Nicht bestelltes Paket mit Strafrechtlich relevantem Inhalt geschick bekommen - Straftbar?
Erhält jemand ein Paket aus dem nicht EU-Ausland, welches er nicht bestellt hat, und das straftrechlich relevanten Inhalt enthält, ist er, im Falle der Einkassierung durch den Zoll, strafrechtlich belangbar?
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6 Antworten
Ist es nicht, denn der Staatsanwalt muß beweisen daß du das Paket bestellt hast. Wenn Du es nicht bestellt hast dürfte das nicht möglich sein.
Nö. Das magische Wort im Strafrecht heißt Vorsatz.
Wenn jemand etwas erhält was er nicht bestellt hat, dann liegen weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vor und man kann auch nicht bestraft werden.
Problem: Die Strafverfolgungsbehörde könnte die Aussage "nicht bestellt" als reine Schutzbehauptung werten und wenn die sonstigen Indizien gegen einen sprechen, dann hat man ein kleines Beweisproblem.
es wird geprüft ob du es bestellt hast. und es kann auch bewiesen werden wenn du es bestellt und nur "vergessen" hast
das nichts bestellt wurde ist erst mal nur eine behauptung.
Nein. Es ist Voraussetzung. Bei einer logischen Untersuchung, ob Aussage A Aussage B impliziert ist A die Annahme. A steht nicht zur Debatte. Die Frage ist, was aus Aussage A folgt.
Ein Dir unter solchen Voraussetzungen übersandtes Paket wird regelmäßig nicht ohne Vorauszahlung versendet.
Und Du kannst davon ausgehen, dass der Versender dem deutschen Zoll keine Auskunft darüber gibt, wer diese Ware bezahlt hat. Ergo dürftest Du in Erklärungsnöte kommen, denn Du wirst wohl eher keinen Nachweis führen können, dass Du nicht Besteller der Ware warst.
Wenn also jemand jemand anderem verbotene Ware aus dem Ausland übersendet -auch ohne dessen Wissen, geschweige den Zustimmung-, ist derjenige, dem die Ware zugestellt werden soll in Schwierigkeiten?
So sieht es wohl aus.
Nimm ein anderes Beispiel, welches jeden Tag zigfach vorkommt - Identitätsdiebstahl - die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten (der Identität) einer natürlichen Person durch Dritte bezeichnet.
Jemand dem so etwas wiederfährt hat regelmäßig massive Probleme seine Unschuld zu beweisen und gegen unrechtmäßige Forderungen anzukommen.
denn Du wirst wohl eher keinen Nachweis führen können, dass Du nicht Besteller der Ware warst.
Das muß er auch nicht.
Abstreiten kannst du es, kann trotzdem zu ner Durchsuchung führen. PC weg und alles durchwühlt ist schon sch... . Die Festplatte wird gespiegelt und dann mittels besonderer Software nach Beweisen gesucht. Wenn es dir dann nicht nachgewiesen werden kann, gut für dich. Trotzdem erstmal richtig Stress.
Die Implikation einer Nichtbestellung lag bereits in der Frage.