Darknet Drogenerwerb Vorladung Strafe?
Hi,
Habe mal eine rechtliche frage. Einer meiner Kumpels hat seit Jahren sein Amphetamin bei einem einzigen Verkäufer im Darknet bestellt.
Dieser wurde jetzt anscheinend hoch genommen und man hat seine Adressdaten mit allen Bestellungen bei ihm gefunden.
Er hatte sich monatlich glaube ich ca 20 Gramm EIGENBEDARF bestellt.
Da ihm jetzt seine ganzen Bestellungen nach gewiesen werden ( sehr wahrscheinlich da Bestellungen beim Verkäufer gespeichert ) macht er sich grosse sorgen das ihn eine Freiheitsstrafe droht.
Er hat über einen Zeitraum von ca 2 Jahren monatlich ca 20 Gramm bestellt.
Kann jemand sagen was ihn ungefähr erwartet ? Muss er wirklich mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechen ?
Wird ihm die gesamte Bestellmenge hoch gerechnet und dann bestraft ?
Schliesslich ist er ja abhängig davon und braucht eher Hilfe !
Er war deswegen auch schon vor paar Jahren ein mal in Therapie.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüsse
3 Antworten
Der vorladung nicht nachkommen, dann hat sich das meistens erledigt
Kommt vielleicht mit Geldstrafe und Drogentherapie oder so davon. Unter Umständen gibt es auch keine Strafe, da ihm der Erwerb nicht nachgewiesen werden kann. Woher soll die Polizei denn wissen, dass dein Freund nicht jeden Monat ein leeres Paket ohne Inhalt von dem Dealer bekommen hat?
Die können dem nichts nachweisen.
Hallo,
20Gramm sind NIEMALS eigen bedarf vom Gesetzt her.
Wenn bei Ihm was gefunden wird hat er mit einer Geldstrafe zu rechen auch Bewährung wäre möglich.
Wenn bei Ihm wenig gefunden wurde hat er wenig zu Befürchten.
Und wenn die Polizei ihm nichts nachweißen kann ist er aus dem schneider.
Er sollte sich lieber einweisen lassen da Synthetische Drogen den Körper nur Kaputt machen
Liebe Grüße AutoSik