was kann passieren wenn man wegen wegwerfens von müll in fremden tonnen angezeigt wird?

9 Antworten

Schlimmstenfalls musst du mit einer Unterlassungsklage (§ 1004 BGB) und einer Schadensersatzforderung rechnen (§ 823 BGB) wenn die Müllentsorgung nach Volumen oder Gewicht abgerechnet wird.. Ausserdem kann es, je nach geltender Abfallverordnung, zu einer empfindlichen Geldbuße wegen illegaler Entsorgung von Hausmüll kommen.

Hallo Skateoli98,

auf Deine Frage hier stehen ja die abenteuerlichsten Antworten, die aber völlig falsch sind.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt hier nicht vor, weil der Müll nicht an einen öffentlichen Platz entsorgt wurden ist.

Auch eine Straftat liegt hier nicht vor, da es kein Strafgesetz gibt, dass das Entsorgen von Müll in fremde Müllcontainer unter Strafe stellt.

Hier wurde der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen als Straftatbestand genannt. Schauen wir doch mal in den entsprechenden Paragraphen rein.


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


Also ist der Müllcontainer:

  • ein Automat? NEIN
  • ein Telekommunikationsnetz? NEIN
  • ein Verkehrsmittel? NEIN
  • eine Veranstaltung? NEIN
  • eine Einrichtung (Beispiel Museum) NEIN

Da der § 265a StGB aber nur auf die expliziet angeführten Punkte gilt und der Müllcontainer nicht dazu zählt, findet der § 265 StGB keine Anwendung.

Was bleibt ist das was von qugart angeführt wurde.

Allerdings bezweifle ich, dass der Hausmeister bzw. da der Hausmeister in der Regel gar nicht befugt (ihm dürfte das notwendige Prokura für solche Maßnahmen fehlen) ist rechtliche Forderungen durchzusetzen, dass der Eigentümer der Müllcontainers sich die Mühe macht, einzeln auszurechen, was Dein Anteil des Mülls ist, dann umzurechnen, wie hoch Dein Anteil an der Gesamtrechnung der Müllentsorgung ist und Dir dafür eine Rechnung zu schreiben und die Rechnung, wenn Du nicht zahlst auch noch gerichtlich durchsetzen muss.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich Dein Anteil der Kosten allerhöchstens 10,00 - 20,00 Euro belaufen dürfte, halte ich es für absolut unwahrscheinlich, dass da noch was nach kommt.

Der Hausmeister hat sich wahrscheinlich nur einfach Luft gemacht, weil er natürlich zurecht sauer ist. Dennoch muss man aus einer Mücke keinen Elefanten machen.

Schönen Gruß
TheGrow

Kuestenflieger  16.05.2014, 14:09

Nett wie sie Fehlverhalten unterstützen.

TheGrow  16.05.2014, 14:17
@Kuestenflieger

Ist es ein Fehlverhalten? Klar ist es das und das heißt auch nicht, dass ich das gut finde. Hätte mich wahrscheinlich auch geärgert, wenn ich der Hausmeister wäre.

Aber muss man gleich aus einer Mücke einen Elefanten machen?

Er hat keinen Massenmord begangen, er hat lediglich einen größeren Karton in einen fremden Container geworfen.

Ich erzähle ihm hier nichts von Straftaten und von Ordnungswidrigkeiten, die hier gar nicht vorliegen.

Sie sind wahrscheinlich eine der Personen, die von sich behaupten, sich noch nie falsch verhalten zu haben.

Jeder macht mal einen Fehler und die muss man auch mal anderen zugestehen.

Haglaz  16.05.2014, 15:20
@Kuestenflieger
Nett wie sie Fehlverhalten unterstützen.

Du würdest dich wundern, was alles legal ist. Das hat nichts mit Nettigkeit zu tun sondern damit, dass die Judikative nach objektiven Kriterien und wissenschaftlicher Auslegung arbeitet und kein Gesinnungsstrafrecht kennt.

TheGrow  16.05.2014, 16:36
@Haglaz

Ja, viele sehen immer gleich und überall Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten, obwohl nicht mal ansatzweise die Tatbestände erfüllt sind.

Liegt aber auch viel da dran, dass viele zwar die Überschriften der Paragraphen kennen, aber nicht wissen, was in den Paragraph drinnen steht bzw. die man den Gesetzestext zu lesen oder anzuwenden oder zu verstehen hat.

Aber gut, gibt selbst Volljuristen die die teilweise über die Auslegung und Anwendbarkeit einzelner Paragraphen streiten, da ist es nicht verwunderlich, dass sich Leien ohne rechtliche Ausbildung auf dem Gebiet schwer tun.

Nur leider stelle ich oft fest, dass hier Antworten reinweg vom Gefühl her und nicht vom Rechtswissen her gegeben werden. Solche Antworten sind natürlich gerade im Rechtsbereich sehr gefährlich.

Deshalb führe ich gerne bei meinem Ausführungen, den zutreffenden Paragraphen inkl. das (was zumindest Auszugsweise) in dem Gesetz drinnen steht, an

Hallo Skateoli98,

Also rein rechtlich gesehen könnten der Straftatbestand von Erschleichen von Leistung oder Betrug erfüllt sein.

In der Praxis wird es wohl so aussehen, dass das Verfahren eingestellt wird, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geben wird.

Der Tonnenbesitzer könnte Sie für die Entsorgung des Pakets verklagen. Aber auch das wird wohl nicht geschehen, wenn er rational und wirtschaftlich denkt. Und das tun Unternehmen immer.

Also ruhig abwarten und Tee trinken. ;)

LG Jan

qugart  16.05.2014, 13:22

Erschleichung von Leistung und Betrug wird hier nicht zur Anwendung kommen. Da fehlt die Absicht dahinter.

Bußgelder sind aber sehr wahrscheinlich. In Hamburg kostet das schon mal 600 Euro, wenn man seinen Müll illegal entsorgt (was hier ja geschehen ist.)

Skateoli98 
Beitragsersteller
 16.05.2014, 13:22

Wie hoch könnte das bußgeld ausfallen ?

Kriegst eine einstweilige Verfügung. Wenn dus nochmal machst, musst du dem Hausmeister Geld zahlen.

germanils  16.05.2014, 13:16

Was ein Haufen Unsinn...

Da dies verboten ist - kann man übrigens googlen - liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

TheGrow  16.05.2014, 14:08

Das Ordnungswidrigkeitenrecht bezieht sich auf die wilde Abfallentsorgung in der Öffentlichkeit / Natur.

Wenn Jemand den Müll in einen fremden Müllcontainer wirft ist das aber nur eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem Eigentümer bzw. Kunden des Entsorgungsunternehmen und der Person die einfach unerlaubt den Müll in den fremden Container geworfen hat und man mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht nichts zu tun.

Will derjenige die Kosten für den Anteils des Mülls den eine unbefugte Person in den Container geworfen hat, muss er ihm eine Rechnung schreiben und wenn die Rechnung nicht gezahlt wird, muss man den Betrag notfalls einklagen