Kind wirft Stein auf Auto, haftet überhaupt jemand?
Hallo Community,
meine kleine Stiefschwester (10) hat nach der Schule, als sie auf den Schulbus gewartet hat, ein Stein gegen ein Auto geschmissen. Dieses hat nun einen Lackschaden und eine Delle. Der Besitzer will nun Schadensersatz.
Meine Stiefschwester geht auf eine Förderschule, da sie ADHS hat und daher viel mehr gefördert werden muss als andere Kinder.
Es gibt Zeugen, darunter auch Lehrer bzw. Betreuer, die die Aufsichtspflicht haben.
Es ist jetzt so. Der Schulbus bringt meine Stiefschwester von zu Hause bis zur Schule und wieder zurück. Das heißt der Steinwurf war auf dem Parkplatz des Schulgeländes. Meines wissens und meiner Recherche nach, haben die Lehrer eine Aufsichtspflich während der Schulzeit, in der Pause und eine angemessene Zeit vor und nach der Schule, besonders wenn die Kinder auf den Schulbus warten.
Meine Schwester hat davor sowas noch nie gemacht, keine Ahnung was sie dazu geritten hat.
Wenn Eltern bzw. die Aufsichtspflichtigen versuchen alles dagegen zu unternhmen und das Kind dennoch einen Schaden anrichtet, dann haftet doch eigentlich niemand oder? Und wenn jemand haftet dann doch die Schule oder?
Hatte jemand schonmal so einen ähnlichen Fall?
6 Antworten
Vorab ich bin kein Jurist, daher keine Garantie. Ab 7 sind Kinder meines Wissens nach haftbar zu machen, sprich sie müssen theoretisch zahlen, da sie meistens kein Geld haben, kann derjenige sich aber das Geld auch dann zurückholen, wenn sie irgendwann welches haben.
Wenn also niemand der aufsichtspflichtigen Lehrer belangt werden kann, dann wohl tatsächlich sie selbst.
Die Kinder können auch haftbar gemacht werden wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (denn sonst wäre ja der, der die Aufsichtspflicht verletzt hat, haftbar).
Ich kenne deine Schwester nicht. Da muss wohl ein Gutachter über die Reife entscheiden. Ich würde eigentlich auch einem ADHS kranken Kind mit 10 zutrauen, zu wissen, dass Steine werfen Schaden verursacht und Leute verletzen kann. Außerdem klingt das sehr mutwillig. Steine wirft man ja nicht aus Versehen.
Wie schon gesagt, probiert euch einen Anwalt zu nehmen, klärt, ob Lehrer oder Schule die Aufsichtspflicht verletzt haben und wenn nicht klärt, ob deine Schwester reif genug war, ihr Handeln einschätzen zu können.
Also es kam ein psychologisches Gutachten. Sie wird länger als 6 Monate zurückgeschätzt. Sie ist zu kindisch.
Es war ohne Vorsatz. Sie wollte auf ein Zaun schmeißen. Der erste hat den Zaun getroffen, nur der zweite ging gegens Auto.
Die Lehrer haben sich zu diesem Zeitpunkt mit einer Tasse Kaffe gemütlich unterhalten und geratscht. Meine Schwester meint, dass die nichtmal auf sie geachtet haben.
Aufgrund dieser Umstände haftet die Schule. 0-7 = Deliktunfähig, 0 - 10 keine Haftung, ohne Vorsatz 7/10 - 18 beschränkt Deliktfähig, kommt auf die Reife an.
Aber es hat sich anders geklärt. Der Typ hat im absoluten Halteverbot geparkt :D
Ja und? Auch dort darf man kein Auto beschädigen.
Wer muss Zahlen?
Wenn der Schulbus kommt muss der Fahrer die kinder mit raus helfen be Schulschluss. Die Schulaufsicht bringt die Kinder zum Bus, der Fahrer hilft
beim einsteigen. Auf dem Weg vom bus und zurück hat die Pausenaufsicht
die Verantwortung. Die Schulen in Nieders. sind durch den Kommunalen Schadensausgleich versichert. Nur wenn die Pausenaufsicht überfordert war spricht sie nicht frei- Sie hätte ein Schulkind auf den Schulhof schicken können um zud, _Aufsicht beizubringen
Mit Gruß
Bley 1914
Ich denke es müsste die Versicherung haften...aber das ist ein bisschen komplezierter fall
Habt Ihr eine Haftpflichtversicherung die so etwas deckelt?
Meine Stiefmutter hat die alte damals gekündigt und bis dato vergessen eine neue abzuschließen. Die Schule hat die Schuld bzw. als Schadensersatzzahlenden meine Stiefmutter angegeben.
Erstens empfehle ich euch dringend eine abzuschließen, zweitens bezweifel ich aber, dass die gezahlt hätte. Steine werfen ist schon Vorsatz, das passiert nicht fahrlässig.
Die Schule kann das nicht einfach alleine entscheiden. Wenn die Schule bzw ein Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat, müssen sie bzw wahrscheinlich eine Versicherung zahlen. Vielleicht solltet ihr euch an einen Anwalt wenden?
Das haben wir schon. Er ist sich aber auch nich 100%ig sicher. Deshalb frage ich hier nochmal. Kann ja sein, dass jemand schonmal so einen ähnlichen Fall hatte.
Ganz einfach, die Pause gehört eigentlich zur Schulzeit, ergo haftet die Schule weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat oder der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, da eine 10 jährige nie haftet
Also normalerweise sollte so etwas die Versicherung bezahlen. Zumindest, wenn deine Schwester aufgrund ihrer Krankheit nichts dafür kann.
Ja, wenn die Reife des Schadenverursachers stimmt. Da meine Schwester ADHS hat, ist sie noch nicht so reif.
Des Weiteren können Kinder bzw. die Eltern nur haftbar gemacht werden, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht in frage kommt, oder wenn es Mutwillig war. Die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall aber bei den Betreuern.