Lohnsteuerklasse 6 als Student?
Hallo liebe Leuts,
ich bin Student und bin momentan als Aushilfskraft in einem Arbeitsverhältnis. Zurzeit falle ich als Single ja noch in die Steuerklasse 1. Im laufenden Jahr werden allerdings voraussichtlich eine, vielleicht sogar noch zwei weitere Nebenbeschäftigungen (HiWi Job + Ferienaushilfe) dazukommen. Es ist wahrscheinlich, dass diese Beschäftigungen dann "parallel" zueinander verlaufen, sprich ich nehme die nächste Arbeit schon auf obwohl der Arbeitsvertrag der ersten Beschäftigung noch weiter läuft.
Wie würde es dann steuerlich aussehen? Sehe ich das richtig dass ich in die Steuerklasse 6 kommen würde? Gilt dann noch der Grundfreibetrag von 8.820 € oder fällt der komplett weg?
Und bekomme ich dann eventuell zu viel gezahlte Steuer mit einer Erklärung wieder zurück oder geht das bei Klasse 6 nicht so einfach?
Freue mich auf Antworten!
5 Antworten
Wie würde es dann steuerlich aussehen? Sehe ich das richtig dass ich in die Steuerklasse 6 kommen würde?
In den Klassen I bis V kann insgesamt maximal 1 Arbeitsverhältnis abgerechnet werden, jedes weitere, dass kein pauschal versteuerter Minijob ist, muss zwingend in die Klasse VI.
Gilt dann noch der Grundfreibetrag von 8.820 € oder fällt der komplett weg?
Äpfel und Birnen.
Der Grundfreibetrag wird beim Lohnsteuerabzug in der Klasse I berücksichtigt. Da jedem Menschen dieser nur einmalig zusteht, gibt es in der Klasse VI natürlich nicht noch einen und ab dem ersten € fallen Steuern an.
Und bekomme ich dann eventuell zu viel gezahlte Steuer mit einer
Erklärung wieder zurück oder geht das bei Klasse 6 nicht so einfach?
Wenn du über Klasse VI Lohn beziehst bist du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wenn du mehr Lohnsteuern gezahlt hast, als du dem Staat Einkommensteuern schuldest, wird dieser den überzahlten Betrag erstatten.
Alles klar, das klingt einleuchtend dass der nicht zwei mal abgezogen wird. Danke für die detaillierte Antwort!
Das Existenzminimum von 8820 Euro bleibt immer steuerfrei. Die überzahlte Lohnsteuer kannst Du im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet bekommen.
Danke für die Info. Soweit ich weiss muss ich die Erklärung eh abgeben, da man bei mehreren Jobs steuererklärungspflichtig ist.
Du kannst einen Minijob haben mit pauschaler Versteuerung, bei einem dritten Job gibt es dann die Steuerklasse 6, ggf. auch für mehrere. Den Freibetrag hast du auch der Steuerklasse 1, auf 6 nicht.
Du bist dann eh zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und am Ende wird einfach nur alles zusammengewürfelt an Jobs und Freibetrag. Du bekommst daher alles, was zuviel gezahlt wurde, wieder zurück. Am Ende hast du genau das an Steuern gezahlt, als wenn du nur alles auf Steuerklasse 1 in einem job verdient hättest. Also mach dir keine Gedanken, du bekommst alles wieder zurück, was zuviel gezahlt wurde.
Dein "Hauptjob" wird weiterhin nach Steuerklasse 1 besteuert, für die übrigen Beschäftigungsverhältnisse wird Klasse 6 angesetzt. Dein Freibetrag bleibt Dir erhalten und zuviel bezahlte Steuern werden Dir nach auch erstattet, wenn Du eine Steuererklärung machst.
Der Freibetrag bleibt, alle steuerpflichtigen Einkünfte werden summiert, minus Werbungskosten, Rest wird versteuert bzw. bereits gezahlte Steuer mit der berechneten Steuer verglichen