Lachgas Mehrwertsteuer wie hoch?

3 Antworten

Sofern Lachgas erst einmal nur ein Zusatzstoff ist, ist es ja selbst noch kein Lebensmittel. Das fertige Lebensmittel unterliegt in der Regel dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Seine Zutaten werden, wenn sie einzeln gehandelt werden, unabhängig davon beurteilt.

Soweit ich sehen kann, fällt Lachgas nicht unter die Anlage 2 zu § 12 UStG und unterliegt damit dem Regelsteuersatz von 19 %.

Maßgebend für die Abgrenzungen ist übrigens der Zolltarif. Hier kann man auch eine unverbindliche oder verbindliche Auskunft bekommen, wenn das wichtig ist. Ansonsten darf man im Online-Portal selbst recherchieren, dies ist aber ein wenig kompliziert, wenn man sich nicht auskennt. https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Init.do#ziel

Einen Einblick gibt das BMF-Schreiben v. 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638.

Also wenn dann sind es eh 7% aber ich gehe stark von 19 aus, da Lachgas kein richtiges Nahrungsmittel ist.
Außerdem sind auch nicht alle Nahrungsmittel mit 7% besteuert, Luxusgüter wie Hummer oder Kaviar zum Beispiel auch mit 19%