Wer haftet, wenn Enkelkind bei Großeltern etwas kaputt macht, während sie auf das Kind aufpassen?
Wer haftet, wenn Enkelkind (2 Jahre alt) bei Großeltern etwas kaputt macht, während sie auf das Kind aufpassen? Die Aufsichtspflicht ist ja auf die Großeltern übergegangen.
10 Antworten
Zur Aufsichtspflicht gehört auch - darauf aufzupassen - dass nix kaputt geht !
Von daher dürften sie selber in der Pflicht (Haftung) sein !
Genau.
Und deshalb müssen sie den Schaden auch selber tragen, wenn sie das Kind nicht richtig beaufsichtigt haben.
Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht.
Die Großeltern hatten bei solche einem kleinen Kind ganz eindeutig die Aufsichtspflicht.
Also tragen sie auch den Schaden.
Dazu ist die Haftpflichtversicherung da.
Die bei 90% der Versicherungen Schäden von Kindern unter 7 Jahren nicht zahlen (da diese nicht haftbar zu machen sind)!
Melde es deiner Haftpflichversicherung und gut ists. Wofür hat man die denn.
Natürlich zahlt, die, gerade, wenn man das Kind nicht selber beaufsichtigt hat!
also meine zahlt das auch
Auch deine Haftpflichtversicherung wird nicht zahlen. Die VVG sind für alle Versicherungen gleich.
Definitiv nicht!!! Den aufgrund der in Obhutnahme der Großeltern wäre die Haftpflichtversicherung der Großeltern schadenersatzpflichtig und diese zahlt NIEMALS bei Eigenschäden ... was hier ja der Fall ist!
Und was hat das VVG damit zu tun.
Es gibt Versicherungen die diese Schäden ganz ausdrücklich mitversichern. Meist gegen Aufpreis. D.h. es wird für Schäden von Kindern unter 7 gezahlt. Meist ist auch die Summe begrenzt.
Die wird aber nicht zahlen, wenn das Kind in der Obhut der Großeltern war.