn wie oft "der gute Berater" versucht hat, einen Termin zu bekommen um genau das anzusprechen?

"Die Versicherungen wollen ja immer nur mehr Geld"

Apolon  05.09.2017, 15:21
@DerHans

Aber spätestens im Schadensfall hätte der Vermittler darauf aufmerksam machen müssen.

Aber wenn ein Kunde seinen Vermittler bei einer Schadensmeldung außen vor lässt, kann man ihm nicht helfen.

.... keiner, wer sollte haften?

Und die Kinder waren zu Beginn des Besuches gar nicht dabei und donnerten wirklich unbemerkt über das Grundstück?