Dürfen Kinder im Kindergarten ohne Aufsicht sein?
Wir haben in unserer KiTa (3 Gruppen a ca. 22 Kinder) eine Regelung, dass morgens vor acht alle Kinder die dann schon gebracht werden in einem Gruppenraum zusammen spielen. Die ErzieherInnen sind in der Zeit in der Küche versammelt und machen eine Besprechung. Bis jetzt war bei den paar Malen die ich meine Tochter vor acht gebracht habe immer eine Praktikantin anwesend und hat die Kinder beaufsichtigt. Jetzt scheinen im Moment keine Praktikantinnen da zu sein und es ist schon zum zweiten Mal morgens so gewesen, dass ca. 20-25 Kinder ALLEINE im Gruppenraum waren, ohne das eine Aufsicht zu sehen war.
Meine Tochter hat dann auch prompt geweint und wollte nicht dableiben, weil im Raum ein völliges Chaos war, ein Paar Jungs sich geschubst und geärgert haben, mehrere Kinder auf dem Flur rumliefen und an ihrer Jacke gezogen haben (sie wollten uns "ausziehen helfen") usw.
Ich hab beim ersten Mal noch gedacht es wäre Zufall und die Aufsicht wäre gerade irgendwo was holen, aber jetzt gibt mir das zu denken. Zum Glück war es dann schon acht Uhr bis wir soweit waren und die anderen Gruppen wurden aufgemacht und die ErzieherInnen kamen aus ihrer Besprechung. Aber ich bin doch ehrlich gesagt ein bisschen geschockt über die Situation. Dass eine so große Gruppe an Kindern, worunter auch Zweijährige sind, völlig alleine in einem relativ kleinen Raum sich selbst überlassen ist, finde ich unmöglich. Für mich würde das bedeuten, dass ich meine Kinder nicht vor acht Uhr bringen kann, obwohl ich vielleicht irgendwann darauf angewiesen bin wenn ich wieder arbeite.
Wie ist das bei euch geregelt und was haltet ihr davon? Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, das so kleine Kinde rin einer so großen Gruppe im schlimmsten Fall eine Stunde unbeaufsichtigt sind? Würdet ihr die Leitung oder eine Erzieherin darauf ansprechen? Oder den Elternbeirat?
5 Antworten
wenn die offizielle Arbeitszeit der Betreuung um 8 Uhr beginnt ist es doch ok wenn dann die Erzieher erscheinen, wenn ihr vorher schon den Umkleide/Gruppenraum aufgeschlossen kriegt wäre es ein Leichtes das ihr als Eltern einen Plan aufstellt und Eure Kinder beaufsichtigt.
Sollte die reguläre Öffnungszeit schon 7 Uhr sein müssen die Kinder beaufsichtigt werden, dann wende Dich an den Träger des Kindergartens.
dann würde ich drauf bestehen das da eine +?Fachkraft ist :) schon wegen dem Versicherungsrecht ist das unverantwortlich, schließe Dich mit anderen Eltern zusammen und macht einen gemeinsamen Termin bei dem Träger aus. Schließlich bezahlst Du ja auch für eine Leistung und die soll erbracht werden:) m.l.G. ;)h
Das ist definitiv nicht zulässig, es darf keine Zeiten geben, in denen keine Aufsicht vorgesehen ist. die Regelung mit den Praktikanten ist übergangsweise ok, aber wenn es gerade halt keine gibt MUSS jemand die Kinder beaufsichtigen und kann halt dann nciht bei der Sitzung dabei sein - dafür gibt es Protokollanten. Mal abgesehen davon, dass keine Kita eine tägliche Teambesprechung braucht. Ich würde einfach mal die Leitung darauf ansprechen, wer denn in dieser Zeit für die Kinder zuständig ist, denn für diesen Zeitraum hat definitiv jemand die Aufsicht zu führen.
Grundsätzlich gibt es die generelle Aufsichtspflicht. Selbst sehr kurze Momente -also auch weniger als ein oder zwei Minuten können schon zuviel des Schlechten sein. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber einen bestimmeten Personalschlüssel für unterschiedliche Gruppengrößen und Gruppenarten vor. Mit dieser Vorgabe soll gewähleistet sein, dass immer und zu jeder Zeit eine qualifizierte Aufsicht präsent ist. Eine Praktikantin ist dies mit einiger Sicheheit nicht. Auch wenn die Erzieherinnen das als Denunziantentum betrachten, sollte zuerst eine mündliche Beschwerde bei der Leitung der Einrichtung, und dann bei der Aufsicht des Kindergartens vorgetragen werden. Gut ist es, wenn mehrere Eletern das gemeinsam tun.
Natürlich nicht. Bzw was meinst du mit "unbeaufsichtigt"? Für 1-2 Minuten ist noch "ok" aber längern nicht! Denn du gibst deine Kinder in Aufsicht und ZAHLST dafür, dass sie beaufsichtigt sind. Sie haben also die Aufsichtspflicht verletzt. Wäre glaub ich Strafbar.
Im schlimmsten Fall wäre es eine Stunde. Man kann sein Kind um sieben Uhr bringen und um acht werden die anderen Gruppen aufgemacht und die Erzieherinnen kommen aus der Besprechung.
Ja, das ist ja auch meine Frage, ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht und damit strafbar? MÜSSEN die Kinder immer beaufsichtigt sein und kann ich das einfordern?
ja, wenn die Kinder so lange unbeaufsichtigt sind ist das eine Aufsichtspflichtverletzung. Die Kinder müssen grundsätzlich immer beaufsichtigt werden, soweit es im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages angemessen ist. Wenn also ein Kind seinen Teller in die Küche bringt oder auf Toilette geht muss es dabei nicht ständig beaufsichtigt werden. Eine so große Gruppe aber für diesen Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen, ist fahrlässig. Ich würde zuerst die Erzieherinnen bzw. die Leitung ansprechen. Sollte sich nichts ändern, würde ich den Weg zum Träger gehen und beantragen, dass für diese Zeit eine Person planmäßig für die Aufsicht zur Verfügung steht. Sollte das alles nicht fruchten - Einrichtung melden oder Kind rausnehmen. Oder beides.
Das ist grob fahrlässig. Sprich das unbedingt mal an. Für was bezahlst du schließlich ein Haufen Kohle? Das dein Kind betreut und beaufsichtigt wird.
Die Öffnungszeit ist sieben Uhr!!!