Zollgebühren- nur auf Warenwert oder auch auf die Versandkosten?
hallo, ich habe den Onlineshop ,,sammydress" entdeckt und würde dort gerne auch Ware bestellen. Da die Versandkosten relativ teuer sind aber ich denke das die Ware dort dann immer noch günstiger ist als in Deutschland frage ich mich gerade ob ich nicht lieber in mehreren Bestellungen liefern lassen soll denn die Versandkosten gehen ja eh nach Gewicht des gesamten und nicht nach dem Preis.. Und wie sieht es mit den 19 % Mehrwertsteuer aus? Bis 150 (unter diesem Betrag) fallen ja nur diese an und keine weiteren Zollgebühren. Bis 23 Euro fällt diese ja auch komplett weg, also wirklich in mehreren Schüben bestellen? Und fallen die Zollgebühren nur auf die Kleidung an oder auch auf die Versandkosten? LG und danke für hilfreiche Antworten. Hat eig jmd schon mal dort bestellt? Wie läuft das da ab? Ist es sicher?
5 Antworten
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.
Einfuhrumsatzsteuer und Zoll werden IMMER auf den Warenwert UND die Versandkosten erhoben.
Sonst könnte ein Händler den Warenwert mit 1€ angeben, dafür aber 49€ Versandkosten erheben. Somit würde er den Zoll unterlaufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einfuhrumsatzsteuer_%28Deutschland%29
Zitat: Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen:
Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG
Hallo,
Versandkosten werden nicht mehr mitverzollt. Falls doch die Beamten darauf aufmerksam machen. Für Mehrwertsteuer gibt es meist einen Pakt zwischen den Ländern. In schüben bringt manchmal was aber kann auch nervig sein wenn die Pakete im Zoll fest stecken und wenn sie alle gleichzeitig bearbeitet werden wird der Gesamtwert verzollt. Zumindest war das bei mir mal so.
Versandkosten werden nicht mehr mitverzollt
Da lauten die Infos auf der Website des Zolls aber anders.
Wenn erkennbar ist das durch die Kosten das Transports die Versandkosten gerechfertigt sind werden keine Zollgebühren erhoben. Was natürlich erhoben wird ist die Einfuhrumsatzsteuer. Zum Beispiel habe letztens aus China etwas bestellt und auf die 40 $ Versandkosten wurden keine Zollgebühren erhoben aber natürlich die 19 % Einfuhrumsatzsteuer aber das sind keine Zollgebühren.
Bei mir wurde bei Lieferungen aus Japan/China immer der Gesamtwert (Warenkosten + Porto) zugrunde gelegt. Rechne im Schnitt etwa 1/4 dazu: 19 % Einfuhrumsatzsteuer + 6 % Zoll - geringe Freibeträge beim Zoll...
nur auf den Warenwert
Seit wann denn das? Kann man das auch nachlesen?
Der Hintergrund für diese Maßnahmen ist der, das sonst ein Händler sehr hohe Versandkosten angeben könnte um damit den Warenwert so weit zu senken das keine Einfuhrumsatzsteuer mehr erhoben werden kann.