Wird DHL den Schaden als Transportschaden bezahlen?
Habe ein Notebook verschickt und den Karton so gut es ging mit Zeitungspapier gefüllt sodass das Notebook nicht im Karton hin und her fliegen konnte. Nun beim Empfänger angekommen ist wenn man ihn aufklappt innen über der Tastatur in der ecke ein Stück Plastik rausgebrochen. Wird DHL den Schaden bezahlen, ist das ein Transportschaden? Habe das Paket mit versichertem Versand geschickt. Oder wird DHL sagen Zeitungspapier ist nicht ausreichend zur Polsterung? Und wie wird so ein Schaden überhaupt beglichen? Das ist ja nicht ersetzbar oder reparierbar, soll DHL dann einfach dem Empfänger dein Preis zahlen den wir abgemacht haben beim Kauf??
5 Antworten
Kommt zum Einen drauf an, ob die Sicherung des Notebooks ausreichend war, das kann man so einfach nicht sagen.
Mal blöd bei DHL nachfragen kann aber nicht schaden, villeicht begleichen sie es ja gleich freiwillig.
Du brauchst kein Geld für einen Anwalt auszugeben.
Die Verpackungsrichtlinien kannst du bei DHL nachlesen. Ohne da jetzt reingeschaut zu haben, lehne ich mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Polsterung unzureichend war und nicht deren Anforderungen entsprochen hat. Zeitungspapier kann keine Stöße eines schweren Laptops abfedern.
Genauso wird auch DHL argumentieren.
Das Geld für den Anwalt kannst Du dir sparen. Die Ware war nicht gemäß den Transport-Bedingungen von DHL gesichert und dann wird eine Regulierung als Transport-Schaden abgelehnt. Als Faust-Regel musst Du die Ware so verpacken, dass sie einen Sturz aus 1,5 m unbeschadet überlebt. Dafür ist Papier nicht ausreichend.
Du kannst es probieren. Mehr als "nein" sagen können die nicht.
Zeitungspapier kann in der Tat aber unzureichend sein. Wobei es aber auch drauf ankommt ob das gut geknüllt war und die Dämpfung gut war. Wenn DHL zahlt, und eien Reparatur nicht möglich ist, dann zahlen die den Marktwert abzüglich Gebrauchswertverlust, aber maximal die Versicherungssumme die bei dem Paket abgedeckt war (500 Euro ist glaub die normale Grenze wenn du nicht extra versichert hast). Aber das kannst du mit DHL klären.
Wenn sich DHL weigert, kannst du den Rechtsweg einschlagen. Am Ende muss ein Schiedsgericht entscheiden, ob die Transportsicherung ok war und DHL zahlen muss oder nicht. Über die Höhe der Summe müsste im Worst-Case ein Gutachter entscheiden. Am Ende zahlt der Verlierer den Gutachter, Anwaltskosten und Gerichtskosten. Ggfls. musst du da aber ordentlich Geld vorstrecken und kannst die Kosten später geltend machen. Wenn es keinen Gewinner gibt vor Gericht, dann tragen beide Seiten 50% der Kosten.
Ist die Frage wie weit du gehen willst, vom Risiko her. Der Rechtsweg könnte dich nachher mehr kosten. Hab auf jeden Fall Fotos von der Verpackung wie das gesichert war. Die könnten da ausschlaggebend werden. Ohne Angabe steht Wort gegen Wort und da könnte "mit Papier gefüttert" ggfls. vor Gericht zu deinen ungusten entschieden werden.
Den Transportschaden melden tut der Absender. Der ist "Vertragsinhaber" des Auftrages bei DHL.
Klar, könnte er. Wen ndas aber rauskommen sollte, weil der Gutachter bestätigt, dass dieser Art von Schaden bei dieser Art der Verpackung physikalisch nicht auftreten kann, kannst du dich wegen Versicherungsbetrug verantworten wenn du falsche Bilder eingeschickt hast.
Ich rate von dem Spiel ab :)
Solange die Geschichte ohne Gutachter verläuft würdet ihr durchkommen, aber Gutachter sind was das betrifft ziemlich gut. Und vor Gericht zählt das Gutachten mehr als das Wort.
Von daher ist es bei wertvoller Fracht eh gut, das Paket Innen und Außen zu fotografieren bevor man es versendet. Dann hat man den Nachweis wenn was sein sollte wegen Transportschaden oder der Empfänger behauptet "Paket war leer".
Das wäre dann versuchter Betrug. Das solltest du nicht machen und der Käufer wäre wirklich blöd, wenn er sich an sowas beteiligt.
Da kann ich nur sagen: Frag einen Anwalt!
Einen Transportschaden mit DHL oder den anderen Paketdiensten abzuwickeln, ist nichts für schwache Nerven.
Ist das denn meine Aufgabe oder die vom Empfänger? Eigentlich die vom Empfänger weil ich damit nach dem Absenden nichts zu tun hab. Aber schaltet der Empfänger nun einen Anwalt damit ein und am Ende stellt sich raus meine Schuld weil schlecht verpackt, müsste ich dann den Schaden und den Anwalt bezahlen?
So ist es.
Und da Zeitungspapier zum Verpacken völlig ungeeignet ist und deshalb nicht den Richtlinien von DHL entspricht, wirst Du als Versender auf dem Schaden sitzenbleiben.
Mhh ja gut es wäre zwar Betrug aber der Käufer könnte natürlich noch ein bisschen Polsterung mit ins Paket legen, kann ja keiner nachweisen wie es während des Versands wirklich verpackt war
Und das solltest Du ganz schnell wieder vergessen.
Aber ich habe ja nun keine Bilder davon wie alles genau verpackt war. Der Empfänger könnte doch theoretisch einfach noch bessere Polsterung ins Paket legen und sagen so war es verpackt