Dürfen Kinder im Kindergarten ohne Aufsicht sein?

5 Antworten

wenn die offizielle Arbeitszeit der Betreuung um 8 Uhr beginnt ist es doch ok wenn dann die Erzieher erscheinen, wenn ihr vorher schon den Umkleide/Gruppenraum aufgeschlossen kriegt wäre es ein Leichtes das ihr als Eltern einen Plan aufstellt und Eure Kinder beaufsichtigt.

Sollte die reguläre Öffnungszeit schon 7 Uhr sein müssen die Kinder beaufsichtigt werden, dann wende Dich an den Träger des Kindergartens.

beeandgee73 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 11:49

Die Öffnungszeit ist sieben Uhr!!!

himako333  29.04.2013, 17:04
@beeandgee73

dann würde ich drauf bestehen das da eine +?Fachkraft ist :) schon wegen dem Versicherungsrecht ist das unverantwortlich, schließe Dich mit anderen Eltern zusammen und macht einen gemeinsamen Termin bei dem Träger aus. Schließlich bezahlst Du ja auch für eine Leistung und die soll erbracht werden:) m.l.G. ;)h

Das ist definitiv nicht zulässig, es darf keine Zeiten geben, in denen keine Aufsicht vorgesehen ist. die Regelung mit den Praktikanten ist übergangsweise ok, aber wenn es gerade halt keine gibt MUSS jemand die Kinder beaufsichtigen und kann halt dann nciht bei der Sitzung dabei sein - dafür gibt es Protokollanten. Mal abgesehen davon, dass keine Kita eine tägliche Teambesprechung braucht. Ich würde einfach mal die Leitung darauf ansprechen, wer denn in dieser Zeit für die Kinder zuständig ist, denn für diesen Zeitraum hat definitiv jemand die Aufsicht zu führen.

Grundsätzlich gibt es die generelle Aufsichtspflicht. Selbst sehr kurze Momente -also auch weniger als ein oder zwei Minuten können schon zuviel des Schlechten sein. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber einen bestimmeten Personalschlüssel für unterschiedliche Gruppengrößen und Gruppenarten vor. Mit dieser Vorgabe soll gewähleistet sein, dass immer und zu jeder Zeit eine qualifizierte Aufsicht präsent ist. Eine Praktikantin ist dies mit einiger Sicheheit nicht. Auch wenn die Erzieherinnen das als Denunziantentum betrachten, sollte zuerst eine mündliche Beschwerde bei der Leitung der Einrichtung, und dann bei der Aufsicht des Kindergartens vorgetragen werden. Gut ist es, wenn mehrere Eletern das gemeinsam tun.

Natürlich nicht. Bzw was meinst du mit "unbeaufsichtigt"? Für 1-2 Minuten ist noch "ok" aber längern nicht! Denn du gibst deine Kinder in Aufsicht und ZAHLST dafür, dass sie beaufsichtigt sind. Sie haben also die Aufsichtspflicht verletzt. Wäre glaub ich Strafbar.

beeandgee73 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 11:17

Im schlimmsten Fall wäre es eine Stunde. Man kann sein Kind um sieben Uhr bringen und um acht werden die anderen Gruppen aufgemacht und die Erzieherinnen kommen aus der Besprechung.

Ja, das ist ja auch meine Frage, ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht und damit strafbar? MÜSSEN die Kinder immer beaufsichtigt sein und kann ich das einfordern?

Binida  29.04.2013, 11:41
@beeandgee73

ja, wenn die Kinder so lange unbeaufsichtigt sind ist das eine Aufsichtspflichtverletzung. Die Kinder müssen grundsätzlich immer beaufsichtigt werden, soweit es im Sinne des Bildungs- und Erziehungsauftrages angemessen ist. Wenn also ein Kind seinen Teller in die Küche bringt oder auf Toilette geht muss es dabei nicht ständig beaufsichtigt werden. Eine so große Gruppe aber für diesen Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen, ist fahrlässig. Ich würde zuerst die Erzieherinnen bzw. die Leitung ansprechen. Sollte sich nichts ändern, würde ich den Weg zum Träger gehen und beantragen, dass für diese Zeit eine Person planmäßig für die Aufsicht zur Verfügung steht. Sollte das alles nicht fruchten - Einrichtung melden oder Kind rausnehmen. Oder beides.

Das ist grob fahrlässig. Sprich das unbedingt mal an. Für was bezahlst du schließlich ein Haufen Kohle? Das dein Kind betreut und beaufsichtigt wird.