Bei Nebengewerbe Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer?

5 Antworten

"Wenn ich den Verdienst bei meiner Arbeitsstelle und Nebengewerbe zusammenrechne, komme ich über die 17000€." - da zählt nur das von deinem Gewerbe rein so viel ich weiß...

"Was ist eigentlich wissen will ist, ob ich nun bei der Rechnung die Mehrwertsteuer angeben muss oder nicht?" - wenn du kein Kleinunternehmer bist, musst du sie angeben und ans Finanzamt abführen...

Solange der Umsatz unter 50.000€ p.a. erwartet wird, kannst Du einmalig entscheiden ob du dich der Vorsteuer oder der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterwerfen willst. Wichtig ist die korrekte Angabe in Preislisten, Angeboten und Rechnungen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
wurzlsepp668  26.10.2018, 20:37

sobald der Umsatz 17.500 € übersteigt, ist im Folgejahr die Regelbesteuerung anzuwenden .......

die Kleinunternehmerregelung ist ein Paragraf aus dem UMSATZsteuerrecht.

die Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit (und aus dem Gewerbe) unterliegen der EINKOMMENsteuer.

und jetzt bitte selber nachdenken

eskey 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 20:33

Das beantwortet meine Frage leider überhaupt nicht...

wurzlsepp668  26.10.2018, 20:34
@eskey

nachdem du noch nicht mal den Unterschied zwischen den Steuerarten kennst, wünsche ich dir viel Erfolg in deiner Selbständigkeit!

eskey 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 20:35
@wurzlsepp668

Das beantwortet meine Frage leider weiterhin nicht...

wurzlsepp668  26.10.2018, 20:36
@eskey

nicht mein Problem!

verreisterNutzer  26.10.2018, 20:36

Sorry, nachdem ich gelesen hab von wem die Antwort kam, hab ich nochmal genau gelesen. .. Hast natürlich vollkommen Recht

verreisterNutzer  26.10.2018, 20:39
@wurzlsepp668

Mein Problem? Brille war schmutzig :)

Solange du aus selbständiger Arbeit, also aus deinem Gewerbe nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Du musst lediglich einen Satz auf der Rechnung aufführen, der auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweist. Deine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zählen bei dieser Ermittlung keine Rolle. Du musst natürlich in deiner Einkommensteuererklärung beide Einnahmequelle erklären aber das war ja nicht deine Frage. 😊

In der ch hast du eine Höchstgrenze die sehr hoch liegt. Für D weiss ich nicht.

eskey 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 20:31

Das beantwortet meine Frage leider überhaupt nicht...