Kind wirft Stein auf Auto, haftet überhaupt jemand?

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Vorab ich bin kein Jurist, daher keine Garantie. Ab 7 sind Kinder meines Wissens nach haftbar zu machen, sprich sie müssen theoretisch zahlen, da sie meistens kein Geld haben, kann derjenige sich aber das Geld auch dann zurückholen, wenn sie irgendwann welches haben.

Wenn also niemand der aufsichtspflichtigen Lehrer belangt werden kann, dann wohl tatsächlich sie selbst.

RzX19 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 11:03

Ja, wenn die Reife des Schadenverursachers stimmt. Da meine Schwester ADHS hat, ist sie noch nicht so reif.

Des Weiteren können Kinder bzw. die Eltern nur haftbar gemacht werden, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht in frage kommt, oder wenn es Mutwillig war. Die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall aber bei den Betreuern.

MausSarah  17.07.2013, 11:09
@RzX19

Die Kinder können auch haftbar gemacht werden wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (denn sonst wäre ja der, der die Aufsichtspflicht verletzt hat, haftbar).

Ich kenne deine Schwester nicht. Da muss wohl ein Gutachter über die Reife entscheiden. Ich würde eigentlich auch einem ADHS kranken Kind mit 10 zutrauen, zu wissen, dass Steine werfen Schaden verursacht und Leute verletzen kann. Außerdem klingt das sehr mutwillig. Steine wirft man ja nicht aus Versehen.

Wie schon gesagt, probiert euch einen Anwalt zu nehmen, klärt, ob Lehrer oder Schule die Aufsichtspflicht verletzt haben und wenn nicht klärt, ob deine Schwester reif genug war, ihr Handeln einschätzen zu können.

RzX19 
Beitragsersteller
 19.07.2013, 10:27
@MausSarah

Also es kam ein psychologisches Gutachten. Sie wird länger als 6 Monate zurückgeschätzt. Sie ist zu kindisch.

Es war ohne Vorsatz. Sie wollte auf ein Zaun schmeißen. Der erste hat den Zaun getroffen, nur der zweite ging gegens Auto.

Die Lehrer haben sich zu diesem Zeitpunkt mit einer Tasse Kaffe gemütlich unterhalten und geratscht. Meine Schwester meint, dass die nichtmal auf sie geachtet haben.

Aufgrund dieser Umstände haftet die Schule. 0-7 = Deliktunfähig, 0 - 10 keine Haftung, ohne Vorsatz 7/10 - 18 beschränkt Deliktfähig, kommt auf die Reife an.

RzX19 
Beitragsersteller
 25.07.2013, 14:43
@RzX19

Aber es hat sich anders geklärt. Der Typ hat im absoluten Halteverbot geparkt :D

ronnyarmin  23.05.2016, 20:11
@RzX19

Ja und? Auch dort darf man kein Auto beschädigen.

Wer muss Zahlen?

Wenn der Schulbus kommt muss der Fahrer die kinder mit raus helfen be Schulschluss. Die Schulaufsicht bringt die Kinder zum Bus, der Fahrer hilft

beim einsteigen. Auf dem Weg vom bus und zurück hat die Pausenaufsicht

die Verantwortung. Die Schulen in Nieders. sind durch den Kommunalen Schadensausgleich versichert. Nur wenn die Pausenaufsicht überfordert war spricht sie nicht frei- Sie hätte ein Schulkind auf den Schulhof schicken können um zud, _Aufsicht beizubringen

Mit Gruß

Bley 1914

Ich denke es müsste die Versicherung haften...aber das ist ein bisschen komplezierter fall

Habt Ihr eine Haftpflichtversicherung die so etwas deckelt?

RzX19 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 10:59

Meine Stiefmutter hat die alte damals gekündigt und bis dato vergessen eine neue abzuschließen. Die Schule hat die Schuld bzw. als Schadensersatzzahlenden meine Stiefmutter angegeben.

MausSarah  17.07.2013, 11:05
@RzX19

Erstens empfehle ich euch dringend eine abzuschließen, zweitens bezweifel ich aber, dass die gezahlt hätte. Steine werfen ist schon Vorsatz, das passiert nicht fahrlässig.

Die Schule kann das nicht einfach alleine entscheiden. Wenn die Schule bzw ein Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat, müssen sie bzw wahrscheinlich eine Versicherung zahlen. Vielleicht solltet ihr euch an einen Anwalt wenden?

RzX19 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 11:07
@MausSarah

Das haben wir schon. Er ist sich aber auch nich 100%ig sicher. Deshalb frage ich hier nochmal. Kann ja sein, dass jemand schonmal so einen ähnlichen Fall hatte.

lachs4709  16.02.2018, 13:00
@RzX19

Ganz einfach, die Pause gehört eigentlich zur Schulzeit, ergo haftet die Schule weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat oder der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, da eine 10 jährige nie haftet

Also normalerweise sollte so etwas die Versicherung bezahlen. Zumindest, wenn deine Schwester aufgrund ihrer Krankheit nichts dafür kann.