Bei Nebengewerbe Rechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Neben meinem Studium und Arbeitsstelle möchte ich ein Nebengewerbe anmelden. Da helfe ich Menschen bei allen technischen Problemen wie etwa, wenn der PC-nicht funktioniert oder WLAN einrichten werden muss etc. Da es eine Tätigkeit wird, in dem ich im Jahr ca. 5000€ verdienen werde, möchte/muss ich ein Gewerbe anmelden.
Muss ich nun bei der Rechnung die Mehrwertsteuer angeben oder nicht?
Da gibt es diese Kleinunternehmerregelung, aber zählt die auch für mich?
Ich habe was von der Höchstgrenze 17000€ gehört und darüber hinaus versteuert wird. Ob das so stimmt weiß ich leider nicht genau. Wenn ich den Verdienst bei meiner Arbeitsstelle und Nebengewerbe zusammenrechne, komme ich über die 17000€.
Was ist eigentlich wissen will ist, ob ich nun bei der Rechnung die Mehrwertsteuer angeben muss oder nicht?
5 Antworten
"Wenn ich den Verdienst bei meiner Arbeitsstelle und Nebengewerbe zusammenrechne, komme ich über die 17000€." - da zählt nur das von deinem Gewerbe rein so viel ich weiß...
"Was ist eigentlich wissen will ist, ob ich nun bei der Rechnung die Mehrwertsteuer angeben muss oder nicht?" - wenn du kein Kleinunternehmer bist, musst du sie angeben und ans Finanzamt abführen...
Solange der Umsatz unter 50.000€ p.a. erwartet wird, kannst Du einmalig entscheiden ob du dich der Vorsteuer oder der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG unterwerfen willst. Wichtig ist die korrekte Angabe in Preislisten, Angeboten und Rechnungen
sobald der Umsatz 17.500 € übersteigt, ist im Folgejahr die Regelbesteuerung anzuwenden .......
die Kleinunternehmerregelung ist ein Paragraf aus dem UMSATZsteuerrecht.
die Einkünfte aus der nichtselbständigen Arbeit (und aus dem Gewerbe) unterliegen der EINKOMMENsteuer.
und jetzt bitte selber nachdenken
nachdem du noch nicht mal den Unterschied zwischen den Steuerarten kennst, wünsche ich dir viel Erfolg in deiner Selbständigkeit!
Das beantwortet meine Frage leider weiterhin nicht...
nicht mein Problem!
Sorry, nachdem ich gelesen hab von wem die Antwort kam, hab ich nochmal genau gelesen. .. Hast natürlich vollkommen Recht
danke
Mein Problem? Brille war schmutzig :)
Solange du aus selbständiger Arbeit, also aus deinem Gewerbe nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielst, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Du musst lediglich einen Satz auf der Rechnung aufführen, der auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweist. Deine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit zählen bei dieser Ermittlung keine Rolle. Du musst natürlich in deiner Einkommensteuererklärung beide Einnahmequelle erklären aber das war ja nicht deine Frage. 😊
In der ch hast du eine Höchstgrenze die sehr hoch liegt. Für D weiss ich nicht.
Das beantwortet meine Frage leider überhaupt nicht...
Das beantwortet meine Frage leider überhaupt nicht...