Schulkind im Hort Haftung bei Schäden?
Habe eine Frage wer haftet wenn ein Kind im Hort ein Buch mit Stift beschädigt hat. Ist es der Hort der hier auf das Kind achten müsse, oder muß mann als Eltern den Schaden begleichen.
6 Antworten
Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte.
Außerdem hat evtl. der Hort die Aufsichtspflicht verletzt.....
Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen.
Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft.
Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss
Leider kann ich die quelle nicht angeben. GF lässt es nicht zu,
UDas Kind ist wohl über 7?
Wenn nicht, dann haftet niemand.
Wenn es älter ist , dann haftet das Kind.
Der Hort kann dann einen Titel beantragen, der gilt 30 Jahre. Dann kann er das zahlen, wenn er erwachsen ist.
Ob der Hort dann den Vertrages mit euch kündigt, das weiß ich nicht.
Mit der Aufsichtspflicht hat das nichts zu tun, Schulkinder dürfen und sollen auch alleine zurecht kommen.
Die Eltern sind raus.
Das Kind (über 7) haftet, wenn es für das Kind dem Alter nach erkennbar war, dass es etwas unerlaubtes tut.
Der Hort haftet, wenn die Einrichtung klar die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.
Aber die Eltern haben in meinen Augen in ihrer Erziehung versagt .... Das "mein" und "dein" sollte schon im Kindergartenalter klar sein.
Mal Abseits von Recht und Rechtsprechung, mein normaler Menschenverstand sagt mir, wenn mein Kind etwas beschädigt, frage ich doch nicht wie der Haftungsstatus ist. Ich trete für mein Kind ein und begleiche den Schaden und gut ist. Gerade in dem Fall reden wir ja nicht von 100 erten von Euros. Natürlich muss ich meinen Kind klar machen das es eine Fehler gemacht hat und könnte es auch Konsequenzen spüren lassen, Taschengeldkürzung oder was auch immer, Das nennt man Erziehung