Computer von Deutschland in die Schweiz einführen? (Zoll?)
Hallo zusammen
Ich bin dabei mir einen PC in Deutschland zusammenbauen zu lassen. Diesen führe ich selber in die Schweiz ein (Abholung). Stimmt es das Computer zollfrei von DE nach CH eingeführt werden können ? (egal wie teuer der pc, z.B. 1500 Euro) (also lediglich 8% MWST zahlen muss, jedoch 19% vom Lieferanten zurückverlangen kann) Nebeninfo: Die PC Komponenten werden einzeln bestellt, jedoch baut ihn der Lieferant für einen Betrag gleich zusammen. (inkl. Software Windows 8.1 für 150 Euro)
Frage nebenbei: um die deutsche MWST zurückzufordern, reicht es da wenn ich die Rechnung abstempeln lasse und sie dem Lieferanten sende ? Oder braucht es noch ein spzielles Formular? (Abfertigungsformula etc.)
4 Antworten
Der Lieferant ist nicht in der Pflicht, Dir 19% deutsche MWSt zurueck zu erstatten, und nur sehr wenige Lieferanten machen das (in der Regel groessere Ketten).
Wenn der Lieferant einer Erstattung zustimmt, laesst Du Dir an der schweizer Grenze eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen, und schickst diese zurueck an den Lieferanten. Manche Lieferanten machen das auch ueber Anbieter wie Global Blue, dann bekommst Du nur ca. 10 bis 12% erstattet, die Differenz geht als Gebuehren an den Anbieter.
Bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verkäufer erstattet Ihnen die Umsatzsteuer zurück, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Als Ausfuhrnachweis dient das Formular Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr
Kläre das vorher min dem Verkäufer damit er die notwendigen Unterlagen bei Abholung bereit hat, Mit den Papieren und dem PC gehst Du bei der Ausreise zum deutschen Zoll und lässt Dir die Ausfuhr bestätigen. Den gestempelten Nachweis bekommt der Verkäufer, der die Mehrwertsteuer erstattet.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/04343/index.html?lang=de
Für die mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben.
Du zahlst die schweizerische Mehrwertsteuer von 8% auf den Warenwert.
ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/04343/05769/05771/index.html?lang=de
Bei der Einreise müssen Sie alle mitgeführten Waren beim Zollpersonal mündlich anmelden. Bei Grenzübergängen, die nicht durch Zollpersonal besetzt sind, nehmen Sie die „Schriftliche Selbstanmeldung" vor.
Informationen dazu finden Sie unter obigen Link.
Ja du brauchst ein Rückforderungsschein von dem Laden. Ist aber kein Problen. Du kannst ihn natürlich auch als Umzugsgut deklarieren dann bist du whs unter ner bestimmten Grenze und es wird nicht teuer